Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneter Thomas Schellenbacher

Parteienfinanzierung: Der Fall des Ex-FPÖ-Abgeordneten Thomas Schellenbacher

Erkauften sich ukrainische Oligarchen 2013 für mehrere Millionen Euro ein FPÖ-Nationalratsmandat? Die FPÖ hat das stets energisch bestritten. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte in dem Fall – und stellte ein Verfahren ein. Begründung: Selbst wenn es so war, dann wäre das gar nicht strafbar gewesen.

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Ernst Neumayer hatte von Anfang an ein nicht ganz unbedeutendes Problem, nämlich keinen Beweis. Als er vor nunmehr drei Jahren vor das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen zog, hatte er eine höchst ungewöhnliche Geschichte zu erzählen. Sie handelte von verdeckter Parteienfinanzierung, von ukrainischen Oligarchen, die der FPÖ 2013 mehrere Millionen Euro versprochen und dafür einen Sitz im Nationalrat bekommen hatten. Und sie handelte eben von Ernst Neumayer, einem niederösterreichischen Kaufmann, Jahrgang 1965, vermögenslos, der für sich in Anspruch nahm, das Ganze eingefädelt zu haben.

Aktenzahl 14Cg36/16s beschreibt ein nach wie vor nicht rechtskräftig geschlossenes Zivilverfahren aus dem Jahr 2016, über das profil bereits berichtete (40/16 und 04/17). Es hat in Österreichs Rechtsgeschichte bis heute keine Präzedenz – und erscheint nicht nur wegen Heinz-Christian Straches zweifelhafter Äußerungen im Ibiza-Video zu verdeckter Parteienfinanzierung beachtenswert. Das Zivilverfahren hatte auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Folge, die letztlich an der geltenden Rechtslage scheiterten. Der Fall Neumayer vs. FPÖ – wie nun auch der Fall Ibiza – legen die strukturellen Schwächen der geltenden Parteienfinanzierungsregeln bloß.

„Vermittlung“ eines Nationalratsmandats

Ernst Neumayer hatte die FPÖ und ihren damaligen Abgeordneten Thomas Schellenbacher auf zwei Millionen Euro geklagt – ein angeblich mündlich zugesagtes, aber nie ausbezahltes „Lobbying-Honorar“ für die erfolgreiche „Vermittlung“ eines Nationalratsmandats im Wahljahr 2013.

Thomas Schellenbacher, ein gelernter Zivilingenieur mit Lebensmittelpunkt nahe Melk, war am 29. Oktober 2013 als FPÖ-Nationalratsabgeordneter der XXV. Gesetzgebungsperiode angelobt worden. Sein Einzug ins Parlament war keine Selbstverständlichkeit gewesen; rein rechnerisch hatte er diesen schlicht verpasst. Parteichef Heinz- Christian Strache hatte den niederösterreichischen Unternehmer, der keine politische Erfahrung und vor allem keine Vergangenheit in der FPÖ vorzuweisen hatte, auf Platz neun der Wiener Landesliste setzen lassen. Das hatte zunächst nicht gereicht. Dass Schellenbacher schließlich doch in den Nationalrat kam, verdankte er dem Umstand, dass vor ihm gereihte Kandidaten auf ihr Mandat verzichtet hatten (dazu später).

Tatsache ist, dass Schellenbacher zu dieser Zeit ausgesuchte Kontakte in die Ukraine unterhielt. 2012 hatte er gemeinsam mit ukrainischen Geschäftspartnern unter anderem das „Grandhotel Panhans“ am Semmering gekauft. Bald nach seiner Angelobung avancierte er zum Obmann der „parlamentarischen Freundesgruppe Österreich-Ukraine“ (eine Funktion, die einst auch der EU-Mandatar und FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky innehatte). Darüber hinaus blieb Schellenbacher ein unauffälliger Abgeordneter; seine Auftritte am Rednerpult ließen sich an einer Hand abzählen. Er diente eine Legislaturperiode, bei den Nationalratswahlen 2017 trat er nicht mehr an.

