POLIZEILICHE AMTSHANDLUNG, TABORSTRASSE WIEN: „Ich filme Sie auch einmal bei der Arbeit.”

Erfahrungsbericht: Dürfen Passanten die Polizei bei der Arbeit filmen?

Edith Meinhart filmte die Exekutive bei der Arbeit und musste sich danach ausweisen. Was darf die Polizei? Was dürfen Bürger? Eine unerwartet persönliche Bilanz.

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In einem Gastgarten in der Nähe der profil-Redaktion: Die Hitze lässt nach, der Druck einer arbeitsreichen Woche legt sich. Es ist einer dieser Freitagabende, an denen man in netter Runde mit einem leichten Spritzer auf den Sommer anstößt. Auf der gegenüber- liegenden Straßenseite entspinnt sich eine Amtshandlung. Polizisten mit stichsicheren Westen – es sind insgesamt neun, vier Männer und fünf Frauen – umringen einen Schwarzen. Sein Rucksack steht auf dem Boden. Vielleicht ein Drogenhändler? Ein Tourist?

Mit Augen- und Ohrenzeugen, die ein Smartphone zücken, um die Staatsmacht zu filmen, ist auf öffentlichen Plätzen stets zu rechnen. Polizisten trainieren, professionell damit umzugehen. In der Paxis kommt es trotzdem regelmäßig zu Konflikten. Im besten Fall fühlen sich Beamte belästigt, im schlechtesten Fall in ihrer Auseinandersetzung mit einem schwierigen Gegenüber geschwächt. Die Judikatur ist eindeutig: Es ist verboten, sie bei der Arbeit zu stören, Amtshandlungen zu filmen, ist jedoch erlaubt. Das Veröffentlichen von Fotos und Videos ist ein eigenes Kapitel.

Ich lasse die Szene auf mich wirken. Gedanken ziehen auf. Warum diese Übermacht für einen Einzelnen? Der Schwarze wirkt erschöpft. Beamte lachen. Ich frage mich, wie der Mann das aufnimmt. Er sitzt zusammengesunken auf einem Treppenabsatz. Eine Polizistin entfernt sich telefonierend. Sie holt wohl Auskünfte ein. Ich starte meine Handy-Kamera. Ein Polizist bemerkt mich und schüttelt den Kopf. „Ich filme Sie auch einmal bei der Arbeit“, ruft er. Sein Kollege winkt herüber. Autos fahren vorbei, eine Straßenbahn versperrt mir die Sicht. Ich warte, bis sie weggefahren ist. Nach ein paar Minuten stecke ich mein Handy ein und gehe zum Tisch zurück. Es ist fast nichts passiert. Vis-à-vis: ein durchwühlter Rucksack. Kein Geschrei. Kein ausgekegelter Arm.

Problemzonen zwischen Staatsmacht und Bürgern

Gerade weil der Vorfall nicht eskalierte, eignet er sich als Lehrstück für die Problemzonen zwischen Staatsmacht und Bürgern. In der Schule lernen angehende Polizisten, sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse an gesetzliche Grundlagen zu halten. Tatsächlich stecken in den Uniformen aber nicht nur in ihrer hoheitlichen Rolle gefestigte Persönlichkeiten, sondern Menschen, die von Nachtdiensten und Überstunden genervt sind und sich ungerecht behandelt fühlen, weil sie sich tagaus, tagein mit renitenten Zeitgenossen herumschlagen, um ihrer Aufgabe nachzukommen, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, und sich dabei auch noch filmen lassen müssen. „Haben wir keine Rechte?“, fragen sie bei internen Trainings.

„Ihren Ausweis, bitte!“ Ich drehe mich um. Die Aufforderung gilt mir. Die neun Uniformierten haben die Straße überquert. Der dunkelhäutige Mann ist nicht mehr zu sehen. „Kontrollieren Sie mich, weil ich Sie gefilmt habe?“, frage ich. „Nein!“, antwortet der Polizist. „Warum dann?“ „Wir brauchen keinen Grund.“ Ein im Sicherheitspolizeigesetz bewanderter Jurist, der mit am Tisch sitzt, widerspricht. „Filmen Sie Taxler auch einfach so?“ Es geht eine Weile hin und her. „Können wir jetzt Ihren Ausweis sehen?“ Ich krame meinen Führerschein hervor.

