Appell an Eltern

Halloween: Bundeskriminalamt warnt vor strafbaren Handlungen

Aktuell. Bundeskriminalamt warnt vor strafbaren Handlungen zu Halloween

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Immer wieder müssen sich die Behörden mit Halloween-Aktionen auseinandersetzen, die aus dem Ruder gelaufen sind. Daher machte das Bundeskriminalamt (BK) darauf aufmerksam, dass viele Halloween-Streiche verboten sind.

Mehr Arbeit für Exekutive
Statistiken zu Straftaten zu Halloween gibt es laut BK-Sprecher Mario Hejl nicht. Es gebe aber einige Polizeiaktionen und -schwerpunkte. So will die Wiener Polizei ihre Überwachung verstärken. Mehr Arbeit bekommt die Exekutive auch dadurch, dass zu Halloween die Bevölkerung deutlich häufiger anruft.

Eltern sollten laut BK ihrem Nachwuchs vor dem 31. Oktober klarmachen, dass auch zu Halloween Sachbeschädigungen und andere vom Strafgesetzbuch umfasste Handlungen polizeilich und gerichtlich verfolgt werden. Wenn Jugendliche erwischt werden, wie sie Hauswände oder Autos mit Eiern bewerfen, müssen sie sich verantworten. Das selbe gilt für Schmierereien, Steinwürfe gegen Fenster, Verwüstungen von Blumenbeeten, umgeworfene Mülltonnen oder das Anzünden von Briefkästen. Andere Kinder zu bestehlen oder Anrainer zu bedrohen, wenn diese nichts herausrücken, sowie Lärmbelästigungen sind ebenfalls strafbare Delikte.

Oft wird Jugendamt eingeschaltet
Dazu kommt, dass die Opfer solcher Aktionen zumindest auf dem Zivilrechtsweg ihre Forderungen auch dann einklagen können, wenn die Täter unter 14 und damit strafunmündig sind. Auch das Jugendamt wird in solchen Fällen eingeschaltet.

Potenziellen Halloween-Opfern empfahl das BK, Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Parkplätzen abzustellen. Spielsachen, Gartenmöbel und andere Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Freien gelassen werden, brennbare Materialien aus Postkästen entfernt werden. Einfahrten und Gärten sind idealerweise zu beleuchten.

(APA/Red.)