Juden aus Galizien am Karmelitermarkt. "Der Beweis der Zugehörigkeit zur deutschen Mehrheit ist nicht zu erbringen."
Zeitgeschichte

Staatsbürgerschaft: "Nach Rasse und Sprache"

Das Problem mit Staatsbürgerschaften scheint uralt, doch in der Monarchie war man moderner als heute. Ein Sündenfall geschah 1919, am Beginn der Ersten Republik.

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Wer gehört wohin? Wer besitzt welchen Pass? Das ist die Lotterie des Lebens. Um den Zufall eine Spur gerechter zu machen, gab es immer schon Regeln, die aus Fremden Gäste machten und aus Gästen bleibende Mitglieder einer Gemeinschaft mit Rechten und Pflichten. Die Staatsbürgerschaft ist ein solch rechtliches Konstrukt und wird doch meist anders gesehen: als schicksalhaftes oder ethnisches Symbol der Zusammengehörigkeit.

Schon im Mittelalter gab es Vorschriften, wie mit Fremden zu verfahren sei, wie man mit Gästen umgehen solle. Am dritten Tag beginne der Gast zu stinken, hieß es im "Sachsenspiegel", einem bekannten Rechtsbuch des Mittelalters. Das war nicht einmal böse gemeint, das war Realität: wochenlange Kutschfahrten und kein Fließwasser. Die Historikerin Waltraud Heindl (siehe Podcast) hat gemeinsam mit Edith Saurer im Jahr 2000 einen Sammelband zu den Ursprüngen von Staatsbürgerschaft, Passwesen und Grenzen herausgegeben. Es wurde eine Geschichte der Definition des Fremden. Es gab immer eine Mischung aus Abstammungs-und Aufenthaltskriterien, Nutzen für die Gemeinschaft und Vermeidung von Kosten, doch in der liberalen Ära der Monarchie zählten die Worte des Aufklärer Joseph von Sonnenfels: "Die Liebe zum Vaterland hängt nicht davon ab, wo man geboren ist."

Die Historikerin Heindl sagt zur aktuellen Debatte: "Gemessen am Staatsbürgerrecht der Monarchie stehen wir heute im Mittelalter. Früher waren wir auch rechtlich schon einmal ein Einwanderungsland."

Im Josephinischen Gesetzbuch von 1786 wurden Fremde in "nützliche" und "bedenkliche" unterschieden. Als "bedenklich" galten Vaganten, Gaukler und Schausteller. Das Fremdsein war aber auch soziale Kategorie. Gemeinden mussten für Arme aufkommen, die nicht mehr für sich selbst sorgen konnten. Wenn jemand auch längst woanders lebte, wurde er im Fall der Bedürftigkeit in jenes Dorf abgeschoben, das im Heimatschein vermerkt war. In offenen Leiterwagen wurden die Schüblinge unter Polizeibegleitung quer durch die Kronländer gekarrt.

Eine Idee von Staatsbürgerschaft gründet in der Französischen Revolution von 1789. Die Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte galt theoretisch für alle Männer und wurde praktisch in den Grenzen sich herausbildender Nationalstaaten verwirklicht. Religion und Gotteskaisertum waren durch Nation ersetzt worden, und das Nationalgefühl beförderte Chauvinismus.

1797 taucht der "Staatsbürger" erstmals in einem altösterreichischen Gesetzestext auf. Im "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch" von 1811 gab es bereits Bestimmungen zu Erwerb und Verlust von Staatsbürgerschaft. Staatsbürger war, wer innerhalb der Monarchie geboren war. Eheliche Kinder bekamen die Staatsbürgerschaft des Vaters, uneheliche die der Mutter verliehen. Eingebürgert wurden Frauen, die einen Österreicher heirateten, Männer, die in den Staatsdienst eintraten, sowie Vermögende mit "gutem Verhalten". Aber es gab Staatsbürger nach Aufenthalt. Wer zehn Jahre lang im Land gelebt hatte, wurde Staatsbürger, ohne gefragt zu werden, manchmal sogar gegen seinen Willen. Nach der beharrlichen Weigerung eines lombardischen Kaufmanns, der seine Söhne nicht dem Militärdienst opfern wollte, wurde die stillschweigende Aufnahme abgeschafft. Er wünsche "nur getreue, willige und anhängliche Untertanen", so der etwas beleidigte Kommentar von Kaiser Franz I. Ein modernes Modell von Staatsbürgerschaft, das alle auf seinem Gebiet lebenden Bürger langfristig als Staatsbürger sieht, war damit ad acta gelegt und mit ihm das Selbstverständnis einer Einwanderungsgesellschaft. Fortan musste eine Staatsbürgerschaft beantragt und der Nachweis erbracht werden, dass man straffrei war, den Untertaneneid leistete und in der Lebensführung zu keiner Beschwerde Anlass gab. Die Zehnjahresfrist blieb.

