Ilse-Maria Vrabl-Sanda, Leiterin der WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft)

WKStA: Ibiza-Streit mit der Rechtsschutzbeauftragten eskaliert

WKStA wirft der Rechtsschutzbeauftragten Aicher Bruch des Amtsgeheimnisses vor und fordert deren Ausschluss aus Ibiza-Verfahren.

Drucken

Schriftgröße

High-Noon kommende Woche im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss: Geladen sind unter anderem Justizministerin Alma  Zadić  (Grüne) und ihr von der ÖVP nominierter Amtsvorgänger Wolfgang Brandstetter. Thema werden vor allem die schweren Verwerfungen zwischen Spitzenbeamten der Justiz und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sein.

Auch die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, ist geladen. Die Hofrätin setzte vor Kurzem einen Paukenschlag: In einem Schreiben vom 16. März entzog sie der Sonderkommission Tape, die für die Polizeiarbeit in der Ibiza-Affäre zuständig ist, sämtliche Ermittlungsaufträge. Derzeit laufen zwischen Justiz- und Innenministerium heikle Gespräche, wie die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei fortgesetzt werden kann.

Es war nicht das einzige brisante Schriftstück, das Vrabl-Sanda dieser Tage verschickte. Mit Datum 21. März richtete sie ein sechsseitiges Schreiben an die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Christine Sperker. Darin fordert Vrabl-Sanda forsch den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz, Gabriele Aicher, aus allen Belangen der Ibiza-Causa, weil „ein weiteres Amtshandeln von Prof. Dr. Gabriela (sic!) Aicher in dieser Strafsache unzulässig“ wäre. Nach Ansicht von Vrabl-Sanda sei Aicher in der Causa befangen und habe überdies die Amtsverschwiegenheit verletzt.

Rote Linie

Der Hintergrund: Als oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften hatte die Rechtsschutzbeauftragte im Oktober 2021 in einem Medienstatement harte Kritik an der WKStA in Zusammenhang mit der Inseratenaffäre um Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz geübt. Bei den erfolgten Hausdurchsuchungen sei „eine rote Linie des Rechtsstaates überschritten“ worden. Dazu kritisierte sie angebliches Fehlverhalten der WKStA in anderen Fällen.

In ihrem Schreiben an Sperker hält Vrabl-Sanda nun fest, die Vorwürfe seien „ohne jede Tatsachengrundlage“. Und sie verweist auf Berichte, Aicher habe sich bei der Formulierung ihres Medienstatements von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Ainedter beraten lassen, die einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt. Es entstehe der Eindruck, so Vrabl-Sanda, Aichers Kritik an der WKStA sei „Teil der Litigation-PR“ des Beschuldigten. Daher sei die Rechtsschutzbeauftragte in der Causa befangen.

Laut Vrabl-Sanda hätte Aicher die Anwaltskanzlei in der Angelegenheit gar nicht beiziehen dürfen, da sie als Rechtsschutzbeauftragte dem Amtsgeheimnis unterliege. Dieses habe Aicher durch ihr Vorgehen verletzt. In Summe müsse sich die Rechtsschutzbeauftragte daher gemäß Strafprozessordnung im gesamten Ibiza-Verfahren „des Einschreitens enthalten“.

Spannung im U-Ausschuss kommende Woche ist damit garantiert.

 

Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.