Die Zentrale der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
Sozialversicherung

Bei Krankheit droht Konkurs: Selbstständige fordern bessere Absicherung

Eine längere Krankheit kann für Selbstständige existenzbedrohend sein. Denn die Unterstützung der Sozialversicherung endet nach fünf Monaten. Eine Kommunikationstrainerin, die an Krebs erkrankte, fürchtete Obdachlosigkeit.

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Die Krankheit kam plötzlich. Anfangs ignorierte Magdalena G. ihre Grippesymptome. Doch von einem Tag auf den anderen fühlte sie sich, als hätte sie jemand mit KO-Tropfen vergiftet. Magdalena G. heißt in Wirklichkeit anders, doch sie fürchtet Konsequenzen, wenn ihr echter Name in diesem Artikel erscheint. Die über 50-jährige selbstständige Grafikerin ist an multipler Sklerose (MS) und am Chronischen Fatigue Symptom erkrankt: „Nach dem Haarewaschen raste mein Herz, als wäre ich zehn Stockwerke hinaufgerannt.“ Diese schwere neuroimmunologische Erkrankung führt oft zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung. Manche kennen sie unter Long Covid. Wie Magdalena G. geht es weltweit etwa 17 Millionen Menschen.

Früher hat sie Events illustriert, heute kann sie nicht einmal mehr Autofahren. „Es ist, als hätte mir jemand den Stecker rausgezogen.“ Magdalena G. beschreibt sich als „Workaholikerin“, die selbst dann weitergearbeitet hat, als ihr rechtes Auge aufgrund von MS blind war. Deshalb fiel es ihr schwer zu glauben, dass sich ihre Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate erstrecken würde. Für eine Selbstständige kann eine solche Diagnose existenzbedrohend sein: „Alle bis auf einen Kunden sind weg“.

Bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sind 64.635 Neue Selbständige pflichtversichert. Die Versicherungsanstalt gewährte im Vorjahr 31,7 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen für lange Krankheitsverläufe. Insgesamt haben 17.300 Selbstständige um Unterstützung gebeten, wie viele Fälle abgelehnt wurden, will die SVS nicht verraten. 

Krankheit als Existenzbedrohung

Während Magdalena G. früher mit 2000 Euro netto im Monat kalkulieren konnte, bekam sie von Februar bis Ende Mai ein „Taschengeld“, wie sie die Unterstützungsleistung der SVS nennt, die nur 800 Euro brutto ausmacht. Davon werden Steuern und Sozialversicherung abgezogen. Weil sie privat zusatzversichert ist, gab es noch ein Krankengeld von 200 Euro. Übrig geblieben sind ihr rund 700 Euro. Der Bezugszeitraum ist inzwischen ausgelaufen. Ein neuer Antrag blieb bisher unbeantwortet. „Es ist absurd, dass die SVS entscheidet, ob ich krank sein darf – und nicht meine Ärztin.“

Ich hoffe, ich bin ein Einzelfall.

Magdalena G.

Ohne ihren Partner könnte sie sich weder die Wohnung leisten, noch selbstständig Arzttermine wahrnehmen: „Alles, was wir uns vorher aufgeteilt haben, macht er jetzt allein: Vom Haushalt bis zum Gassigehen mit unserem Hund.“ Magdalena G. muss alle zwei Wochen eine neue Krankschreibung von ihrer Neurologin holen. So sieht es die SVS vor.

Bei lang anhaltender Krankheit erhalten Selbstständige statt eines Krankengelds eine sogenannte Unterstützungsleistung. Anspruch darauf besteht erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Vor dem ersten Antrag im Februar hatte Magdalena G. viele Fragen. Zwischen Krankenhausbesuchen musste sie Formulare ausfüllen und Einreichfristen einhalten. Das Geld war zum erwarteten Stichtag dennoch nicht am Konto: Ihr Antrag ist aufgrund eines Fehlers bei der SVS liegen geblieben, wurde ihr nach mehrmaligem Nachfragen mitgeteilt. Das traf sie an einem gesundheitlichen Tiefpunkt. „Ich hoffe, ich bin ein Einzelfall“, sagt sie im profil-Gespräch.

