Ex-OMV-Chef Seele wird Entlastung verweigert. Was bedeutet das?

Anlegerschützer verweigern Ex-OMV-Chef Rainer Seele die Entlastung. Ein symbolischer Akt.

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Rainer Seele – der Name steht für so vieles, das in der teilstaatlichen OMV zuletzt falsch gelaufen ist, im Großen wie im Kleinen. Siehe die folgenreiche Anbiederung an Gazprom: Beteiligung an russischen Gasfeldern, Finanzierung der Pipeline Northstream 2, Sponsoring der Nachwuchsmannschaften von Zenit St. Petersburg, Verlängerung eines Gasliefervertrags bis 2040 (mit Zahlungsgarantie). Siehe aber ebenso die Bespitzelung von Betriebsratsmitgliedern oder die jüngst von der Plattform Dossier aufgedeckte millionenschwere Sondervereinbarung mit dem ehemaligen Compliance-Chef der OMV; just dem Mann, der einst unter anderem Seeles Reiseabrechnungen zu prüfen hatte (da ging es um die Nutzung von Business Jets, laut Prüfung war alles okay). Seele war für all das natürlich nicht allein-, aber doch letztverantwortlich.

Für Freitag, dem 3. Juni, ist die diesjährige Hauptversammlung der OMV AG angesetzt. Rein virtuell, leider. Der Interessenverband für Anleger hatte bereits im Vorfeld angekündigt, Rainer Seele die „Entlastung“ zu verweigern. „Einige Seele-Aktionen waren in der roten Zone. Erst jetzt erkennt man ihre Tragweite. Hier muss für Transparenz gesorgt werden – wenn nötig mit einer Sonderprüfung oder einer Strafanzeige. Es gilt die Unschuldsvermutung“, schrieb IVA-Vorstand Florian Beckermann in einer Aussendung.

Die Entlastung ist ein interessantes Ritual, das sich jedes Jahr wiederholt. Im Falle der Aktiengesellschaft sind es die Vorstände und Aufsichtsräte, die sich in der Hauptversammlung einem Vertrauensvotum stellen müssen. Formal geht es dabei stets um die Entlastung für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr (Ähnliches gilt für andere Gesellschaftsformen und auch für Vereine). In aller Regel bedarf es einer einfachen Mehrheit in der HV, um entlastet zu werden (üblicherweise wird auch nicht über einzelne Personen abgestimmt, sondern über Vorstand und Aufsichtsrat jeweils pauschal). Die Entlastung ist also ein Vertrauensbeweis, der Organen zugleich einen gewissen Schutz vor allfälligen nachträglichen Schadenersatzforderungen geben soll. Andererseits ist die Entlastung auch kein Leo. Ein Manager, der wesentliche Informationen unterschlägt und sich damit die Entlastung gleichsam erschleicht, kann sich nicht dahinter verstecken, wenn er später erwischt wird.

Bei GmbHs ist die Schutzwirkung übrigens größer als bei Aktiengesellschaften, wie ich in einer sehr interessanten Diplomarbeit aus dem Jahr 2016 nachlesen konnte; eingereicht bei der Johannes Kepler Universität Linz, Autor: Rafael Mugrauer.

Soweit es nun große börsennotierte Gesellschaften wie die OMV betrifft, werden Vorstände und Aufsichtsräte ohnehin nie vollständig entlastet, selbst wenn in der HV alle dafür stimmen. Das liegt in der Natur der Sache. Eine vollständige Entlastung würde bedingen, dass ausnahmslos alle Aktionärinnen und Aktionäre bei der HV vertreten sind und entsprechend abstimmen oder abstimmen lassen – was umso unwahrscheinlicher wird, je größer die Company ist.

Ein Vorstand, der von der Hauptversammlung mehrheitlich nicht entlastet wird, wäre für ein Unternehmen jedenfalls nicht mehr tragbar, keine Frage. Das ist im Fall von Rainer Seele allerdings einerlei, weil der längst weg ist.

Am Ende liegt es am amtierenden OMV-Management um Alfred Stern, die Ära Seele transparent aufzuarbeiten. Da ist einfach zu viel passiert, über das wir nach wie vor viel zu wenig wissen.

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.