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Koste es, was es wolle: Die teure Rechnung für die Covid-Hilfen

Vor Kurzem urteilte der OGH: Die Höchstgrenzen für bestimmte Covid-Förderungen wurden überschritten. In rund 70 Verfahren müssen nun Betriebe millionenschwere Rückforderungen fürchten. Dabei lief man sehenden Auges in diesen Schlamassel.

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Diese Geschichte beginnt mit einem Versprechen: „Koste es, was es wolle!“, versprach der damalige Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in den ersten Wochen der Corona-Pandemie im Jahr 2020. Das ganze Land musste in den Lockdown, die Menschen blieben zu Hause, und viele heimische Betriebe – Restaurants, Friseurinnen, Geschäfte – mussten schließen, um nicht zu Infektionsherden der Pandemie zu werden. Die Kosten waren enorm: Seit März 2020 flossen laut Finanzministerium 46,7 Milliarden Euro für Covid-19-Maßnahmen wie Unternehmenshilfen, Kurzarbeit oder den Härtefallfonds der Wirtschaftskammer. Heute, sechs Jahre später, stehen vielen Betrieben die unerwünschten Nebenwirkungen in Form drohender Rückzahlungen ins Haus. Denn eigentlich hätte kein Unternehmen mehr als 2,3 Millionen Euro an Förderung beziehen dürfen.

Zur Historie: Der Oberste Gerichtshof kam in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil zu einem wegweisenden Ergebnis. Bei bestimmten österreichischen Covid-Förderungen ist die beihilferechtliche Höchstgrenze konzernweit zu berechnen. Wurden diese Grenzen überschritten, sind Rückforderungen von Covid-Zahlungen durch den Bund zulässig. Eine Raststättenkette mit mehreren Gesellschaften hatte offene Corona-Förderungen in Höhe von 280.000 Euro eingeklagt. Nun drohen Rückforderungen, weil die von der EU zulässige Obergrenze – das sind 2,3 Millionen Euro pro Unternehmen – überschritten wurde. Der Fiskus ist unionsrechtlich verpflichtet, zu Unrecht ausbezahlte Förderungen von den Betrieben zurückzufordern.

Laut Berechnungen des Unternehmensberaters „KMU Finanzinsider“ sind noch rund 70 vergleichbare Verfahren von etwa 60 Unternehmen anhängig. Sie alle hatten nicht ausbezahlte Corona-Hilfen eingeklagt. „Im Umgang mit den Corona-Hilfen sind von Beginn an Fehler passiert“, sagt Gerald Zmuegg von „KMU Finanzinsider“, der einige Unternehmen in dieser Causa beraten hat. Jetzt kämen die Unternehmen zum Handkuss, obwohl ihre Anträge damals richtlinienkonform eingebracht worden seien. Die Zahlungen liegen Jahre zurück, manche Betriebe könnten wegen der Rückzahlungsforderungen in die Insolvenz schlittern, warnt er.

Die österreichische Richtlinie für die Abwicklung der Hilfen war jedoch alles andere als EU-konform.

In der ersten Phase der Pandemie 2020 beschloss die damalige schwarz-grüne Bundesregierung ein 15 Milliarden Euro schweres Hilfspaket für von der Pandemie betroffene Unternehmen. Im Auftrag des Finanzministers wurde damals die „Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes“ (COFAG) zur Abwicklung der Hilfen eingerichtet. Mittlerweile ist die COFAG in Liquidation. Die EU-Kommission genehmigte Österreichs Hilfsschema im April 2020.

Eigenwillige Auslegung

Allerdings sah das EU-Beihilfenrecht eine Obergrenze „per undertaking“, also pro Unternehmen im unionsrechtlichen Sinn, vor – und nicht pro Filiale oder pro einzelner Tochtergesellschaft. Tatsächlich wurden Hilfen in Österreich vielfach auf Ebene einzelner Gesellschaften gewährt, weil die nationale Richtlinie damals auf einzelne Rechtsträger abzielte und eben nicht auf die gesamte Unternehmensgruppe.

Nach einem Streit mit der EU-Kommission wurde die Regelung unter Blümels Nachfolger Magnus Brunner (ÖVP) schließlich repariert. Im Rahmen der sogenannten Obergrenzenrichtlinien sollten die Überschreitungen saniert werden, indem noch nicht gewährte oder zu hohe Beihilfen in andere beihilferechtliche Formen umgewidmet werden konnten. Auf Basis dieser Reparatur hatten zahlreiche Unternehmen ihre noch offenen Forderungen gegenüber der Republik eingeklagt.

„Das Unionsrecht ist sehr eindeutig. Es hat vor der österreichischen Richtlinie eine Obergrenze vorgesehen und auch danach“, sagt Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur, also der Anwältin der Republik. Seit August 2024 wurden 180 Verfahren mit einem Streitwert von 130 Millionen Euro eingebracht. 80 Millionen Euro konnten bisher zugunsten der Republik abgewendet werden. Wie hoch die Rückforderungen durch die Finanz auf Basis des OGH-Urteils nun ausfallen werden, ist noch unklar und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Die Unternehmen argumentieren, sie hätten einerseits rechtskonforme Anträge gestellt und andererseits im Vertrauen auf die nationale Umsetzung die Corona-Hilfen bezogen.

„Es wäre nicht schlecht gewesen, wenn man bei der Vergabe der Hilfen und bei der Umsetzung der Richtlinie sorgfältiger gewesen wäre“, kontert Peschorn.

Marina Delcheva

Marina Delcheva

leitet das Wirtschafts-Ressort. Davor war sie bei der „Wiener Zeitung“.