Kampfjet-Gegengeschäfte: Hohe Beraterkosten bei Hattmannsdorfer-Deal
Der 29. November dürfte sich dieses Jahr für einige Wirtschaftsvertreter angefühlt haben wie vorgezogene Weihnachten: Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) verkündete den Kauf von zwölf M-346-Kampfjets des italienischen Herstellers „Leonardo“ um insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro. Und im Zuge des Deals hatte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) auch gleich mit dem Konzern einen Vertrag über industrielle Kooperationen abgeschlossen, die künftig in Österreich für Aufträge im Wert von 400 Millionen Euro sorgen sollen.
Letzteres wäre vor nicht allzu langer Zeit politisch undenkbar gewesen. Was nun unter „industrielle Kooperation“ läuft, erinnert frappant an das, was rund um die Beschaffung der umstrittenen „Eurofighter“ vor zwei Jahrzehnten noch „Gegengeschäfte“ geheißen hat. Und solche galten nach immer neuen Enthüllungen in der Causa Eurofighter eigentlich als Tabu – zumindest in breiterem Rahmen. Zu groß schien das Risiko, dass Gelder, die unter einem solchen Titel locker gemacht werden, zweckentfremdet werden könnten.
Lobbying-Schub
Doch dann setzte das Lobbying ein. Und plötzlich hieß es, man wäre ja dumm, das Wertschöpfungspotenzial brach liegen zu lassen. Die Wirtschaftskammer schickte den früheren Siemens-Österreich-Boss Wolfgang Hesoun als Meinungsmacher ins Rennen. Auch die Industriellenvereinigung soll durchaus dahinter gewesen sein.
So kam es auch, dass Hesoun den Vertragsabschluss Ende November mit einer ausführlichen Presseaussendung abfeierte. Die Zeche in Form von Beraterkosten zahlt – wie profil nun herausgefunden hat – aber das Wirtschaftsministerium. Konkret wurden zwei Aufträge im Bereich Rechtsberatung vergeben: einer für 40.000 Euro an einen renommierten Rechtsanwalt, der andere für 100.000 Euro an eine Wiener Anwaltskanzlei, wobei das Ministerium eine ganz bestimmte, dort tätige Anwältin im Auge hatte.
Externe Berater mit Eurofighter-Connection
140.000 Euro für externe Beratung – und das in Zeiten der Budgetknappheit? Auf profil-Anfrage teilte das Ministerium mit, die Preisgestaltung sei branchenüblich erfolgt. Endgültig abgerechnet werde nun „zeitnah“ nach den tatsächlich erbrachten Stunden. Im Rahmen der Ausgestaltung des Abkommens habe es mehrere Verhandlungsrunden sowie Überarbeitungen der diskutierten Versionen gegeben. Man gehe dennoch davon aus, dass „der geschätzte Auftragswert“ – also die 140.000 Euro – „nicht voll ausgeschöpft“ werde.
Doch weshalb wurden genau diese beiden Berater ausgewählt? Laut Ministerium, weil sie „in vergleichbaren Fällen Vorerfahrung“ sowie „einschlägige Fachkenntnis“ hätten, gleichzeitig jedoch keinen Interessenskonflikten unterliegen würden. Vorerfahrung? Tatsächlich waren der Anwalt und die Anwältin früher bei der Großkanzlei „Freshfields“ tätig. Wie sich aus dem Branchenmedium „juve.de“ ergibt, waren sie dort unter anderem in der Causa Eurofighter aktiv – und zwar ausgerechnet für die Kampfjet-Firma Airbus, aus Sicht der Republik also quasi auf der Gegenseite.
Ministerium: Kein Interessenskonflikt
Seitens des Ministeriums wird betont, die Berater hätten keine Geschäftsbeziehung zu involvierten Unternehmen. Bemerkenswert scheint aber auch, dass überhaupt private Berater notwendig waren. Die Finanzprokuratur – quasi die Anwältin der Republik – hat sich nämlich auf Seiten des Bundes jahrelang mit der Eurofighter-Aufarbeitung befasst und dabei zweifellos großes Knowhow erworben. Die Leistung der beiden Anwälte habe die Erstellung des Abkommens umfasst, ließ das Ministerium wissen. Die Beratung durch die Finanzprokuratur sei dadurch „nicht obsolet“ geworden. Man sei „laufend mit der Finanzprokuratur zu strategischen Fragen in Kontakt“ gewesen.
Die operativen Detail-Umsetzung legte man aber offenbar in andere Hände. Und vielleicht hat das auch einen Grund: Die Finanzprokuratur erstellte 2017, zum Höhepunkt der Eurofighter-Affäre, im Auftrag des damaligen Verteidigungsministers Hans Peter Doskozil (SPÖ) einen Bericht zum Thema „Compliance – Saubere Beschaffungen“. Eine der Empfehlungen: „Ab sofort werden mit Anbietern keine Gegengeschäfte mehr vereinbart.“ Und: „Industrielle Kooperationen“ könnten „in sachlich begründeten Einzelfällen“ vorgesehen werden – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa dann, wenn sich die Kooperation direkt auf die Herstellung des zu beschaffenden „Rüstungsguts“ bezieht. Ein ziemlich enger Rahmen also.
Gut möglich, dass das jetzt einigen handelnden Personen zu eng vorgekommen ist. In den kommenden Jahren fliegen also nicht nur „Leonardo“-Jets durch den österreichischen Luftraum, sondern auch mehrere hundert Gegengeschäfts-Millionen. Wie sauber das alles läuft, wird auch eine Frage der Transparenz sein. profil bleibt dran.