Wolfgang Fellner
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Warum Fakten wichtig sind – für Wolfgang Fellner und den Bundeskanzler

Wie es mit dem Medium „Österreich“ weitergeht, scheint klar: Ohne Fellner geht es nicht. Auch wenn der Medienmanager handfesten Beweisen nicht allzu viel Glauben schenken dürfte.

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In Österreich wird heute erstmals eine neue Stufe im Corona-Stufenplan beschritten – aufgrund der dramatischen vierten Welle tritt ein Lockdown für Ungeimpfte in Kraft. Dieser soll bekanntlich dabei helfen, die bis zur Schmerzgrenze gefüllten Intensivstationen in weiten Teilen des Landes zu entlasten. Dass die Maßnahmen Früchte tragen werden, bezweifeln Expert:innen allerdings stark. Schließlich wird sich die Kontrolle der Einschränkungen in der Praxis wohl als schwierig herausstellen.

Während nun das Land Österreich in eine ungewisse Zukunft steuert, dürfte diese für die Zeitung „Österreich“ wohl auch weiterhin von deren Herausgeber Wolfgang Fellner geprägt sein – trotz des, letzte Woche ergangenen, Urteils des Straflandesgerichts Wien. Wolfgang Fellner wurde wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro verurteilt – ein Viertel davon unbedingt. Warum? Seine frühere Mitarbeiterin Katia Wagner klagte den Medienmacher, weil er ihr Gedächtnisprotokoll über ein Abendessen und eine Autofahrt mit ihm fälschlicherweise als „frei erfunden“ bezeichnete. Zur Erinnerung: Mehrere ehemalige Mitarbeiterinnen werfen dem mächtigen Medienmanager sexuelle Belästigung vor, Fellner bestreitet vehement.

Die Fakten hatte der „Österreich“-Herausgeber in der aktuellen Causa jedoch nicht ganz auf seiner Seite. Ein Tonmitschnitt belegt, dass er seine frühere Mitarbeiterin tatsächlich bei einem Abendessen fragte, ob er ihr Kleid „kurz aufzippen“ solle um hinten rein zu schauen – so wie auch von ihr behauptet. Und dass sie „so geil“ sei, „nicht geil sexuell, das vielleicht auch“. Die Aufnahme wurde vor Gericht schließlich nicht vorgespielt. Fellner stellte das Beweismittel nach einer Beratung nämlich außer Streit und bekannte sich schuldig. Das Überraschende: Der Medienmann beruft nun dennoch gegen das Urteil – trotz harter Fakten in Form eines Audiobeweises und eines vorangehenden Schuldeingeständnisses.

Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) hingegen scheint sich der Faktenbasis in Corona-Zeiten nicht ganz widersetzen zu wollen. Warum er dennoch „größtenteils falsch“ liegt, wenn es um die Prognosen der Corona-Expert:innen geht, können Sie hier nachlesen. Und weil die Pandemie unseren Alltag weiterhin maßgeblich bestimmt (und das laut Fachleuten auch noch länger tun wird), bietet das aktuelle profil zahlreiche Daten, Fakten und Statistiken zu Covid-19 und wie die Pandemie unsere Welt verändert hat – natürlich alles faktenbasiert. Denn wie heißt es so schön: „Jeder Mensch hat ein Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten.“ Das gilt sowohl für Wolfgang Fellner als auch für den Bundeskanzler.

Eine schöne Woche wünscht trotz allem,

Katharina Zwins

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Katharina Zwins

Katharina Zwins

war Redakteurin bei profil und Mitbegründerin des Faktenchecks faktiv.