„Wenn alles gut läuft mit der Notifizierung“, könne das Gesetz kommenden Jänner in Kraft treten, sagte Babler. Für die Plattformen ist eine Übergangsfrist bis 1. April vorgesehen. Ab dann müssen die Seiten die süchtig machenden Elemente entfernen – oder Kinder ausschließen. Bei Verfehlungen drohen hohe Strafen von bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes, so Babler.
Doch nach derzeitigem Stand gilt all das bei Weitem nicht nur für Social-Media-Plattformen. Kinder und Jugendliche unter 14 dürfen nicht mehr auf „Video-Sharing-Plattformen“, die aus Sicht der Regierung besonders schädliche Funktionen nutzen. Fünf Punkte hat die Regierung definiert. Nutzt eine Video-Website auch nur eine dieser Funktionen, braucht es künftig eine Altersverifikation:
- Ein Empfehlungssystem sorgt dafür, dass mehr als ein Drittel der vorgeschlagenen oder angezeigten Inhalte nicht über die Kontakte des Nutzers ausgewählt werden.
- Nutzer erhalten Vorteile, wenn sie besonders viel interagieren.
- Benachrichtigungen regen die Nutzer an, die Plattform häufiger zu nutzen.
- Nutzer können Inhalte auch direkt an andere Nutzer schicken, mit denen sie nicht vernetzt sind.
- Es kann endlos gescrollt werden, Inhalte werden also automatisch neu geladen und abgespielt.
Die Folge: Auch wer Videos auf YouTube schauen will, muss künftig sein Alter nachweisen. Denn auch YouTube verwendet einen Vorschlags-Algorithmus – und sogenannte „Shorts“, bei denen sich Nutzer ohne Unterbrechung durch kurze Videos scrollen können.
Kein Porno ohne Altersnachweis
Doch die verpflichtende Altersverifikation gilt auch für andere Altersgrenzen im Internet. Und zwar vor allem für „die schädlichsten Inhalte, wie insbesondere solche, die sich überwiegend auf die unreflektierte Darstellung sexueller Handlungen beschränken, oder die Sendungsteile beinhalten, die auf die Darstellung derartiger Inhalte reduziert sind“.
In anderen Worten: Wer etwa Pornos schauen will, muss künftig einen Altersnachweis erbringen, bestätigt Bablers Medienministerium auf profil-Anfrage. Derzeit fragen die meisten Websites für Erwachsene lediglich, ob die Nutzerinnen und Nutzer 18 Jahre oder älter seien. Ein Klick auf „Ich bin 18 oder älter“ reicht dann, um zum Beispiel pornografische Inhalte zu konsumieren. Mit dem neuen Gesetz wird das nicht mehr ausreichen, heißt es aus dem Medienministerium: Auch auf Pornoseiten wäre dann eine Altersverifikation, etwa mittels ID-Austria oder eines privaten Anbieters, Pflicht. Das soll, wie bei Social-Media, im Idealfall nach einer einmaligen Registrierung pro Endgerät automatisiert funktionieren. Die Seiten erfahren dann nur, ob die Person volljährig ist oder nicht.
In der EU gibt es dafür bereits Beispiele: In Frankreich müssen Pornoseiten bereits seit 2025 die Volljährigkeit ihrer Nutzerinnen und Nutzer überprüfen. Anders als in Österreich wird dies allerdings auf der Website selbst geprüft. Diverse Pornoseiten klagten, dass dies den freien Dienstleistungsverkehr einschränken würde. Mitte Juni dieses Jahres stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings fest, dass ein solcher Eingriff aus Gründen der öffentlichen Ordnung – einschließlich des Jugendschutzes – gerechtfertigt ist.
Die Folge: Große Anbieter wie „Pornhub“ oder „YouPorn“ haben sich aus dem französischen Markt zurückgezogen und können in Frankreich nicht mehr benutzt werden. Andere Anbieter blieben und prüfen nun das Alter. „Seit vor etwa einem Jahr die Alterskontrolle eingeführt wurde, haben viele Seiten dafür eine technische Lösung gefunden“, sagte Clara Chappaz, Frankreichs Digitalbotschafterin jüngst im „Spiegel“: „Die Zahl der minderjährigen Nutzer ist um etwa die Hälfte gesunken.“
Im neuen Jahr wird es also nicht nur weniger Kinder auf Social-Media geben. Auch die Zahl der Porno-Nutzer in Österreich dürfte sinken.