ÖBAG-Catasta verstieß gegen Bankwesengesetz

Catastas Erste-Bank-AR-Mandat unvereinbar mit AR-Mandaten in ÖBAG-Unternehmen.

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Die Interimsvorständin der ÖBAG, Christine Catasta, verstieß in ihrer neuen Funktion gegen das Bankwesengesetz. Grund war Catastas Aufsichtsratsmandat in der Erste Bank. Laut Paragraf 28a Bankwesengesetz dürfen Banken-Aufsichtsräte „insgesamt nur eine Tätigkeit in geschäftsführender Funktion in Verbindung mit zwei Tätigkeiten als Mitglied eines Aufsichtsrates wahrnehmen“. Diese Regelung soll garantieren, dass Banken-Aufsichtsräte ausreichend Zeit für ihre Aufgabe finden. Allerdings sitzt Catasta neben ihrer neuen Funktion als ÖBAG-Geschäftsführerin auch in den Aufsichtsräten von Verbund, Casinos Austria und Austrian Airlines.

Laut profil-Informationen könnte Catasta nun ihr Aufsichtsratsmandat bei der Erste Bank zurücklegen. Dies würde es ihr auch ermöglichen, in weitere Aufsichtsräte von ÖBAG-Unternehmen wie OMV oder Post einzuziehen. Auf Antrag könnte auch die Finanzmarktaufsicht eine Ausnahme von den Bestimmungen des Bankwesengesetzes gewähren. Aus der ÖBAG heißt es auf profil-Anfrage, man würde „aufgrund der aktuellen Situation alle unterschiedlichen Optionen intern analysieren“. Catasta wurde nach dem Rücktritt von Thomas Schmid am 8. Juni zur neuen Alleinvorständin der ÖBAG berufen.

Update: profil konfrontierte das Büro von Christine Catasta am Dienstag, 15. Juni, mit dem Sachverhalt. Wie nun bekannt wird, legte Catasta just am selben Tag ihr Aufsichtsratsmandat bei der Erste Bank zurück - offenbar ausgelöst durch die profil-Anfrage, nach einem längeren internen Analyseprozess, wie die ÖBAG behauptet. Die Rücklegung des Mandats wurde von der ÖBAG nicht kommuniziert. Im Firmenbuch wird Catasta nach wie vor als Aufsichtsrätin geführt.

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Gernot   Bauer

Gernot Bauer

ist Innenpolitik-Redakteur.