Sebastian Kurz bei einem Wertekurs für Flüchtlinge.
Ist die Mindestsicherung für Zuwanderer höher als die Mindestpension?

Faktencheck: Ist die Mindestsicherung für Zuwanderer höher als die Mindestpension?

Im Puls4-Sommergespräch vergangenen Montag wünschte sich ÖVP-Chef Sebastian Kurz mehr Gerechtigkeit, vor allem was die Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem betrifft. Als Beispiel führte er die Höhe der Mindestsicherung für Zuwanderer im Vergleich zur Mindestpension an. Aber stimmt seine Aussage wirklich? Ein Faktencheck.

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Wir haben eine Mindestpension von unter 900 Euro. Die Mindestsicherung für Menschen, die frisch nach Österreich kommen und noch nie etwas eingezahlt haben, ist ungefähr gleich; mit Kindern um ein Vielfaches höher.

Bei den Begrifflichkeiten gibt es hier Verbesserungsbedarf. Eine "Mindestpension" gibt es in Österreich genau genommen nicht. Die sogenannte Ausgleichszulage soll jedem Pensionisten ein Mindesteinkommen sichern. Liegt das Gesamteinkommen in der Pension unter einem gewissen Richtsatz, wird es mit der Ausgleichszulage auf diesen Richtsatz aufgestockt. Für alleinstehende Pensionisten sind das zurzeit 889,84 Euro, also rund 900 Euro. Bei mindestens 30 Beitragsjahren sind es 1000 Euro. Für Kinder, die selbst kein Einkommen haben, gibt es noch zusätzlich 137,30 Euro pro Kind.

Um die Mindestsicherung zu bekommen, ohne über Einkommenssteuern etwas einbezahlt zu haben, müssen Menschen aus Drittstaaten seit mehr als fünf Jahren legal hier leben. Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben sofort Anspruch auf Mindestsicherung. Diese variiert je nach Bundesland. In Wien sind es 837,76 Euro, in Oberösterreich gibt es dagegen nur 560 Euro. Es gibt außerdem einen Aufschlag für Kinder, der ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Zusammengefasst: Ein alleinstehender Pensionist ohne Kinder mit weniger als 30 Beitragsjahren erhält mit Ausgleichszulage 889,84 Euro brutto (hier werden noch 5,1 Prozent Krankenversicherungsbeitrag abgezogen) 14 Mal pro Jahr. Ein anerkannter Flüchtling, alleinstehend und ohne Kinder, erhält zwischen 560 und 837,76 Euro netto zwölf Mal pro Jahr. Bei beiden werden Einkommen aus anderen Quellen vom Anspruch abgezogen. Beide können auch Anspruch auf Zusatzleistungen haben (lesen Sie hier mehr dazu). Im Gegensatz zur Ausgleichszulage sind an die Mindestsicherung aber zusätzliche Bedingungen geknüpft: Das eigene Vermögen muss zum Beispiel bis auf einen Freibetrag von 4189 Euro aufgebraucht sein und die Personen müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gemessen an Österreichs Sozialausgaben macht die Mindestsicherung etwas mehr als ein Prozent aus. Im Jahr 2015 wurden 808 Millionen Euro dafür ausgegeben, 2016 etwas mehr als eine Milliarde. Die Altersvorsorge schlägt mit mehr als 60 Prozent zu Buche (rund 45,9 Mrd. im Jahr 2016).

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