Impfpflicht in Österreich

Impfpflicht: Hieb- und stichfest?

Die Regierung rückt der Pandemie mit einer Impfpflicht zu Leibe: Was ein Anwalt, ein Verfassungsrechtler und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu sagen.

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In der Kanzlei von Christian Schmaus in Wien-Mariahilf saßen schon viele Verzweifelte. Afghanische Ärzte mit abgelaufener Rot-Weiß-Rot-Karte. Menschenrechtlerinnen, die Schutz vor Verfolgung im Heimatland suchten. Mieter, die übers Ohr gehauen wurden. Nun beschert die Pandemie dem auf Grund- und Menschenrechte spezialisierten Rechtsanwalt eine neue Klientel. Darunter eine Ärztin, die vielleicht bald ihre Praxis zusperrt. Ein Genesener, dessen grüner Pass auf Rot umgesprungen ist. Ein junger Wiener, der am liebsten auswandern würde. Was diese Menschen eint, ist die Angst vor der Impfpflicht.

Schmaus befürwortet die Impfung, allen voran für Risikogruppen, ist aber berufsbedingt alarmiert, wenn es um Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geht. Anfang Februar tritt eine allgemeine Impfpflicht in Kraft. 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren sind davon betroffen. Das Gros hat wenigstens einen Stich erhalten, weit über eine Million aber sind nicht geimpft. Kinder, Schwangere und Menschen, die gesundheitliche Gründe ins Treffen führen können, sind ausgenommen. Für Genesene gilt eine Schonfrist von 180 Tagen ab der Infektion. Vergangene Woche präsentierte die Regierung einen Gesetzesvorschlag.

Wenn wir uns diesen Fragen nicht stellen, setzen wir alles aufs Spiel, was unsere Vorfahren aufgebaut haben." - Christian Piska, Verfassungsrechtler

Die Impfpflicht greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein. Dafür braucht es eine gute Rechtfertigung. Bis hierher herrscht Einigkeit. Und hier endet sie: Ist der Eingriff wirklich nötig? Führt er zum gewünschten Ziel? Sind gelindere Mittel ausgeschöpft? Darüber gehen die Ansichten auseinander. Sorgfältiges Abwägen wäre nötig. Doch das hat in der pandemiebefeuerten Debatte einen schlechten Stand - auch wenn in politischen Statements neuerdings gerne das "Gemeinsame" und die "ausgestreckte Hand" beschworen werden. "Ich möchte zur Versachlichung beitragen", sagt Rechtsanwalt Schmaus. Ein Judikat des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) soll dabei helfen. Die Richter in Straßburg hatten sich im April mit dem Thema herumgeschlagen. Anlass waren verpflichtende Impfungen gegen Diphtherie, Masern, Röteln und andere Kinderkrankheiten in der Tschechischen Republik. Kinder ohne die verlangten Einträge im Impfpass dürfen nicht mehr in den Kindergarten.

Ihren säumigen Eltern drohen bis zu 400 Euro Strafe. Dagegen gab es Beschwerden. Der EGMR stellt sich nicht grundsätzlich gegen verordnetes Impfen, streicht aber im Fall Tschechien hervor, dass die Strafen moderat bleiben, zudem nur ein Mal verhängt werden und Zwangsmaßnahmen fehlen. Bei der Begründung der Impfpflicht rückt er das Kindeswohl ins Zentrum: Kinder werden geschützt, und ihre Bildungschancen bleiben intakt, denn die Schule steht weiter allen offen. Unabhängig vom Impfstatus. Das Für und Wider mündet darin, dass der EGMR die Impfpflicht als verhältnismäßig erachtet.

Ob er auch die österreichische Variante und die geplanten Pönalen angemessen findet, ist für Schmaus fraglich. Ab 15. März müssen Impfunwillige im abgekürzten Verfahren mit bis zu 600 Euro Strafe rechnen, im ordentlichen Verfahren drohen bis zu 3600 Euro. Auf Einkommen und Sorgepflichten soll dann Rücksicht genommen werden. Am Ende könnten trotzdem Existenzen auf dem Spiel stehen, fürchtet Schmaus: "Zumal Verwaltungsstrafen jedes Quartal erneut vorgeschrieben werden können." Die Höchststrafe von 3600 Euro entspricht dem durchschnittlichen Nettoeinkommen für zwei Monate (Stand 2019) und ist im historischen Vergleich saftig.

1948 wurde die Pockenimpfung hierzulande verpflichtend, Verstöße wurden mit bis zu 1000 Schilling (oder zwei Wochen Arrest) geahndet. Der Betrag entsprach 1950 auf heutige Verhältnisse umgerechnet 850 Euro. Angesichts der enormen Sterblichkeitsrate erscheint das kaum überzogen. Für 30 Prozent der Erkrankten bedeutete die Diagnose das Todesurteil. Überlebende trugen mitunter Hirnschäden davon oder erblindeten. Zum Vergleich: Die Mortalität bei SARS-CoV-2-Infizierten liegt bei 0,3 Prozent, wie der Website der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) zu entnehmen ist. Bei über 65-Jährigen beträgt sie je nach Risikofaktoren bis zu zehn Prozent, sie kann fallweise aber auch höher sein.

Heiligt in der Pandemie der Zweck alle Mittel? Eine Nachfrage bei Christian Piska, der sich als Staatsrechtler am Wiener Juridicum mit disruptiven Ereignissen - von Digitalisierung über Klimaschutz bis Corona - befasst. "Unsere Verfassung schützt Pluralismus und Liberalität", sagt er: "Wenn es genügt, eine schreckliche Sache in den Griff bekommen zu müssen, damit jede Einschränkung legitim wird, sind Grundrechte bald das Papier nicht mehr wert, auf dem sie gedruckt sind." Sind 100 Prozent Durchimpfung in einer liberalen Demokratie überhaupt ein Ziel? Wurde zuvor wirklich alles versucht, Impfskeptiker zu überzeugen? Piska: "Wenn wir uns diesen Fragen nicht stellen, setzen wir alles aufs Spiel, was unsere Vorfahren aufgebaut haben."

 

Edith   Meinhart

Edith Meinhart

ist seit 1998 in der profil Innenpolitik. Schreibt über soziale Bewegungen, Migration, Bildung, Menschenrechte und sonst auch noch einiges