Alma Zadić (Grüne) und Christian Hafenecker (FPÖ) vor dem Verfassungsgerichtshof.
Grün-Blau gegen Messenger-Überwachung: Déjà-vu am Höchstgericht
Die Messenger-Überwachung trägt bemerkenswerte Blüten: Die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper verließ die Politik, unter anderem weil ihre Partei dafür stimmte. Ihr Kollege Nikolaus Scherak blieb bei der Abstimmung entgegen der Parteilinie sitzen. Und die Grünen machen nun mit der FPÖ gemeinsame Sache (wobei letztere vehement betonen, dass sich auch Abgeordnete anderer Parteien hätten anschließen können).
Die Abgeordneten beider Oppositionsparteien werden am Montag jedenfalls am Höchstgericht von Rechtsanwalt Michael Rohregger vertreten, zuletzt vertrat er Ex-ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Postenschacher-Prozess. Rohregger gilt als Spezialist, was Höchstgerichte und Verfassungsrecht angeht. 2016 war er beispielsweise mit der Anfechtung der Bundespräsidentschaftswahl erfolgreich. Vor allem aber schaffte er es schon einmal, ein Überwachungspaket vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bringen. 2019 wurde nach seinem Antrag, im Auftrag von SPÖ- und NEOS-Abgeordneten, der von Schwarz-Blau geplante „Bundestrojaner“ gekippt.
Wird auch die neue Bestimmung aufgehoben?
2027 soll nun jener Teil des von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossenen Gesetzes in Kraft treten, der ebenfalls die Überwachung verschlüsselter Nachrichten auf Plattformen wie WhatsApp, Signal und Telegram ermöglichen würde. Doch bleibt es dabei, oder wird auch diese Bestimmung wieder aufgehoben?
Das geplante Gesetz unterscheide sich in Einzelheiten vom schwarz-blauen Vorhaben, sagt Rohregger zu profil. So seien etwa die Voraussetzungen für die Anwendung der Messenger-Überwachung „ein bisschen eingeschränkter“.
Die Überwachung soll laut den Gesetzesbestimmungen bei terroristischen und verfassungsgefährdenden Aktivitäten sowie bei Spionage anwendbar sein. Die mögliche Straftat muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren geahndet werden. Die Anwendung auf 30 Fälle pro Jahr beschränkt und zunächst für drei Monate ermöglicht werden. Sie muss von einem Drei-Richter-Senat genehmigt und die gesamte Ermittlung von einem Rechtsschutzbeauftragten begleitet werden.
Anwalt Michael Rohregger hat schon einmal ein Überwachungspaket vor das Höchstgericht gebracht.
„Das Ziel, Straftaten präventiv zu verhindern, wird nicht in Frage gestellt“, betont Jurist Rohregger. Er ist dennoch überzeugt: „Die verfassungsrechtlichen Probleme sind ident mit jenen von 2019“.
Die Hauptargumente der Antragsteller:
- Um auf die Nachrichten zugreifen zu können, müssen Endgeräte wie Handys oder Laptops mit einem „Trojaner“ infiziert werden. Dafür nutzt die Software Sicherheitslücken. Finden die Softwarebetreiber solche Lücken, teilen sie sie den Plattformbetreibern nicht mit, sondern lassen sie bewusst offen – und würden damit die gesamte Bevölkerung gefährden.
- Die Informationen zu den Sicherheitslücken werden auf „zweifelhaften“ Märkten gehandelt, auf welchen man auch mit Akteuren konkurriert, die Ransomware für illegale Aktivitäten nutzen.
- Die Software muss von anderen Nachrichtendiensten oder Unternehmen zugekauft werden und so würden Informationen über Ermittlungen in deren Hände gelangen.
- Ein weiteres Argument bezieht sich auf das Missbrauchspotenzial: In anderen Ländern habe man gesehen, wie mit ähnlichen Methoden Oppositionelle, Journalisten und Journalistinnen oder Richter und Richterinnen ausspioniert wurden.
- Und wenn die Bevölkerung weiß, dass sie überwacht werden könnte, traue sich „keiner mehr frei sprechen“, so Rohregger.
Welche Software das Innenministerium von welchem Anbieter überhaupt verwenden möchte, ist bis dato nicht bekannt. Auf profil-Anfrage teilte man nur mit, dass die Ausschreibung noch laufe. Das spiele aber bei der Frage, ob das Gesetz zu viel erlaubt oder nicht, keine Rolle, sagt Anwalt Rohregger.
Viele Unklarheiten im mögliche Umsetzung
Der Jurist wird am Montag von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sowie Alma Zadić und Süleyman Zorba von den Grünen begleitet. Sie alle interpretieren die Tatsache, dass der VfGH am Montag öffentlich verhandelt, bereits als Punkt für ihre Sache: „Das zeigt, dass das Gericht die Angelegenheit sehr ernst nimmt“, heißt es von der FPÖ.
Ein Erkenntnis des 14-köpfigen Richter-Senats wird es am Montag noch nicht geben. Insider rechnen im Sommer eher nicht mehr damit.
Verfassungssprecherin Alma Zadić und Digitalisierungs- und Netzpolitiksprecher der Süleyman Zorba (beide Grüne).
Alma Zadić und Süleyman Zorba kündigten die Verfassungsbeschwerde gegen die Messenger-Überwachung im Jänner im Parlament an.
Datenschützer, wie jene von der NGO „epicenter works“, erhoffen sich von der Verhandlung am Montag jedoch schon „ein klareres Bild davon, wie die Bundesregierung dieses Gesetz konkret umzusetzen gedenkt“. Das Innenministerium schickt dafür einen Vertreter in die Verhandlung, das Gericht hat außerdem als Sachverständigen den Informatik-Professor Edgar Weippl geladen.
Und was, wenn das das Gesetz wieder aufgehoben wird? „Die Überwachung unverschlüsselter Kommunikation mit ordentlichem Rechtsschutz wäre verfassungsrechtlich möglich und hat bei vergangenen Anschlagsplänen bereits funktioniert“, heißt es von „epicenter works“. Zorba verweist im Gespräch mit profil auf Hausdurchsuchungen, bei welchen Smartphones sichergestellt werden können – und auf Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten. Ob es künftige Regierungen dabei belassen würden?