Geld aus der Ukraine

profil hatte Schellenbachers geschäftliche Verbindungen bereits 2015 ausführlich beleuchtet. Seine Kontakte waren und sind in der Ukraine teils große Nummern: unter ihnen Igor Kolomoiski, ein ebenso schillernder wie einflussreicher Milliardär, einst unter anderem Eigentümer der PrivatBank, des größten Geldhauses des Landes, das 2016 notverstaatlicht wurde. Kolomoiski gilt heute als Förderer des amtierenden ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenski; Igor Palytsia, Unternehmer, Politiker, einst Parteifreund des früheren Präsidenten Petro Poroshenko und Ex-Manager des staatlichen Mineralöl- und Gaskonzerns Naftogaz; Maksym Lavrynovych, einer der bekanntesten Rechtsanwälte der Ukraine, Sohn des früheren ukrainischen Justizministers Oleksandr Lavrynovych (Nr. 36/15).

Und das führt zurück zum eingangs erwähnten Ernst Neumayer. Er behauptete in seiner Klage 2016, dass er Thomas Schellenbacher (mit Kolomoiski, Palytsia und Lavrynovych im Rücken) im März 2013 an die FPÖ „vermittelt“ habe – nachdem Schellenbacher zuvor vergeblich beim Team Stronach und der ÖVP angeklopft haben soll. Als Kontaktmann zu den Blauen nannte Neumayer seinen einstigen Rechtsanwalt, Peter Fichtenbauer. Fichtenbauer, ein freiheitliches Urgestein, war damals stellvertretender FPÖ-Klubobmann und Nationalratsabgeordneter.

In weiterer Folge hätten die Ukrainer insgesamt zehn Millionen Euro „zur Verfügung gestellt“, damit Schellenbacher als „Wahlwerber“ auf der Wiener FPÖ-Landesliste „positioniert“ werden und letztlich auch in den Nationalrat einziehen konnte. „Sobald Herr Schellenbacher zum Nationalratsabgeordneten bestellt ist, hätte er dem Kläger EUR 2.000.000 aus den EUR 10.000.000 als Beratungs- und Networking- sowie Lobbying-Honorar zu zahlen gehabt“, heißt es in der Klage aus dem Jahr 2016. Dies sei so mit der FPÖ und Fichtenbauer „abgestimmt“ gewesen. Neumayer behauptete zudem felsenfest, dass Schellenbacher die zehn Millionen Euro aus der Ukraine auch tatsächlich empfangen habe – in bar. Dafür gibt es keinen Beweis.

Auch dass Geld an die FPÖ oder einzelne Parteivertreter weitergereicht wurde, ist nicht belegt – profil behauptet das auch nicht.

Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

Das Zivilverfahren unter dem Vorsitz von Richterin Ingeborg Hawlicek ging für Neumayer nicht gut aus. Aus Mangel an Beweisen verlor er den Prozess – wenngleich bis heute kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Neumayers Wiener Anwalt und Verfahrenshelfer Gerhard Podovsovnik hat den Obersten Gerichtshof angerufen, eine Entscheidung steht aus.

Peter Fichtenbauer hatte sowohl das behauptete Arrangement als auch die Geldflüsse gegenüber profil (Nr. 40/16) und auch im Zeugenstand energisch bestritten, ebenso die Beklagten Thomas Schellenbacher (vertreten durch Anwalt Rüdiger Schender) und FPÖ (Johannes Hübner). Tenor: Neumayer habe sich da eine irre Geschichte zusammengereimt – weder habe er Schellenbacher an Fichtenbauer oder die FPÖ vermittelt, noch sei ihm je eine Provision in Aussicht gestellt worden. Erst recht sei nie Geld aus der Ukraine an die FPÖ oder Parteivertreter geflossen.

Nachdem der Prozess vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen angelaufen war, ging bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Anzeige des Landeskriminalamts Niederösterreich ein. Sie richtete sich gegen Ernst Neumayer und Thomas Schellenbacher, der zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre für die FPÖ im Nationalrat saß. Der Vorwurf: verbotene Intervention nach Paragraf 308 des Strafgesetzbuches – ein 2013 definiertes „Anfütterungsdelikt“, welches das Anleiten von Amtsträgern zu rechtswidrigen Handlungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Die Kriminalbeamten hegten den Verdacht, Neumayer und Schellenbacher hätten 2013 via Fichtenbauer und mittels großzügiger Geldversprechen versucht, „Einfluss“ auf die FPÖ-Parteiführung zu nehmen, um Schellenbacher einen wählbaren Listenplatz zu verschaffen.

