Der Vorsitzende der ungarischen rechtspopulistischen Partei JOBBIK, Gabor Vona. (links)

Gulasch-Terroristen

Noch funktioniert der Rechtsstaat in Ungarn.

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Ungläubiges Raunen bei der Urteilsverkündung, "Mörder!"-Rufe und Tumulte: Im Saal 36 des Budapester Stadtgerichts ging es vergangenen Dienstag hoch her. 13 Jahre Zuchthaus für die ungarische Neonazi-Ikone György Budahazy wegen Terroranschlägen und fünf bis zwölf Jahre für 14 weitere Angeklagte der Organisation "Pfeile der Ungarn" waren Strafmaße, die das größtenteils aus Sympathisanten des Hauptangeklagten bestehende Publikum schockierten.

Die Budahazy-Gruppe hatte, wie das Urteil nach einem fünfjährigen Mammutprozess feststellt, in den Jahren 2007 bis 2009 Bomben- und Schusswaffenattentate auf Häuser von Spitzenpolitikern der damals regierenden linksliberalen Koalition verübt. Personen wurden dabei zwar nicht verletzt, aber die Gewaltserie war wohl nur ein "Probelauf" für nachfolgend geplante Mordanschläge. Dies ging aus der Aussage des Zeugen György Benkö hervor, der im selben Kampfsportverein trainierte wie der Zweitangeklagte der Budahazy-Gruppe. Dieser hatte bei gemeinsamen Autofahrten gegenüber Benkö mit seinen Gewalttaten geprahlt. Benkö nahm die freimütigen Auslassungen heimlich mit dem Handy auf und übergab die Aufnahmen der Polizei. Ein Jahr vor Prozessbeginn hatte Benkö dies auch in einem profil-Interview dargelegt (profil 14/2010).

Budahazy war einer der Rädelsführer der Ausschreitungen im Herbst 2006, die ausgebrochen waren, nachdem der damalige sozialistische Regierungschef Ferenc Gyurcsany eingeräumt hatte, die Wähler über die Lage des Landes belogen zu haben. Die Unruhen beförderten den Aufstieg des Rechtspopulisten Viktor Orban zur Macht und schwemmten die rechtsextreme Jobbik-Partei, mit der Budahazy verbündet ist, ins Parlament. Doch für Orban und den sich neuerdings moderat gebenden Jobbik-Chef Gabor Vona ist der unkontrollierbare Fascho-Rebell längst schon zur Belastung geworden. Darüber hinaus sind die Gerichte in Ungarn immer noch relativ unabhängig. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.