Eurofighter-Testflug in Zeltweg 2007

Eurofighter: Der Lüssel zum Erfolg

Eurofighter, knapp 20 Jahre danach: Ein Wiener Lobbyist muss sich wegen Untreue vor Gericht verantworten. Er soll einst ohne Gegenleistung acht Millionen Euro von EADS kassiert haben, der Rüstungskonzern ist in dem Verfahren ein Opfer. Das ist bitter.

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Für einen Kaufmann, der einst einen einträglichen Deal mit einem Rüstungskonzern eintüten konnte, hat W. eine erstaunlich schlechte Hand fürs Geld. 2003 hatte der Wiener Lobbyist über einen Londoner Briefkasten einen Beratervertrag mit dem Eurofighter-Lieferanten EADS Deutschland (heute ein Teil der Airbus-Gruppe) geschlossen, woraus ihm bis 2009 insgesamt rund acht Millionen Euro zufließen sollten. Ein Jahrzehnt später hat er einen Firmen- und einen Privatkonkurs laufen, mehr als eine Million Euro Schulden aufgetürmt– und sitzt vor Gericht. 

Mittwoch vergangener Woche startete am Landesgericht für Strafsachen Wien ein wichtiger, wenn auch irgendwie unbefriedigender Prozess. Der Lobbyist W. und ein ehemaliger Geschäftspartner müssen sich vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhm wegen Untreue verantworten. Laut dem Anklagevorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sollen die beiden von EADS einst Millionen Euro kassiert, dafür aber nichts geleistet haben (bei W. kommt noch der Vorwurf der falschen Beweisaussage vor einem Eurofighter-Ausschuss hinzu). Airbus hat in diesem Verfahren Opferstatus – und das ist bitter. 

Hat der Rüstungskonzern rund um den Eurofighter-Ankauf der Republik Österreich 2003 Schmiergelder gezahlt und an wen? Seit bald 20 Jahren steht diese Frage im Raum. Sie ist nicht zweifelsfrei zu verneinen, weil es dafür schlicht zu viele Indizien gibt. Siehe dazu unter anderem die mehrere Jahre überspannende profil-Berichterstattung zu den schwarzen Kassen von EADS. Die Frage ist aber auch nicht zu bejahen, weil die Strafverfolgungsbehörden nicht in der Lage (oder willens) waren, die Spuren des Geldes bis zu dessen Bestimmungsorten zu verfolgen. Und so wurde aus der vermuteten Täterin EADS im Lauf der Jahre das Opfer EADS, das von einer Gruppe fehlgeleiteter Manager geschädigt wurde. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Das führt zurück zum Fall W. Bei ihm stand der Verdacht im Raum, er habe den damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider korrumpiert, zu welchem er einen direkten Draht gehabt haben soll. Haider hatte zunächst heftig gegen den Eurofighter-Ankauf opponiert, ehe er seine Meinung änderte. Warum auch immer. Erst 2017 war W. ins Visier der damals noch zuständigen Staatsanwaltschaft Wien geraten, doch die Ermittlungen wegen vermuteter Bestechung Haiders (der da bereits fast ein Jahrzehnt tot war) oder allfälliger anderer Entscheidungsträger liefen ins Leere, das Verfahren wurde eingestellt. W. selbst hatte den Vorwurf im Ermittlungsverfahren bestritten.

Dass er und sein Ex-Partner nun doch vor Gericht stehen, ist einem juristischen Kniff geschuldet. Die WKStA klagt Untreue an, weil die EADS-Berater im Ermittlungsverfahren nicht plausibel machen konnten, was genau sie für das Geld geleistet haben. Zum Auftakt bekannten sich beide nicht schuldig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Am 13. Juni 2003 (knapp drei Wochen, bevor der ÖVP-Verteidigungsminister Günther Platter seine Unterschrift unter den Vertrag zur Anschaffung von zunächst 18 Eurofighter Typhoon-Jets setzte) hatte EADS Deutschland mit dem Londoner Briefkasten „City Chambers“ einen Lobbying-Vertrag geschlossen. Basishonorar: 15.000 Euro im Monat, rückwirkend ab 1. Mai 2002, zuzüglich Reisespesen und einer „Erfolgsprovision“ in der Höhe von 7,267 Millionen Euro. Bis 2009 überwies EADS ziemlich genau acht Millionen Euro auf City-Chambers-Bankkonten in England, der Schweiz, Luxemburg und Zypern.

Hinter der Londoner Briefkastenfirma stand damals der nun angeklagte Lobbyist (er ist mittlerweile Mitte 70, im Ruhestand, zum Prozessauftakt bezifferte er seine Pension mit 1380 Euro monatlich).

Was genau dafür geleistet wurde? Das ist unbekannt. Die Ermittler fanden lediglich einige „Leistungsberichte“ und Kalendereinträge, die auf Kontakte W.s zu damaligen Politikern schließen lassen. Darunter längst ikonische (angebliche) Termine mit „W. Lüssel“, „KH Lasser“, „Mr. Wartenstein“ und „J. Laider“. Zu einer vollständigeren Dokumentation hätte es wohl der Geschäftsunterlagen W.s bedurft, die vor Jahren – so ein Pech aber auch – einem Brand zum Opfer fielen.

Die beiden Angeklagten haben auf Anraten ihrer Anwälte zum Prozessauftakt vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. W.s Anwalt Johann Pauer begründete das in seinem Eröffnungsplädoyer mit „Anklagemängeln“. Sein  Mandant habe sehr wohl Leistungen erbracht, der Untreuevorwurf sei bloß ein konstruierter „Auffangtatbestand“, weil eine Bestechung eben nicht zu belegen gewesen sei. Und wenn überhaupt, dann seien die angeklagten Untreuehandlungen lange verjährt.

So blieb am ersten Verhandlungstag auch eine nicht ganz unberechtigte Frage von Richter Böhm an den Erstangeklagten unbeantwortet: „Wenn Sie bis 2009 fast acht Millionen Euro bekommen haben und jetzt in Privatkonkurs sind – wie geht sich das aus?“
Am 18. Mai wird weiterverhandelt.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.