Donald Trump mit Tochter Ivanka
Väterliche Fürsorge

Kein Job für Ivanka? Trumps väterliche Fürsorge

Trump muss sich überlegen, ob er Tochter Ivanka wirklich im Weißen Haus anstellen kann.

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Dass er sich nicht um seine Kinder sorgt, kann man Donald Trump nicht nachsagen: Donald Junior, Eric und Ivanka (alle aus der ersten Ehe) arbeiten seit Jahren in der undurchsichtigen "Trump Organization" an der Seite ihres Vaters. Die 23-jährige Tochter Tiffany (aus zweiter Ehe) versucht sich hingegen lieber als Model, Sängerin und Internetstar. Und Sohn Barron (aus der dritten) ist gerade einmal zehn Jahre alt.

Nun könnte ausgerechnet die erklärte Lieblingstochter und enge Vertraute Ivanka (35) ihren Vater noch vor Amtsantritt in Erklärungsnot bringen: Sie und ihr Mann Jared Kushner helfen dem designierten US-Präsidenten nicht nur, sein Team für das Weiße Haus auszusuchen. Sie begleiteten ihn schon zu einem Treffen mit dem japanischen Premierminister und sind immer wieder für Jobs im Weißen Haus im Gespräch.

Anti-Nepotismusklausel

Das Problem: Seit 1967 gilt für Politiker eine Anti-Nepotismusklausel, nach der Familienmitglieder nicht mit öffentlichen Jobs im direkten Einflussbereich bedacht werden dürfen. Sie wurde eingeführt, nachdem John F. Kennedy seinen Bruder Robert zum Justizminister gemacht hatte. Das Gesetz gilt seitdem auch für den US-Kongress, wo zuvor immer wieder Eheleute oder Kinder im jeweiligen Beraterstab eingestellt worden waren.

Auch der Präsident ist von der Klausel nicht grundsätzlich ausgenommen, Töchter und Schwiegersöhne sind explizit aufgelistet. Zwei ehemalige Ethik-Anwälte des Weißen Hauses empfehlen daher in der "New York Times", dass Trump den republikanisch dominierten Kongress bittet, das Gesetz für ihn zu ändern, um rechtlich klare Verhältnisse zu schaffen. Täte er das nicht, würden Klagen auf ihn zukommen.

Ganz verschwunden war die Frage nach Nepotismus im Weißen Haus auch in der jüngeren Vergangenheit nicht: Ausgerechnet Hillary Clinton wurde von ihrem Mann Bill beauftragt, eine Gesundheitsreform auszuarbeiten. Im Jahr 1993 stellte ein US-Gericht dann fest, dass die "First Lady" automatisch als Regierungsbeamtin zu betrachten sei.