Sie ist kein Einzelfall. Astrid W. hatte Leukämie. Sie ist Unternehmenscoach und selbstständig. Es wäre geschäftsschädigend, fürchtet sie, wenn ihr echter Name in diesem Artikel vorkommen würde. Im Sommer vor einem Jahr war sie mitten in der zweiten Chemotherapie und „total erledigt“, wie sie profil sagt: „Ich konnte nur langsam kleine Schritte gehen und jeder Gedanke war ein riesiger Akt.“ Ihre Angehörigen dachten, „das war es“, erinnert sie sich. Aus der Nase blutend musste sie „einen Packen“ Formulare ausfüllen und Krankheitsnachweise an die SVS liefern. Eine Sozialarbeiterin half ihr bei den bürokratischen Pflichten. Astrid W. lebte von ihrem Ersparten, doch das Geld drohte auszugehen: „Ich hatte Angst vor Obdachlosigkeit.“

Forderung nach Krankengeld ohne Wartezeit

Derzeit bekommt Astrid W. kein Geld von der SVS. Der Anspruch auf Unterstützungsleistung mit ein und derselben Diagnose endet nach 20 Wochen – selbst wenn die Diagnose Krebs lautet. Bald ist die Wartezeit von 26 Wochen vorbei, dann kann sie einen neuen Antrag stellen. Astrid W. befindet sich in der Rehabilitationsphase und hofft, wieder den vollen Betrag zu erhalten, also 37,28 Euro pro Tag oder 1118,40 Euro im Monat – vor Steuern und SVS-Beiträgen.

„Längere Krankheit ist in unserer Gesellschaft nicht vorgesehen, für Selbstständige schon gar nicht. Wir sind nicht abgesichert – obwohl wir prozentuell genau so viel wie Angestellte in die Sozialversicherung einzahlen.“ Darüber hinaus sei ihr während der Krankheit die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung um zwei Drittel erhöht worden. Dass Astrid W. „im Gegenzug einen Behindertenpass und 192 Euro Pflegegeld im Monat“ erhält, sei unverhältnismäßig.

Der 2024 veröffentlichte Sozialbericht des Sozialministeriums unter Johannes Rauch (Grüne) kommt zum Schluss, dass „Personen in Haushalten mit hauptsächlich selbstständigem Einkommen“ zwar häufiger zur höheren Einkommensgruppe gehören, aber auch „eindeutig ein höheres Armutsrisiko“ tragen. Die Pandemie habe Menschen mit Gesundheitsproblemen in prekären Situationen hinterlassen. Der Sozialbericht macht Lücken in der Sozialversicherung für Selbstständige ohne Beschäftigung deutlich.

Längere Krankheit ist in unserer Gesellschaft nicht vorgesehen, für Selbstständige schon gar nicht.

Astrid W.

Was sagt die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) zur Kritik ihrer Versicherten? Auf profil-Anfrage wird die Verantwortung abgeschoben. Die Forderungen müssten „beim Gesetzgeber eingebracht werden.“ Die SVS setze bloß die geltenden Bestimmungen um. Für längerdauernde Arbeitsunfähigkeiten sehe das Gesetz darüber hinaus andere Geldleistungen und Versorgungen vor, wie etwa das Übergangsgeld oder die Erwerbsunfähigkeitspension.

Spielraum für weitere Ausgaben sieht die SVS keinen: Das Jahresbudget beläuft sich auf knapp 12,3 Milliarden Euro. (Anmerkung: Die Erträge aus den Einzahlungen der Versicherten betragen 2,193 Milliarden Euro.) Zahlungen an die Länder für den Krankenanstaltenfonds (683 Millionen Euro), der Bereich „ärztliche Hilfe“ (717 Millionen Euro) und Heilmittel (voraussichtlich 493 Millionen Euro) seien die größten Kostenfaktoren. Für das laufende Jahr erwartet die SVS „ein Minus von 55,6 Millionen Euro“.

Kein Spielraum also? Ganz anders sieht das die Wirtschaftskammer-Fraktion Grüne Wirtschaft. Sie spricht von einer „massiven Ungleichbehandlung“ und ortet „dringenden Reformbedarf“. „Selbstständig sein ist kein Honigschlecken“, sagt Bundessprecherin Sabine Jungwirth und fordert von der Politik mehr Aufmerksamkeit für selbstständig Erwerbstätige. Geht es nach Jungwirth, sollte die Höhe der Unterstützungsleistungen an das Krankengeld für Angestellte angepasst und Ein-Personen-Unternehmer:innen während des Bezugs von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden. Im Falle der Grafikerin Magdalena G. würde das bedeuten, dass sie gleich nach der ersten Krankmeldung mehr als doppelt so viel Krankengeld zur Verfügung hätte.

Was das kosten würde, lässt sich schwer abschätzen.

Elena Crisan

Elena Crisan

Wenn sie nicht gerade für den Newsletter "Ballhausplatz" mit Politiker:innen chattet, schreibt sie im Online-Ressort über Wirtschaft und Politik.