Er sagt, sie sagt: Rechtfertigungsmuster von Belästigern

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, ist seit 15 Jahren mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz befasst. profil sprach mit ihr über typische Rechtfertigungsmuster von Belästigern.

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Zu den Klassikern gehört …

… dass unerwünschte Einladungen zum „Flirt“ umgedeutet werden. Sexuelle Avancen finden auf Augenhöhe statt, und es gibt keinen Anspruch auf Einwilligung der anderen Person. Bei sexuellen Belästigungen geht es um Machtübergriffe, um das Ausnützen einer beruflichen Stellung, um über Frauen zu verfügen, die de facto nicht oder nur unter Hinnahme eines Risikos Nein sagen können. Diese Übergriffe bilden die patriarchale Geschlechterhierarchie ab. Würdeverletzungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz verlangen ein Mindestmaß an Intensität. Von Belästigern wird hier gern umgedeutet: Die Frau sei berechnend und nütze die Triebhaftigkeit der Männer für ihre beruflichen Zwecke aus.

Sei nicht so empfindlich …
… ist das Mindeste, was sich eine Frau sagen lassen muss, wenn sie sich wehrt. Hier schwingt eine doppelt perfide Botschaft mit: Die Würdeverletzung wird abgeschwächt, gleichzeitig werden Frauen aus der Männerwelt hinausgedrängt und als Konkurrentinnen ausgeschaltet. Andererseits hören wir oft, sie hätten deutlicher ablehnen müssen. „Richtig machen“ können sie es fast nie.

Sie hat ihn durch ihr Auftreten und ihr Outfit gereizt …
… ist eine Behauptung, mit der man heutzutage kaum mehr durchkommt. Die Argumentation, dass die Frau provokant aufgetreten sei und er sich nicht zurückhalten konnte, strotzt vor vorgestrigem Rollendenken. Sie reduziert Männer zu Wesen, die nicht fähig sind, ihr Handeln zu kontrollieren. Das ist gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel. Im Hintergrund kann diese Denkweise auch heute noch wirken.

Sex-Appeal ist im Patriarchat eine Währung, die junge Frauen mitunter gezielt einsetzen …
… wird oft unterstellt. Wie wir uns anziehen, hat mit Prägung und Wohlbefinden zu tun. Der Unterschied ist, dass sich kaum jemand fragt, ob ein Mann zu eng, zu weit, den Körper betonend gekleidet ist, während bei einer Frau alles ständig bewertet und beurteilt wird. Im Verhältnis der Geschlechter herrscht die Doppelmoral: Frauenkörper werden genutzt, um das Geschäft anzukurbeln; sexistische Werbung wird als solche kaum wahrgenommen und sogar toleriert. Dass wir dieses Frauenbild zulassen, erschwert die Bewusstseinsarbeit gegen sexuelle Belästigung.

Sie lügt …
Bei Aussage gegen Aussage ist es wichtig, dass es nach dem Gleichbehandlungsgesetz eine Beweislasterleichterung gibt. Es geht um die Glaubwürdigkeit – wobei zu berücksichtigen ist, dass traumatisierte Opfer Vorfälle manchmal erzählen, als wären sie nicht dabei gewesen, manchmal mit zu viel Wut, was vielleicht überschießend wirkt, obwohl beide Reaktionen nachvollziehbar sind. Und wir müssen mitbedenken, was es eine Frau emotional, finanziell und beruflich kostet, sexuelle Belästigung vorzubringen. In 15 Jahren habe ich keinen Fall erlebt, wo ich mir vorstellen konnte, dass jemand das aus Jux und Tollerei gemacht haben könnte. Gut wären Spezialzuständigkeiten bei Gerichten, damit Sensibilisierung stattfinden kann.

Sie hat mitgespielt …
… suggeriert, dass eine Frau Belästigung ausdrücklich ablehnen muss. Diese Verpflichtung gibt es im Gleichbehandlungsgesetz nicht. In Prozessen wegen sexualisierter Gewalt war es lange üblich, dass Betroffene genau erzählen mussten, wie sie sich dagegen gewehrt haben. Das Problem ist, dass sie oft erstarren, versuchen, Gefahren durch Kooperation zu entschärfen oder sich mit Schmäh zu entwinden. Das darf Frauen nicht auf den Kopf fallen oder gar gegen sie benutzt werden. Die Gleichbehandlungskommission hat auch diese Verhaltensweisen und typische Situationen, in denen Belästigungen stattfinden, im Blick.

Eigentlich ist der Mann das Opfer …
… ist eine klare Täter-Opfer-Umkehr, von der immer der Mächtige profitiert. Mitunter werden Frauen mit Gegenklagen bedroht. Die gute Nachricht ist, dass es oft bei Drohungen bleibt bzw. Klagen häufig nicht zum Ziel führen. Da bräuchte es für Frauen besseren Rechtsschutz. Wenn eine Betroffene traumatisiert ist, vielleicht ihren Job verloren hat, wirken Klagsandrohungen sehr einschüchternd. Das darf nicht dazu führen, dass Frauen ihre Rechte nicht geltend machen.

Warum rückt sie erst jetzt damit heraus?
Frauen empfinden es als gefährlich, ihre Rechte geltend zu machen, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt, ob sie geschützt und rechtlich vertreten sind. Ich kann jeder Frau nur empfehlen, die Handlungsmöglichkeiten vertraulich mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zu besprechen und nicht in der Angst zu verharren.

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Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges