Uber: Fahrer müssen "Rückkehrpflicht" einhalten

Wirtschaftskammer sieht "Etappensieg", NEOS fordern Anpassung der Gesetze, FPÖ und Grüne erfreut.

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"Wir sind hocherfreut über die Entscheidung des Handelsgerichts", sagte Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, in einer Aussendung. Die Einstweilige Verfügung besagt, dass Uber keine Fahrten vermitteln darf, wenn dabei gegen die sogenannte Rückkehrpflicht verstoßen wird.

Uber-Fahrer dürfen in Wien nicht wie Taxis nach Belieben Kunden unterwegs aufnehmen und absetzen, sondern unterliegen den Beschränkungen von Mietwagenfirmen. Diese dürfen laut Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsverordnung nur Kunden befördern, wenn sie von ihrer Betriebsstätte starten oder wenn der Auftrag für die Fahrt an ihrer Betriebsstätte oder in ihrer Wohnung eingegangen ist. Außerdem müssen sie nach der Fahrt wieder an ihre Betriebsstätte zurückkehren. "Dass das bisher nicht der Fall war, konnte durch unzählige Testfahrten bei Uber bewiesen und so dem Handelsgericht vorgelegt werden", heißt es in einer Aussendung von Taxi 40100.

Pro nachgewiesenem Verstoß wären nun bis zu 100.000 Euro Strafe fällig, sagte Anwalt Dieter Heine, der die Klage im Namen des Taxiunternehmens eingebracht hat, zur APA. Gegen die Entscheidung des Handelsgerichts könne binnen 14 Tagen ein Rekurs beim Oberlandesgericht Wien eingebracht werden.

Die Wirtschaftskammer zeigte sich erfreut über den "Etappensieg für die Taxibranche". "Es ist jetzt bestätigt, dass sich alle an die gleichen Regeln und Gesetze halten müssen, der Wettbewerbsverzerrung wurde ein Riegel vorgeschoben", resümierte Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr, per Aussendung. Ausruhen will er sich darauf nicht, kündigte Sertic an, weiter für "faire Rahmenbedingungen" in der Taxi- und Mietwagenbranche zu kämpfen. In den nächsten Monaten will sich der Branchenvertreter außerdem mit dem Thema Qualitätssteigerung "intensiv" auseinandersetzen.

Die Taxibranche versucht schon länger, Uber mithilfe von Rechtsmitteln einen Riegel vorzuschieben und erwirkte in der Vergangenheit schon einzelne Etappensiege. Im jetzigen Fall zielte die Klage und somit die Gerichtsentscheidung aber erstmals auf das Unternehmen selbst ab.

NEOS fordern Anpassung der Gesetze, FPÖ und Grüne erfreut

Die Wiener NEOS haben am Mittwoch in Reaktion auf die vorübergehende Einstellung von Uber eine Anpassung der Gesetze gefordert. "Der jetzige oder künftige Landeshauptmann von Wien ist dringend gefordert, eine Lösung im Sinne moderner Unternehmen zu finden: Das vorläufige Uber-Aus in Wien zeigt einmal mehr, wie antiquiert die Rückkehrpflicht für Mietwägen ist", so Wirtschaftssprecher Markus Ornig.

"Statt New-Business-Unternehmen das Leben durch unnötige Auflagen und Bürokratie zu Tode zu regulieren, sollte eine zeitgemäße Lösung sowohl für Unternehmen wie Uber als auch für die Taxiunternehmen gefunden werden", forderte Ornig in einer Aussendung.

Michel Reimon, Wettbewerbssprecher der Grünen im Europaparlament, sprach dagegen von einem "Etappensieg gegen ein Unternehmen, das sich davor drückt, seine Verantwortung als Arbeitgeber zu übernehmen und sich auch noch dabei ungeniert vor fairen Steuern drückt". Auch die Wiener FPÖ freute sich in einer Aussendung über die vorübergehende Einstellung von Uber. "Der Druck ist wohl zu groß geworden und das ist gut so. Jetzt geht es darum, dass Uber auch nicht wieder zurückkommt", sagte Verkehrssprecher Toni Mahdalik.

Uber kündigte indessen in einer Stellungnahme gegenüber der APA eine Überarbeitung des Bestellprozesses an. Mietwagenfahrer müssten nämlich nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist. Konkret heißt es in der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung: "Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen."