Ein Rücktritt für 753,90 Euro

Christian Wulff wegen Korruption vor Gericht: ein Rücktritt für 753,90 Euro

Deutschland. Warum Christian Wulff als Angeklagter eine gute Figur macht

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Andreas Förster, Hannover

Nur ganz kurz blitzt so etwas wie Einsicht auf: "Ich bekenne mich zu meinen Fehlern, und ich habe außerordentlich viel gelernt“, sagt der ehemalige deutsche Bundespräsident Christian Wulff vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht in Hannover. Aber wer jetzt Selbstzweifel erwartet oder gar eine kritische Reflexion über die korrupten Beziehungsgeflechte zwischen deutschen Politikern und Unternehmern, in denen sich so oft die Grenzen zwischen dem Gemeinwohl und dem eigenen Wohl verwischen, der wird bald enttäuscht.

Stattdessen Angriff: Wulff attackiert scharf, unnachsichtig, uneinsichtig. Wer den CDU-Politiker noch vor Augen hat, wie er vor anderthalb Jahren larmoyant seinem Rücktritt als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland entgegentaumelte, der muss ihm nun Recht geben: Ja, Wulff hat seitdem außerordentlich viel gelernt.

Das Verfahren gegen den Christdemokraten, in den deutschen Medien als Sensations-, gar Jahrhundertprozess hochgejubelt, ist der Endpunkt eines beispiellosen politischen Absturzes. Nachdem die ersten Vorwürfe in der "Bild“-Zeitung aufgetaucht waren, dauerte es genau 67 Tage, bis die Staatsanwaltschaft ein Korruptionsverfahren gegen Wulff eröffnete - und er nach lediglich eineinhalb Jahren Amtszeit abdankte.

753,90 Euro
Es ging um private Kredite, Urlaubs- und Essenseinladungen, die angeblich rechtswidrige politische Unterstützung von Unternehmen - diese klebrige Melange aus Wirtschaftsförderung und Eigennutz eben. In die Anklage aber hat es schließlich nur eine Summe von lediglich 753,90 Euro geschafft, die der Filmunternehmer David Groenewold für seinen Freund Wulff beim Oktoberfest 2008 springen ließ. Dafür muss sich nun erstmals ein ehemaliger Bundespräsident in einem Korruptionsverfahren vor einem deutschen Gericht verantworten. Der Vorwurf lautet Vorteilsannahme. Bei einer Verurteilung droht Wulff eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Zum Prozess-auftakt lässt der CDU-Politiker jedoch gar keinen Zweifel daran aufkommen, dass er um einen Freispruch erster Klasse kämpfen und ihn auch bekommen will. Schon der Auftritt im Saal 127 des Gerichtsgebäudes gestaltet sich geradezu präsidial: Gemessenen Schrittes betritt Wulff den Saal, souverän lächelt er in die Kameras. Dunkler Anzug mit gestreifter Krawatte, aufrechter Gang.

Sein Freund Groenewold wirkt dagegen wie ein Häufchen Elend. Wulff schüttelt ihm fest und lange die Hand und fasst ihn dabei an den Oberarm: Wir stehen das zusammen durch. Deshalb bleiben sie auch stehen, bis die letzte Kamera aus dem Saal ist. Ein Bild, das sie sitzend auf der Anklagebank zeigt, wollen beide nicht in den Medien sehen.

Wulff und Groenewold sind im übertragenen Sinne aneinandergekettet vor diesem Gericht. Wird der eine verurteilt, wird es der andere auch; bekommt einer Freispruch, kriegt ihn der andere ebenfalls. Die beiden sind Freunde, seit vielen Jahren, und sie müssen es auch hier vor Gericht sein. Freunde, die einander Geschenke machen und zum Essen einladen, die sich in Lebenskrisen beistehen und dem anderen Halt geben. Ein Freund, ein guter Freund - was kann daran strafbar sein?

Das muss das Gericht herausfinden. Haben Essenseinladungen und die Begleichung von Hotelkosten strafrechtliche Relevanz, weil einer der beiden Freunde ein Politiker ist, der sich in seinem Amt für die wirtschaftlichen Interessen des anderen, der Unternehmer ist, einsetzt?

Oktoberfestsause
"Es ist abwegig und eine Farce, zu behaupten, ich sei zu einer Oktoberfestsause eingeladen worden, um Herrn Groenewold zu Diensten zu sein“, sagt Christian Wulff vor Gericht. Der 54-Jährige hat da schon knapp eine Stunde lang geredet. Im Stehen, mit einem Packen A5-Blätter in der Hand, auf denen er in großer Schrift die Eckpunkte seiner Rede notiert hat, die er frei vorträgt. "Ich habe in 35 Jahren als Politiker keine Zuwendungen angenommen“, betont er. Er habe sogar die Brötchen im Landtag selbst bezahlt, und die Briefmarken in seinem Büro sowieso.

Es ist ein überzeugender Auftritt, keine Frage. Glaubhaft bringt er seine Empörung über die Vorwürfe der Ermittler zum Ausdruck, die er ehrabschneidend nennt. Manchmal geht Wulff direkt auf die Anklage ein, dann schweift er vom Thema ab, gibt sich gelassen, attackiert dann wieder, ist zuweilen belehrend, dann wieder sachlich erklärend. Und er weiß, dass die Journalisten im Saal auf die knackigen Sätze warten, die er in den Medien lesen will. Er gibt ihnen die Zeit, auch einfach nur mal zuhören zu können, bevor er wieder mit scharfen Worten zupackt und die Stifte in Aktion treten.

Gleich mehrfach greift Wulff an diesem Tag die Staatsanwaltschaft an. Es ist eine Kampfansage, das kapiert jeder: "Ich bin persönlich tief betroffen von der Einseitigkeit der Ermittlungen und der grenzenlosen Durchleuchtung meines Lebens und das meiner Familie“, sagt er. Die persönlichen Schäden, die er in den vergangenen zwei Jahren erlitten habe, würden bleiben: "Aber ich erwarte jetzt, nach allem, was war, dass Recht gesprochen wird.“

Es ist ein perfekter letzter Satz in einer perfekten Rede. Wulff setzt sich, sein Blick huscht zum Publikum, als erwarte er Beifall, so wie er ihn immer bekommen hat für seine Reden als Politiker. Es ist ein ebenso kurzer wie verräterischer Blick. Denn so vollkommen Wulffs Erklärung auch war: Es war eine Politikerrede. Zu perfekt, zu glatt, um Aufrichtigkeit zu vermitteln.

Das Gericht wird sich damit nicht zufriedengeben. 45 Zeugen wurden von der Staatsanwaltschaft nominiert. Darunter allerhand Prominenz, wie etwa Wulffs inzwischen von ihm getrennt lebende Ehefrau Bettina sowie die "Tatort“-Kommissarin Maria Furtwängler und ihr Mann, der Verleger Hubert Burda.

Das Urteil soll am 2. April 2014 ergehen. Dann wird Christian Wulff fast fünf Monate als Angeklagter vor Gericht gestanden sein. Ganz schön lang für eine Amtszeit von nicht einmal 20 Monaten.