 

Trotzdem stiegen die Einbürgerungen rasant an. Von 1851 bis 1910 wuchs die Reichshauptstadt Wien um 1,5 Millionen Menschen – um das Vierfache. Als 1914 der Erste Weltkrieg ausbrach, setzte schon in den ersten Tagen eine Flüchtlingswelle ein. Wenige Flüchtlinge machten sich freiwillig auf den Weg. Sie wurden aus den Kampfgebieten zwangsevakuiert. Sie kamen aus Galizien und der Bukowina-Gebieten, die heute zu Polen, der Ukraine und Rumänien gehören. Schon im vierten Kriegsmonat waren 140.000 Flüchtlinge in Wien gestrandet, vor allem sogenannte "Ostjuden",traditionelle, oft "wundergläubige" Juden aus dem Schtetl und bitterarm. Ein Jahr später waren es 350.000 Flüchtlinge. Die Reichshauptstadt wurde wegen Überfüllung gesperrt. Dennoch: die Erlässe der Monarchie zur Flüchtlingsbetreuung atmeten Humanität: Man müsse bei Menschen, die an Heimweh und ungewisser Zukunft leiden, "Gemütsdepressionen entgegenwirken, Arbeitsmöglichkeiten schaffen, Flüchtlingsbibliotheken einrichten". Im Bedarfsfall sei den Flüchtlingen "Schönbrunn zur Verfügung zu stellen", ein kaiserliches Versprechen, das wirkungslos verpuffte. Mit Fortdauer des Krieges änderte sich der Ton, eine Hetzkampagne gegen "Ostjuden" nahm Fahrt auf.

Am 12. November 1918 war die Monarchie begraben, die Republik wurde ausgerufen. Und sie erstellte Richtlinien, wonach nur noch "Flüchtlinge deutscher Nationalität und christlicher Konfession unterstützt werden sollten".In St. Germain verhandelte die österreichische Delegation, angeleitet vom sozialdemokratischen Staatskanzler Karl Renner, über ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz. Ein erster Entwurf sah ein "Bekenntnis zur deutschen Nation" vor, was wegen Verletzung von Minderheitenrechten verworfen wurde. Der zweite Vorschlag stellte auf den Geburtsort ab. Am Ende wurde beschlossen, dass jeder, der einen Heimatschein aus den früheren Kronländern der Monarchie besaß, die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen durfte, doch nur, wenn er "nach Sprache und Rasse" zur Mehrheitsbevölkerung passte-ein "antisemitisches Staatsgrundgesetz", wie jüdische Organisationen sofort erkannten. Laut Verordnung des Innenministeriums passten Juden aus Galizien nicht zu den Österreichern, wurden also generell abgelehnt-ausgenommen wohlhabende oder prominente wie der Schriftsteller Joseph Roth.

Die rassistische Komponente war ein Sündenfall, für galizische Juden ein großes Drama, denn viele waren lang vor dem Krieg nach Wien gekommen, hatten hier studiert und ihr Glück gemacht. Manche lebten seit Jahrzehnten in Wien, waren aber nach ihren Großvätern in Polen heimatberechtigt. An den alten Heimatschein hatten sie nie gedacht.

Der Begriff "Rasse" war einem französischen Dokument entnommen und übersetzt worden. In deutscher Sprache hatte er den gefährlichen Beiklang der Abstammung und des Blutes, mit dem eine neue Antisemiten-Bewegung für sich warb. Ein damals noch unbekannter Redner namens Adolf Hitler war im Wahlkampf 1920 auf Österreich-Tour und erhielt großen Zulauf.

Abgesichert war das neue Gesetz durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1920, der einem Antragsteller aus Galizien beschied, als Jude könne er den Beweis der Zugehörigkeit "zur deutschen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung nicht erbringen".Von da an wurden Juden unter Hinweis auf deren "Rasse" generell abgewiesen, Tschechen, Italiener und Jugoslawen nach interner Weisung geschont. 1925 wurde das Gesetz entschärft.

In den Jahren des Austrofaschismus wurde etwa 11.000 Personen aus politischen Gründen die Staatsbürgerschaft aberkannt. Das betraf Sozialdemokraten, Kommunisten und Nationalsozialisten.

Mit dem Einmarsch Hitlers 1938 wurden mit einem Federstrich alle Österreicher Deutsche, ausgenommen Juden und Jüdinnen. 1945 ging es wieder retour.

In der Zweiten Republik bekam man ein paar Jahrzehnte lang die Staatsbürgerschaft zugesprochen, wenn man zehn Jahre in Österreich gelebt und sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Nach 30 Jahren Aufenthalt hatte man das Recht, Österreicher zu werden. 1973 gab es Versuche, die Einbürgerung von Gastarbeitern zu erleichtern, doch die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit kam nicht zustande. 1998 wurde von einer Koalition aus SPÖ und ÖVP die Kenntnis der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 zur Bedingung gemacht. Das war jenes Jahr, in dem die FPÖ mit Plakaten gegen die sogenannte "Überfremdung" wahlkämpfte und dann bei der Nationalratswahl 1999 27 Prozent der Wählerstimmen bekam. 2006 wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz von einer schwarz-blauen Koalition weiter verschärft. Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der noch einmal für das Amt kandidiert, sieht heute "zu hohe Hürden für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Das sei fast "zu höflich" formuliert, meint Heindl.

 

Christa   Zöchling

Christa Zöchling