Nicht illegal im Sinne des Strafgesetzbuches

Die Anzeige wanderte bei der WKStA zu einem bereits bestehenden Akt mit der Aktenzahl 19St31/16p. 2016 hatte die WKStA – abermals auf Grundlage einer Anzeige des Landeskriminalamts – Geldwäscheermittlungen gegen Schellenbacher und seine ukrainischen Investoren eingeleitet. Hier ging es um die Hintergründe des Erwerbs des „Grandhotel Panhans“. 2012 hatten Schellenbacher und Partner das insolvente Hotel übernommen – für fünf Millionen Euro. Sie zahlten damit annähernd fünfmal mehr, als ein zweiter Interessent geboten hatte. Die 143 Gläubiger erhielten eine Quote von 100 Prozent. „Ich gebe zu, dass man sehr viel Geld in die Hand genommen hat, um etwas zu kaufen, das gar nicht so viel wert ist“, erzählte der einstige „Panhans“-Masseverwalter Gernot Hain profil im Jahr 2015. Angewiesen wurden die fünf Millionen Euro für den Kauf über die Meinl Bank, Schellenbachers langjährige Hausbank.

Aktenzahl 19St31/16p hatte kein allzu langes Leben. Nach kaum zwei Jahren mehr oder weniger intensiver Ermittlungen wurde das Verfahren eingestellt. Um den Geldwäscheverdacht abzuklären, hatte die WKStA ein Rechtshilfeersuchen an die Ukraine gestellt, das allem Anschein nach keine befriedigenden Antworten lieferte.

Was den zweiten Verdacht, jenen der „Verbotenen Intervention“ in Zusammenhang mit Schellenbachers Nationalratskandidatur 2013 betrifft, so kam die WKStA zu einer rechtlich zwar sauberen, politisch aber höchst problematischen Feststellung: Selbst wenn Neumayer und Schellenbacher der FPÖ-Parteiführung – namentlich: dem damaligen Parteichef Heinz-Christian Strache – 2013 ukrainisches Oligarchengeld für einen Listenplatz geboten hätten, selbst wenn am Ende auch tatsächlich Geld an die FPÖ und/oder Mitglieder der Parteiführung geflossen wäre, wäre dies nicht illegal im Sinne des Strafgesetzbuches gewesen.

In weiterer Konsequenz wurden die vermuteten Zahlungen an die Partei oder ausgewählte Empfänger gar nicht erst untersucht. Die Staatsanwaltschaft fühlte sich dafür schlicht unzuständig.

Erstellen einer Wahlliste kein „Amtsgeschäft“

Letztlich fiel dieser Ermittlungsstrang der gesetzlich engen Definition der Begriffe „Amtsträger“ und „Amtsgeschäft“ zum Opfer. Als Parteichef hatte Strache 2013 zwar die Letztverantwortung für die Erstellung der Wahllisten, als Nationalratsabgeordneter war er zugleich auch ein Amtsträger – nur: „Die Erstellung einer Wahlliste einer Partei stellt kein Amtsgeschäft eines Abgeordneten dar, da auf keinen Vorgang, der zur Gesetzwerdung führt, Einfluss genommen wird“, schreibt die WKStA in einer profil vorliegenden und bisher unveröffentlichten Einstellungsbegründung vom 24. August 2018. „Heinz-Christian Strache ist bei der Entscheidungsfindung zur Erstellung der Wahlliste kein Amtsträger …, weshalb der objektive Tatbestand des §308 … StGB nicht erfüllt ist. Der inkriminierte Sachverhalt ist somit nicht gerichtlich strafbar.“