Es ist ein populärer Irrtum, dass man sich jederzeit ausweisen muss. „Sie und ich dürfen grundsätzlich alles, was nicht verboten ist. Die Polizei braucht, wo sie hoheitlich auftritt, für alles eine gesetzliche Grundlage“, formuliert es der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner. In der Praxis setzen Beamte darauf, dass Passanten sich mit einem barschen „Gehen Sie weiter!“ verscheuchen lassen und kaum jemand nachfragt, ob es sich dabei um eine Wegweisung nach dem Sicherheitspolizeigesetz handelt. Ein Aufatmen ging durch die Exekutive, als vor Jahren der sogenannte Belustigungsbescheid publik wurde. Ein Hausbesitzer hatte bei einer Wohnungsbesichtigung einen Anwalt fotografiert, nach eigenen Worten „zur Belustigung“. Der Anwalt verlangte die Löschung des Bildes und bekam beim Obersten Gerichtshof recht. Mit diesem Urteil hoffte die Polizei, der ungeliebten Filmerei einen Riegel vorzuschieben. Inzwischen ist klargestellt, dass die Latte für die Staatsmacht höher liegt. „Das grundsätzliche Filmen, sei es aus öffentlichem Interesse oder für Beweiszwecke, muss sich die Polizei gefallen lassen“, erklärt Manfred Reinthaler, Sprecher der Landespolizeidirektion Wien. Nicht erlaubt sind herabwürdigende Aufnahmen, herausgezoomte Gesichter, das Ablichten von Undercover-Fahndern und von Menschen, die nackt sind oder schwer verletzt am Boden liegen.

Der federführende Beamte schreibt meine Daten in sein Notizbuch. Ich weiß immer noch nicht, warum ich mich ausweisen musste. Sein Kollege bemerkt nun, ich sei auf der Straße gestanden. Ich bestreite das. „Sie können sich ja beschweren“, schlägt der Polizist vor und wünscht „Viel Glück!“. Sein Kollege merkt an, er habe ein Recht auf seine Privatsphäre. Ich versichere, nicht die Absicht zu haben, das Video zu veröffentlichen, gegebenenfalls würde ich die Gesichter unkenntlich machen. Das beruhigt ihn: „80 Prozent der Aufnahmen landen im Internet, Sie haben keine Ahnung, wie oft wir da vorgeführt werden.“ Die Lage entspannt sich. „Wir machen unsere Arbeit weiter. Einen schönen Abend noch!“

Wo landet das Video?

Beim Veröffentlichen ist die Gesetzeslage komplizierter. Hier fällt auch der Zweck der Aufnahme ins Gewicht. Dient das Video der Berichterstattung, landet es auf einem obskuren YouTube-Kanal oder in einem Forum von Menschenrechts-Experten? Polizeisprecher Reinthaler erklärt, man habe kein Problem mit TV-Kameras und Reportern, sehr wohl aber mit YouTube-Videos mit spöttischen Begleittexten. Der Journalist und Demo-Beobachter Michael Bonvalot hingegen erzählt, er erlebe immer wieder, dass Polizisten „unwirsch bis aggressiv reagieren, wenn sie sich von einer Kamera beobachtet fühlen“. Im Vorjahr habe man ihn durch mehrere Perlustrierungen gehindert, über einen Aufmarsch von Rechten zu berichten. Nun führt er eine Art „Musterprozess, um klarzustellen, dass die Polizei nicht nach Belieben Ausweise kontrollieren darf. Selbst Journalisten wissen das oft nicht.“

Wer meint, eine Identitätsfeststellung sei nicht okay gewesen, kann sich beim zuständigen Verwaltungsgericht beschweren. Ich werde diesen Weg beschreiten, schlicht weil er die Chance birgt, etwas über Macht und Kontrolle in der Ära der Digitalisierung zu lernen. Anders als bei Strafprozessen wird am Ende niemand verurteilt, niemand verliert seinen Job. Zwar jammern Polizisten gerne, dass Richter am grünen Tisch lebensfremd entscheiden; tatsächlich stoßen die Bescheide des Verwaltungsgerichts im Apparat Verbesserungen an. Polizeisprecher Reinthaler: „Maßnahmenbeschwerden werden gesammelt, analysiert und fließen in die Dienstanweisungen ein. Es dauert halt eine Weile, bis das bei allen ankommt.“

Am Ende ist Widerstand zwecklos. Die Handykameras werden nicht verschwinden. „Je früher die Exekutive lernt, damit selbstbewusst und offensiv umzugehen, desto besser“, meint Philipp Sonderegger, Polizeiexperte des Menschenrechtsbeirats in der Volksanwaltschaft. Die Polizei antwortete auf die Filmerei mit Bodycams, Doku- und Besi-Teams (Beweissicherung), die mit Kameras, die auf Stangen montiert sind, bei Einsätzen das Geschehen aufzeichnen. Laut Polizeisprecher Reinthaler sinke der Aggressionspegel „oft schon durch die Ankündigung, dass gefilmt wird. Außerdem kann man mit bewegten Bildern das Geschehen besser dokumentieren als mit Geschriebenem.“ Das ist auch für Journalistinnen und normale Bürger mitunter der Grund, zum Smartphone zu greifen.

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges