Ingrid Brodnig

#brodnig: Kleiner Sieg gegen Google

Google muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen. Das ist wenig und trotzdem wichtig.

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Am Papier ist unser Datenschutz in Europa gut ausgeprägt, aber in der Praxis schaut es trister aus. Zum Beispiel ist es rechtlich so, dass Unternehmen in vielen Fällen eine Einwilligung des Nutzers brauchen, um Daten zu speichern. Diese Einwilligung muss freiwillig und in informierter Weise passieren, sie muss spezifisch und unmissverständlich sein. Kurz gesagt: Es reicht nicht aus, ein Mal auf "OK" zu klicken und damit jeder nur erdenklichen Form des Datenspeicherns zuzustimmen. Vor zwei Jahren schon trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, welche die Rechte der User stärkt. Nur fühlt es sich nicht so an, als seien Digitalkonzerne seither maßgeblich transparenter geworden. Siehe Frankreich: Dort brachte Max Schrems mit seiner Organisation Noyb Beschwerde gegen Google ein-speziell gegen die Bedingungen bei Android-Smartphones. Die zuständige Behörde ordnete 2019 eine Geldbuße in der Höhe von 50 Millionen Euro an. Das wurde als Erfolg gefeiert, aber ein Wermutstropfen ist, dass 50 Millionen Euro für Google nicht viel Geld sind (möglich wäre sogar eine Strafe bis zu 3,7 Milliarden Euro).

Zweitens war die Entscheidung nicht rechtskräftig, der Konzern focht sie an-und verlor jetzt vor Gericht. Der Conseil d'État (das oberste Verwaltungsgericht) bestätigte, dass Google den Datenschutz verletzte und dass die französische Behörde diese Entscheidung fällen durfte (Google hätte das lieber in Irland verhandelt, wo die irische Behörde nicht gerade mit harten Entscheidungen auffällt).Google muss also 50 Millionen Euro zahlen. Zum Beispiel hat der Online-Riese den Nutzern nicht klar genug gesagt, was er mit der gesammelten Information macht. Leider wurde der Fall nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, sondern die Franzosen entschieden das im Alleingang. Nichtsdestotrotz ist es ein Sieg der Datenschützer. Das Ganze zeigt auch: Solche Rechtsverfahren sind langwierig und kompliziert, selbst positive Urteile sind oft nur ein kleiner Schritt nach vorn. Es ist ungeheuer wichtig, dass Juristen wie Max Schrems solche Verfahren führen-das Tragische ist nur, es wird wohl noch Jahre dauern, bis wir genügend höchstinstanzliche Urteile haben, sodass der Datenschutz in Europa richtig in der Praxis ankommt.

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Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.