Putin will im Konflikt vermitteln

Im Krieg ist eben doch nicht alles erlaubt

Wird sich Wladimir Putin letztlich vor Gericht für seinen Angriffskrieg verantworten müssen? Und welche Regeln und Gesetze gelten überhaupt in bewaffneten Konflikten? Ein Überblick.

Drucken

Schriftgröße

In der Ukraine führen in diesen Tagen viele Wege nach Den Haag. Um die russischen Truppen in die Irre zu führen und auf den Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in der niederländischen Stadt zu verweisen, sind zahlreiche Straßenschilder übermalt worden. „Гаага“, steht nun dort, russisch für Den Haag. Dort wacht der Internationale Gerichtshof (IGH) über die Einhaltung des Völkerrechts – und er hat bereits Ermittlungen gegen Russland eingeleitet. Die Richter sollen Russlands Angriffskrieg als Genozid einstufen und Moskaus Behauptung eines Völkermordes in der Ostukraine zurückweisen.

Die Ukraine hat die Russische Föderation vor dem Internationalen Gericht in Den Haag geklagt. Kann Putin rechtlich belangt werden?

So schnell ist es noch nie gegangen. Am 24. Februar, also bereits zwei Tage nach dem Einmarsch russischer Truppen, hat die Ukraine Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) mit Sitz in Den Haag eingereicht. Vergangene Woche musste sich Russland wegen der Verletzung der Völkermordkonvention von 1948 verantworten. Doch die für russische Delegierte reservierten Plätze blieben leer.

Moskau rechtfertigt den Einmarsch in der Ukraine mit einem vermeintlichen Völkermord in den selbst ernannten Republiken Luhansk und Donezk. Die Ukraine weist das „mit Nachdruck“ zurück und beschuldigt Russland, seinerseits „Taten von Genozid in der Ukraine zu planen“. Kiew will beweisen, dass es keine rechtliche Grundlage für den Einmarsch gibt.
Doch selbst ein Urteil würde nicht viel ausrichten. Als Gerichtsorgan der Vereinten Nationen wacht der IGH über die UN-Charta – und auch Russland ist an das Humanitäre Völkerrecht gebunden. Doch das Gericht hat keine Macht über die Umsetzung des Urteils.

Dafür müsste es den UN-Sicherheitsrat anrufen. Und in dem braucht es zur Verurteilung eines Staates Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder – inklusive Russland. Viel ausrichten kann die Klage also nicht.

Es ermittelt aber auch der Internationale Strafgerichtshof. Kann er mehr erreichen?

Anders als der IGH verfolgt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), ebenfalls mit Sitz in Den Haag, keine Staaten, sondern Personen, die Verbrechen beschuldigt sind, die im Statut von Rom von 1998 definiert sind. Diese lauten: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression.

Theoretisch könnte also auch Russlands Präsident Wladimir Putin angeklagt werden. Dafür müsste das Gericht beweisen, dass die begangenen Kriegsverbrechen auf Befehl des Präsidenten erfolgt sind. Es bräuchte genaue Einblicke in die Kommandostruktur des Kreml, was im Falle von Putin, der sich seit der Pandemie noch mehr von der Außenwelt isoliert, besonders schwer sein dürfte.

„Die andere Frage ist, ob der Internationale Strafgerichtshof überhaupt Gerichtsbarkeit hat, also konkret aktiv werden kann“, sagt Cuno Tarfusser, ehemals Vizepräsident des IStGH, gegenüber profil.

Russland ist dem Weltstrafgericht zwar nicht beigetreten, aber die Ukraine hat seine Zuständigkeit auf ihrem Gebiet ab Ende 2013 anerkannt. Diese Erklärung nimmt der Chefankläger des IStGH Karim Khan als rechtliche Grundlage dafür, im Ukraine-Krieg tätig zu werden. „Eine sehr riskante, aber auch der Dringlichkeit geschuldete Interpretation, die auch ich wahrscheinlich so getätigt hätte“, sagt Tarfusser. Der Jurist weist auch darauf hin, dass solche Verfahren sehr lange dauern: „Die Entscheidung, die in diesem Verfahren ergehen wird, hat sicher keinen unmittelbaren Einfluss auf den laufenden Konflikt.“

Um Putin überhaupt den Prozess machen zu können, müsste er erst nach Den Haag überstellt werden. Dass Russland ihn ausliefert – so wie das Serbien 2001 mit Slobodan Milošević getan hat –, ist unwahrscheinlich. Dafür bräuchte es wohl erst einen Regimewechsel im Kreml.

Ein internationaler Haftbefehl würde Putins Bewegungsfreiheit aber massiv einschränken. „Die Hoffnung ist, dass es zu einer Anklage und Überstellung kommt, wenn das Regime fällt“, sagt Michael Lysander Fremuth, Professor an der Uni Wien und wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Bolzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte.

„Trotz unseres allgegenwärtigen Gefühls der Ohnmacht: Putin genießt zumindest keine absolute Sicherheit, dass er nicht irgendwann doch in Den Haag vor Gericht steht.“ Ähnlich sieht das Tarfusser. Möglich sei, dass Putins eigene Leute sein Treiben „irgendwann nicht mehr mitmachen, ihn entmachten und selbst zur Verantwortung ziehen“.

Realistischer sei allerdings, dass Putin „so endet wie Gaddafi, oder, um ein weniger makabres Beispiel zu nennen, wie Omar al-Bashir“. Der sudanesische Diktator wurde 2019 abgesetzt und war der erste amtierende Staatschef, gegen den der IStGH einen Haftbefehl erließ. Viele Jahre lang geschah nichts, weil der Sudan das Weltgericht nicht anerkennt. Erst 2020 gab die Regierung bekannt, al-Bashir nach Den Haag auszuliefern.

Hat Russland gegen das Völkerrecht verstoßen?

Ja, der Angriffskrieg gegen die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Die UN-Charta verbietet jegliche Gewalt gegen souveräne und unabhängige Staaten. Absurderweise legitimiert Putin den Angriff ebenfalls mit den Werten der Vereinten Nationen, wenn er erklärt, einen Genozid verhindern und Russland vor einem aggressiven Umfeld schützen zu wollen.

„Das ist bemerkenswert, wenn auch absurd“, sagt Fremuth. „Putin und Lawrow behaupten, die Prinzipien der Vereinten Nationen zu verteidigen, weil sie einen Genozid verhindern. Dafür gibt es freilich ebenso keinerlei Beleg wie für eine Aggression gegen die Russische Föderation durch seine Nachbarn.“

Ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist aber per se noch kein Kriegsverbrechen. Der Chefankläger des IStGH Karim Khan geht allerdings davon aus, dass „sowohl Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine“ begangen werden.

Sind schon Kriegsverbrechen geschehen?

Tarfusser sieht das ähnlich wie sein Kollege Khan: „Man braucht nur die Kriegsberichterstattung zu verfolgen und etwas international strafrechtliches Verständnis zu haben, um das, was derzeit in der Ukraine passiert, als Aggression und als eine Reihe von Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit einordnen und beurteilen zu können.“

Dafür müsse man aber noch Beweise sammeln. Einer davon könnte der Einsatz von bestimmten Waffen sein. Das sogenannte Oslo-Übereinkommen, das von über 100 Staaten unterzeichnet wurde, verbietet den Einsatz von Streumunition, da  Blindgänger noch Jahre nach dem Abwurf Menschen verstümmeln können. Neben Israel und den USA hat allerdings auch Russland das Oslo-Abkommen nicht unterzeichnet. Russland setzt erwiesenermaßen Streubomben und andere unpräzise Waffen in der Ukraine ein – auch bei Angriffen auf Städte.

Abseits von Streubomben kann auch der Einsatz von Vakuum-Bomben, die in einem gewissen Umkreis alles in Schutt und Asche legen, als Kriegsverbrechen gewertet werden.

Flächenbombardements von Städten, auf die Putins Armee nun vermehrt setzt, sind jedenfalls ein Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht. Bei solchen Angriffen auf große Gebiete aus der Luft kann unmöglich zwischen militärischen und zivilen Zielen unterschieden werden. Der Tod von Zivilisten wird dabei in Kauf genommen oder ist sogar das Ziel der Bombardements. Die brachiale Kriegsführung, der permanente Beschuss mit Artillerie, die Belagerung und Zerstörung ganzer Städte, all das ist der russischen Armee bestens vertraut. Sie hat die tschetschenische Hauptstadt Grozny mehrmals in Schutt und Asche gelegt, insgesamt gab es annähernd 200.000 Tote. Die Sorge ist groß, dass Kiew ein ähnliches Schicksal droht. Mehrere große Städte waren vergangene Woche eingekesselt, Zivilisten konnten nicht mehr entkommen. Andere standen unter Beschuss, am Donnerstag fielen russische Bomben auf eine Geburtsklinik in Mariupol. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit Kriegsbeginn mindestens 26 Gesundheitseinrichtungen getroffen.

In der Ukraine seien „Gräueltaten unvorstellbaren Ausmaßes“ zu beobachten, sagte US-Vizepräsidenten Kamala Harris daraufhin bei einem Besuch in Warschau – und forderte eine internationale Untersuchung über Kriegsverbrechen.

Als Kriegsverbrechen gelten auch der gezielte Beschuss von flüchtenden Zivilisten sowie das Verminen von Fluchtkorridoren. Beides soll im Krieg um die Ukraine bereits geschehen sein.

Ist der Beschuss von Wohnhäusern wie etwa in Charkiw automatisch ein Kriegsverbrechen?

Das kommt darauf an. Beim Angriff auf zivile Ziele gilt das sogenannte Unterscheidungsgebot des Humanitären Völkerrechts. Das „Recht im Krieg“ soll Gewaltexzesse verhindern und zivile Opfer möglichst vermeiden, indem zwischen Zivilisten oder zivilen Objekten und Kriegsteilnehmern oder militärischen Zielen unterschieden werden muss. „Diese Unterscheidung ist mitunter schwer“, sagt Fremuth, „weil etwa Eisenbahnen und Brücken von militärischem Nutzen, aber auch Teil der zivilen Infrastruktur sind.“

Als Kriegsverbrechen gelten Angriffe auf Zivilisten, die gezielt erfolgen. Auch das ist allerdings schwer zu beweisen. Wohnhäuser dürften nur beschossen werden, wenn sie Teil der militärischen Infrastruktur sind, also etwa Waffen dort gelagert werden. Militärisches Gut in zivilen Gebäuden unterzubringen, wie das im Ukraine-Krieg offenbar geschieht,  ist zwar verboten, im Häuserkampf um eine Großstadt lässt es sich aber kaum vermeiden.

Welche Regeln gelten für Zivilisten, die sich russischen Panzern entgegenstellen oder den ukrainischen Streitkräften anschließen?

Die Videos von unbewaffneten Zivilisten, die sich russischen Panzern in den Weg stellten, gingen in den vergangenen Wochen um die Welt. Verlieren die Menschen damit ihren Schutz als Zivilisten? In dieser Frage sind Völkerrechtler gespalten. Einige gehen davon aus, dass die Panzer in diesem Fall weiterfahren und die Soldaten nach einer Warnung sogar das Feuer eröffnen dürfen.

Fremuth ist skeptisch. „Ich denke nicht, dass gewaltloser Protest und ziviler Ungehorsam eine unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten darstellen, was allein gezielte Schüsse rechtfertigen könnte“,  sagt der Experte. Greifen Bürger zu den Waffen und beteiligen sich an Kämpfen, dann haben sie den Schutz als Zivilisten jedenfalls verloren und sind für die Zeit ihrer Beteiligung am Kampfgeschehen legitime Ziele.

Und hier wird es komplex: Ein bewaffneter Zivilist, der auf gegnerische Soldaten schießt oder Molotow-Cocktails auf Panzer wirft, gilt als Kombattant und darf getötet werden wie jeder andere Soldat. Geht er aber nach Hause und legt die Waffen nieder, dann ist er wieder Zivilist – und hat als solcher Anspruch auf Schutz.

Wer aber nicht als Kombattant erkennbar ist und plötzlich die Waffe zieht, macht sich sogar eines Kriegsverbrechens schuldig. Juristen sprechen von Heimtücke, weil immer erkennbar sein muss, ob es sich um Zivilisten handelt oder um Soldaten.

„Jeder muss offenlegen, was er ist, alles andere ist Täuschung“, sagt Fremuth.
Als Kriegsverbrechen gelte auch, wenn sich Verteidiger hinter Zivilisten als menschliche Schutzschilde verstecken.

Auch Ausländer haben sich dem Kampf in der Ukraine angeschlossen. Ist das überhaupt erlaubt?

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat Ausländer dazu aufgerufen, in der Ukraine gegen die russischen Invasoren zu kämpfen. Folgen Österreicher diesem Ruf, dann riskieren sie, ihre Staatsbürgerschaft zu verlieren. Denn wer in den Militärdienst eines anderen Landes eintritt, verliert automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.


Anders ist die Situation in Lettland. Die Regierung in Riga hat ihren Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich erlaubt, als Freiwillige in der Ukraine zu kämpfen. Das gilt auch für Großbritannien, wo Außenministerin Liz Truss ihren Landsleuten nicht verbietet, in der Ukraine „für die Demokratie“ zu kämpfen.

Macht sich der Westen zum Kriegsteilnehmer, wenn er Waffen liefert?

Staaten dürfen der Ukraine im Kampf gegen Russland helfen – und sie tun das auch, etwa in Form von Waffenlieferungen. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte liefert die Europäische Union Waffen an eine Kriegspartei. Dafür ist ein Budget von einer halben Milliarde Euro vorgesehen. Selbst bei neutralen Staaten ist eine Kehrtwende zu beobachten. Finnland und Schweden, beide EU-Mitglieder, aber nicht in der NATO, haben angekündigt, Panzerabwehrwaffen und Sturmgewehre zu schicken. Österreich darf wegen des Neutralitätsgesetzes an ein kriegführendes Land keine Waffen liefern und hilft stattdessen mit Helmen, Schutzwesten und Treibstoff aus. Auch die USA, Großbritannien, Polen und Deutschland genehmigten Rüstungsexporte in Milliardenhöhe. Möglich ist das, weil der Angriff Russlands internationales Recht verletzt und sich die Ukraine auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen kann. Dieses kann auch kollektiv ausgeübt werden.

Zur Konfliktpartei werden Staaten erst dann, wenn die eigenen Streitkräfte an Kampfhandlungen teilnehmen. Letzteres hat die NATO ausgeschlossen, um nicht in den Krieg mit Russland hineingezogen zu werden.

Für den Westen ist die Unterstützung der Ukraine eine Gratwanderung. Die USA helfen etwa aktiv bei der Abwehr von Cyberangriffen, was Russland bereits als Eintritt in den Krieg sehen könnte. Als rote Linie galt bisher die von der Ukraine geforderte Flugverbotszone. Dafür müsste die NATO den Luftraum der Ukraine überwachen und gegebenenfalls auf russische Flieger schießen. Die Konsequenz wäre ein Kriegseintritt der NATO – mit potenziell verheerenden Folgen für den Weltfrieden.

Wie lange dürfen ukrainische Flüchtlinge in Österreich bleiben?

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind bereits zwei Millionen Ukrainer und Ukrainerinnen aus ihrer Heimat geflohen – und es könnten noch viel mehr werden. Es ist die mit Abstand größte Flüchtlingswelle seit dem Zweiten Weltkrieg.

Seit 2017 dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer visafrei in die EU einreisen, allerdings läuft dieser Schutz nach 90 Tagen ab. Für die Zeit danach haben die europäischen Innenminister am 3. März eine EU-Regelung geschaffen: Ukrainische Staatsbürger, die seit dem 24. Februar aus ihrem Land vertrieben wurden, bekommen vorübergehenden Schutz. Er gilt zunächst für ein Jahr und kann auf zwei weitere Jahre verlängert werden. Eine Arbeitserlaubnis sowie der Zugang zu Sozialhilfe sind garantiert.

Erlaubt ist auch, was noch während der Flüchtlingskrise 2015 als Schlepperei galt: Privatpersonen dürfen Menschen aus der Ukraine oder den Nachbarländern nach Österreich holen.

Putin tritt das Völkerrecht mit Füßen, er ist aber nicht der Einzige. Herrscht hier eine Doppelmoral?

Für sein Vorgehen in der Ukraine wird Russland hart verurteilt. Doch Putin ist nicht der Einzige, der gegen das Völkerrecht verstößt. Auch die US-geführte Invasion im Irak 2003 war völkerrechtswidrig. Aus der EU beteiligten sich Dänemark, Italien, Polen und das Vereinigte Königreich an der von den USA ins Leben gerufenen „Koalition der Willigen“. Kritik gab es allerdings auch damals.

„Die Verurteilung Russlands und die Sanktionen des Westens sind in ihrer Intensität einzigartig, aber das ist auch der Angriffskrieg Putins in Europa“, sagt Fremuth. „Wir sollten dem antiwestlichen Vorwurf der Doppelmoral nicht auf den Leim gehen.“
Die vermeintliche Heuchelei im Umgang mit Russland wird vor allem von Menschen aus dem arabischen Raum kritisiert. Auch Israel begehe Völkerrechtsverletzungen, heißt es etwa. In Ägypten kursiert sogar ein Hashtag, der zur Unterstützung Putins aufruft. Die Popularität des russischen Präsidenten im arabischen Raum hat vor allem mit der antiwestlichen Haltung vieler Menschen in der Region zu tun. Der Feind unseres Feindes ist unser Freund, so oder so ähnlich dürften es sich viele denken.

Handelt es sich tatsächlich um Heuchelei?

„Israel ist die einzige Demokratie im Nahen Osten und das einzige Land mit einem funktionierenden Rechtsstaat, die Einbindung in den westlichen Kultur- und Rechtsraum führt womöglich zu einer gewissen Zurückhaltung“, sagt Fremuth, weist aber darauf hin, dass es in Europa sehr wohl regelmäßig Kritik an Israels Siedlungspolitik gebe.

Sicher ist: Etliche Staaten nehmen es nicht so ernst mit dem Völkerrecht. „Auch wenn die meisten Staaten das Völkerrecht meistens achten, leidet es doch an einer notorischen Durchsetzungsschwäche“, sagt Fremuth.

Für die Einhaltung müssen jene sorgen, die dem Recht unterworfen sind, also die Staaten. Die Regeln und Gesetze scheint Putin längst über Bord geworfen zu haben. Für ihn gilt nur das Recht des Stärkeren.
 

Mitarbeit: Lisa Maria Gasser

Siobhán Geets

Siobhán Geets

ist seit 2020 im Außenpolitik-Ressort und gehört zum "Streiten Wir!"-Kernteam.

Franziska Tschinderle

Franziska Tschinderle

schreibt seit 2021 im Außenpolitik-Ressort. Studium Zeitgeschichte und Journalismus in Wien. Schwerpunkt Südosteuropa / Balkan.