ÖVP und FPÖ kürzen Familienbeihilfe für Kinder im Ausland

Die Indexierung soll eine Einsparung von rund 114 Mio. Euro pro Jahr bringen. Die Regierung einigte sich ebenso auf eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen.

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Die neue ÖVP-FPÖ-Regierung hat sich auf die Kürzung beziehungsweise Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder sowie auf eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen geeinigt. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe werden nach der am Donnerstag und Freitag stattfindenden Regierungsklausur in Seggauberg in Begutachtung geschickt.

Die beiden Maßnahmen sollen rasch der parlamentarischen Behandlung zugeführt und dann umgesetzt werden, hieß es aus Regierungskreisen. Die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU- und EWR-Ausland, deren Eltern in Österreich arbeiten, soll Gesetzestext und Erläuterungen zufolge Einsparungen von rund 114 Millionen Euro im Jahr bringen.

Laut den aktuellsten Daten aus dem Familienministerium - Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor - flossen 2016 in Summe 273 Millionen Euro Familienbeihilfe an im Ausland lebende Kinder. Insgesamt wurden Beihilfen für 132.000 Kinder in EU- und EWR-Staaten ausgezahlt. 2015 waren es 249 Millionen Euro für 122.000 Kinder. Die Kosten für die Transferleistung stiegen damit 2016 um knapp zehn Prozent.

Der größte Anteil der ins Ausland überwiesenen Familienbeihilfe ging nach Ungarn - 2016 rund 80 Mio. Euro für fast 39.000 Kinder. In Österreich berufstätige Eltern aus der Slowakei bekamen unter dem Titel Familienbeihilfe 63 Mio. Euro (für 30.600 Kinder). Nach Polen flossen gut 38 Mio. Euro, nach Rumänien rund 32 Mio. Euro. Für Kinder in Slowenien wurden knapp 22 Mio. ausgezahlt, in Tschechien 18 Mio. und in Kroatien sieben Mio. Euro. Nach Bulgarien wurden knapp über drei Mio. überwiesen.

Insgesamt wurde 2016 in Österreich über 4,4 Mrd. Euro Familienbeihilfe ausgeschüttet. Die Leistung ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt zwischen 112 Euro ab der Geburt und 162 Euro ab 19 Jahren.

Künftig an Lebenserhaltungskosten angepasst

Künftig sollen die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land, konkret die vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus, als Basis für die Höhe der Familienbeihilfe herangezogen werden. Die Gesetzesänderungen sollen noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Neben einer nationalen Regelung zur Indexierung der Transferleistungen ins Ausland will sich Österreich in Brüssel für eine gesamteuropäische Lösung einsetzen. Die EU-Kommission hatte sich zu dem Vorhaben bisher ablehnend geäußert.

Die Kürzung beziehungsweise Indexierung der Familienbeihilfe für im EU-Ausland lebende Kinder würde vor allem die Zahlungen in Richtung Ungarn, Slowakei, Polen und Rumänien massiv reduzieren. Kinder von in Österreich Beschäftigten, die in diesen Ländern leben, würden in Summe um die 90 Millionen Euro weniger Familienbeihilfe beziehen. Der ungarische Regierungschef Viktor Orban hatte denn auch bereits im Vorjahr scharfe Kritik an den österreichischen Plänen geübt und Ungarns Widerstand auf EU-Ebene angekündigt.

Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen

Gleichzeitig mit der Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder werden ÖVP und FPÖ bei ihrer Ministerratssitzung im Rahmen der Regierungsklausur im Schloss Seggau auch einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag zur Entlastung niedriger Einkommen beschließen. Konkret geht es um die bereits vor Weihnachten angekündigte Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags. Einkommen bis zu 1.948 Euro sollen von der Maßnahme profitieren. "Mit der Neuregelung können bis zu 900.000 Personen in einem Jahr entlastet werden. Im Jahresdurchschnitt profitieren rund 450.000 Menschen. Pro Person beträgt die Entlastung im Jahresdurchschnitt 311 Euro", heißt es im Vortrag an den Ministerrat.

Bis 1.648 Euro ist künftig kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu bezahlen, von 1.648 bis 1.798 Euro ein Prozent, von 1.798 bis 1.948 zwei Prozent, darüber drei Prozent. Derzeit entfällt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer nur bis zu einem Monatseinkommen von 1.381 Euro, zwischen 1.381 und 1.506 fällt ein Prozent an, zwischen 1.506 und 1.696 Euro zwei Prozent, darüber drei Prozent. Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2018 in Kraft treten. Für Arbeitgeber bleibt der Beitragssatz wie bisher unverändert bei drei Prozent. Die Entlastung beziehungsweise der Einnahmenausfall beträgt in Summe rund 140 Millionen Euro für ein volles Kalenderjahr und soll von der Gebarung Arbeitsmarktpolitik getragen werden.

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