Mit einer sinngleichen Begründung hat die WKStA jüngst auch von weiteren Ermittlungen gegen Strache und Gudenus wegen mutmaßlicher „Vorteilsnahme“ abgesehen. Im Ibiza-Video hatten sie der vermeintlichen Oligarchennichte im Abtausch für verdeckte Parteispenden (und/oder wohlwollende „Krone“-Berichterstattung) staatliche Bauaufträge in Aussicht gestellt. Sie waren damals zwar beide Amtsträger im Sinne des Paragrafen 74 des Strafgesetzbuches, für das „zu beeinflussende Amtsgeschäft“, also die Bauaufträge, waren sie aber laut WKStA nicht zuständig. Daher: kein Tatverdacht. (Ungeachtet dessen wird gegen Strache, Gudenus und Andere weiterhin wegen des Verdachts der Untreue und des Beitrags dazu ermittelt.)

Im Fall Neumayer/Schellenbacher bedeutete das: Weil das Erstellen einer Wahlliste kein „Amtsgeschäft“ per se darstellt, konnte auch niemand in der FPÖ mit ukrainischem Geld beeinflusst oder gar korrumpiert werden. Der Kauf eines Nationalratsmandats in Österreich ist somit im strafrechtlichen Sinne legal, selbst wenn das Geld aus zweifelhafter ukrainischer Quelle kommen sollte. Das sah die WKStA so, das sah die Oberstaatsanwaltschaft Wien so, das sahen auch die Strafrechtssektion des Justizministeriums und der Weisungsrat des Justizministers so, welcher der „Enderledigung“ des Schellenbacher-Aktes am 26. Juli 2018 zustimmte. Justizminister war damals übrigens Josef Moser, ein Mann mit FPÖ-Vergangenheit.

„Nach geltender Rechtslage waren die dem Verfahren zugrunde liegenden Taten nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht. Daher mussten wir einstellen“, erklärt der Sprecher der WKStA, René Ruprecht auf profil-Anfrage.

Kontrollmechanismen der Parteienfinanzierung sind äußerst lax

„Wenn eine Partei verdeckte Parteispenden aus dem Ausland erhält, kann man davon ausgehen, dass das in keinem Rechenschaftsbericht steht“, sagt der Parteienfinanzierungsexperte und Politologe der Universität Wien, Hubert Sickinger. Die gesetzlichen Bestimmungen der Parteienfinanzierung werden in Österreich im Parteiengesetz geregelt. Parteien dürfen mittlerweile keine Spenden mehr aus dem Ausland annehmen (2013 galt eine Höchstgrenze von 2500 Euro pro Jahr), Spenden aus dem Inland sind mit 750.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Das Problem: Verstöße gegen das Parteiengesetz werden als reine Verwaltungsdelikte behandelt, für deren Verfolgung der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat zuständig ist, ein Gremium aus drei Richtern im Bundeskanzleramt, das Geldbußen verhängen kann (das Strafmaß beträgt maximal die dreifache Summe der unerlaubten Spende).

Hubert Sickinger. Der Politologe fordert seit Jahren einen Straftatbestand ‚Illegale Parteienfinanzierung‘.“

Die Kontrollmechanismen der Parteienfinanzierung sind äußerst lax. Parteien müssen dem Rechnungshof zwar jährlich Informationen über Spenden und Geldflüsse offenlegen, die tatsächlichen Buchhaltungen bekommt das Prüforgan aber nicht zu Gesicht. Dem Rechnungshof werden ausschließlich „Rechenschaftsberichte“ vorgelegt, die zuvor von externen Wirtschaftsprüfern abgesegnet wurden.

Weder der Transparenz-Senat noch der Rechnungshof dürfen Konten öffnen oder Hausdurchsuchungen vornehmen. Das dürfen nur Staatsanwälte, sie müssen aber mit einem untauglichen Rechtsbestand arbeiten, weil es den Tatbestand der „illegalen Parteienfinanzierung“ in Österreich schlicht nicht gibt. Und eingedenk der engen Definition der Begriffe „Amtsgeschäft“ und „Amtsträger“ (so sind beispielsweise Parteifunktionäre und -Mitglieder davon nicht erfasst) werden mögliche Korruptionsdelikte nicht ausermittelt. Siehe Ibiza. Siehe Schellenbacher.

