St. Georgener Rabatte

Karl Markut: Verdacht auf Betrug gegen den Klubdirektor des Team Stronach

Kärnten. Verdacht auf Betrug und Untreue gegen den Klubdirektor des Team Stronach

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Kathrin Nachbaur, Stronachs Team-oberste, hatte sich unlängst eine „Rückkehr zur Sacharbeit“ gewünscht, und weil zur Sacharbeit auch Oppositionsarbeit gehört, forderte die Stronach-Statthalterin vergangene Woche auch gleich eine Annullierung der Nationalratswahlen, weil der Wähler nicht über die klaffende Budgetlücke informiert war. Das hieße Neuwahlen.

Letztere würde die neue Partei wohl aus dem Parlament fegen, weil Ersteres – nämlich Sacharbeit – schon aufgrund des rekrutierten Personals offenbar schwer möglich ist.

Zumal in Kärnten.

Nach Personalturbulenzen und feuchtgebietrelevanten SMS geht es im südlichen Bundesland mittlerweile um strafrechtliche Angelegenheiten. Gegen Karl Markut, Bürgermeister von St. Georgen im Lavanttal und zugleich Klubdirektor des Team Stronach im Kärntner Landtag, wird wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt. Er soll – in Tateinheit mit seinem SPÖ-Vizebürgermeister Markus Wutscher – als Geschäftsführer einer Vertriebsgesellschaft für Fertigteilhäuser Gelder abgezweigt haben. Laut dem von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten, das profil vorliegt, sollen die beiden zwischen 2010 und 2011 von Aufraggebern 84.200 Euro in bar kassiert und das Geld nicht an die Vertriebsgesellschaft weitergeleitet haben.

Es gilt also die Unschuldsvermutung
Markut war bis zu seinem Wechsel zum Team Stronach für die SPÖ Bürgermeister in der 2000-Seelen-Gemeinde St. Georgen im Lavanttal. Er hält seit 2005 drei Prozent an einer Vertriebsgesellschaft für Fertigteilhäuser. Als deren Geschäftsführer vermittelte er die Errichtung von Eigentumshäusern. Im Jänner 2010 heuerte er Wutscher als Vertriebsleiter an, dessen Aufgabengebiet die Bauleitung, Reklamationen sowie die Einholung von Angeboten bei Subunternehmen umfasste. Zu jener Zeit begannen auch die nun angezeigten Unregelmäßigkeiten. Und das ging etwa so:

2011 wollte Familie X (Name der Redaktion bekannt) in St. Georgen ein Haus bauen, der Anbotspreis der Vertriebsgesellschaft lag zunächst bei 177.370 Euro. Als die Zahlungsmodalitäten verhandelt wurden, schlug Wutscher einen „St. Georgener Rabatt“ vor, wie Herr X bei seiner Zeugenaussage angab: „Wutscher bot an, dass sich der Gesamtpreis vermindern würde“, und zwar auf 145.506 Euro, „wenn eine Anzahlung in bar zum Betrag von 28.000 Euro bei Vertragsunterzeichnung“ gezahlt werde. Das verbilligte die Angelegenheit unterm Strich um immerhin 3000 Euro. Dann folgte ein Anruf von Markut bei Familie X: „Das Kuvert ist am 7. April (2011) um 16.30 Uhr in das Gemeindehaus zu bringen.“ Scheckzahlung wurde abgelehnt. Im Büro habe Herr X im Beisein von Wutscher Kurt Markut ein Kuvert mit 28.000 Euro übergeben. Markut habe Herrn X einen „Rabatt“ von 1000 Euro auf die Bargeldübergabe gewährt, Beleg habe X aber keinen erhalten, lediglich den Hinweis seitens Markuts: „Dieses Treffen hat es nie gegeben.“

Oder so: Familie Y beauftragte 2010 die Vertriebsgesellschaft mit dem Bau eines Hauses um 185.000 brutto. Im Zuge der Bauverhandlungen ergab sich, dass die Errichtung eines sogenannten Carports – also eine Überdachung der Einfahrt – sinnvoll wäre. Markut bot den Bau des Carports um 25.000 Euro an, allerdings in bar, „weil sich sonst der Preis um 20 Prozent erhöhen würde“, wie Herr Y bei seiner Zeugenaussage angab. Auch diese 25.000 Euro wurden Markut bar in einem Kuvert übergeben.
„Zum Vorwurf der untreuen Verwendung von bar einkassierten Kundengeldern gibt Herr Markut an, dass diese Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind“, heißt es in Einvernahmeprotokollen der Landespolizeidirektion Kärnten vom Juni 2013. Und auch: „Herr Wutscher gibt an, dass er niemals Bargeldzahlungen als Vorauszahlung entgegengenommen habe.“ Es gilt also die Unschuldsvermutung.
Der Klagenfurter Sachverständige Ingo Gruss kommt in seiner Bewertung zu folgendem Schluss: dass der Vertriebsgesellschaft, für welche die beiden tätig waren, Gelder vorenthalten wurden. „Es besteht der begründete Verdacht“, dass Einnahmen in der Höhe von 84.200 Euro „nicht in der Buchhaltung ordnungsgemäß erfasst wurden“. Denn die bar kassierten Summen fanden sich am Ende nicht in den Abrechnungen der Vertriebsgesellschaft.

Markut sprach gegenüber profil von „haltlosen Vorwürfen“ und kündigte an, er könne belegen, dass alle Gelder ordungsgemäß an die Vertriebsgesellschaft weitergereicht wurden.

Bis Redaktionsschluss Freitag vergangener Woche lag nichts vor.