Einzug in Nationalrat nach Verzicht anderer Kandidaten

Wie bereits geschildert, war Thomas Schellenbachers Einzug ins Parlament 2013 erst durch den Verzicht von vor ihm gereihten Kandidaten möglich geworden. Dass gewählte Politiker ihr Mandat nicht annehmen, passiert zwar immer wieder, doch 2013 war auf der Wiener FPÖ-Landesliste, angeführt von Heinz-Christian Strache, einiges in Bewegung geraten. Die FPÖ hatte in Wien – wie schon im Jahr 2008 – sechs Mandate erreicht. Schellenbacher stand auf Listenplatz neun.

Schlupflöcher. Der Fall Schellenbacher und die Causa Ibiza legen gravierende Lücken in der Gesetzgebung offen.

In weiterer Folge ließen mehrere Kandidaten ihr Mandat verstreichen, unter ihnen die Wiener Rathauspolitiker Veronika Matiasek (Listenplatz 6) und Eduard Schock (Listenplatz 8). Beide blieben damals im Wiener Gemeinderat.

Matiasek, seit 2015 zweite Landtagspräsidentin in Wien, erklärt gegenüber profil, sie habe 2013 „auf Wunsch des Vorstandes“ auf der Landesliste kandidiert. Nach der Wahl habe sie abermals „auf Wunsch des Vorstandes“ den Sitz im Parlament abgelehnt: „Ich halte mich immer an die Parteiräson. Wenn es aus irgendwelchen Gründen notwendig ist, dann verzichtet man auf das Mandat.“ Die loyale Parteigängerin habe die Entscheidung damals weder beanstandet („Ich bin persönlich eh sehr gerne im Landtag“) noch hinterfragt: „Ich kannte das ja schon von früheren Obleuten, dass plötzlich der Wunsch bestanden hat, jemanden dort oder dort zu platzieren. Mich hat das nicht weiter beschäftigt.“

Eduard Schock, einst nicht amtsführender Stadtrat in Wien, wurde Anfang des Jahres unter der türkis-blauen Regierung in das Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank bestellt.

Warum der FPÖ-Politiker 2013 auf sein Nationalratsmandat verzichtet hatte? Als Direktor der Nationalbank wolle er „politische Angelegenheiten“ nicht kommentieren, ließ Schock über einen Pressesprecher ausrichten.

Asfinag-Klage wegen Betrugs

Thomas Schellenbacher war für profil nicht direkt zu erreichen, auch nicht über seinen früheren Anwalt Rüdiger Schender. Schellenbacher ist mittlerweile im Privatkonkurs, zudem laufen gegen ihn weiterhin Ermittlungen bei der WKStA wegen des Verdachts des Betrugs, wie Behördensprecher René Ruprecht bestätigt.

Das wiederum hat mit der unternehmerischen Seite von Schellenbachers Leben zu tun, der Elektroinstallation. Sein gleichfalls insolventes niederösterreichisches Unternehmen IBS hatte sich mit einem Geschäftspartner, der staatlichen Asfinag, überworfen. Die Asfinag bezichtigte Schellenbacher, sich bei der Fakturierung eines Auftrags 2013 um mehr als eine Million Euro verrechnet zu haben – zu seinen Gunsten. Die Asfinag zeigte ihn daraufhin wegen Betrugs an, klagte den Schaden ein – und bekam vor dem Landesgericht St. Pölten 1,4 Millionen Euro zugesprochen; das Urteil ist rechtskräftig. Geld hat die Asfinag freilich nie gesehen, wie Sprecherin Petra Mödlhammer auf Anfrage schreibt: „Der Asfinag wurde ein Betrag von EUR 1,4 Mio. zugesprochen. Eine Befriedigung dieser Forderung im Insolvenzverfahren IBS konnte wegen zwischenzeitlicher Masseinsuffizienz nicht erfolgen. Das Konkursverfahren wurde mit 11.6.2018 beendet.“

Neumayer hat seine zwei Millionen Euro zwischenzeitlich als Forderung in Schellenbachers Privatkonkursverfahren angemeldet. Ob diese auch anerkannt wird, ist noch nicht entschieden.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.