92 Millionen Euro gesetzwidrig veranlagt: Internes AUVA-Gutachten belegt Verluste
Laut "profil" handelt es sich dabei um komplexe Finanzprodukte wie die umstrittenen Collateralized Debt Obligations und Credit Default Swaps. Laut Paragraf 446 ASVG sind den Sozialversicherungsträgern Veranlagungen in solche Derivativ-Produkte nicht erlaubt.
Wie "profil" weiter berichtet, führte das Gesundheitsministerium in den vergangenen Wochen eine Prüfung der AUVA-Veranlagungen durch. Ein Endbericht liegt noch nicht vor. Allerdings hätte die Revision die Rechtswidrigkeit der AUVA-Veranlagungen bestätigt. Laut Angaben des AUVA-Finanzvorstands Gustav Kaippel gegenüber profil habe die Unfallversicherungsanstalt mittlerweile fünf der sechs umstrittenen Anleihen abgestoßen. Dabei sei ein Verlust von zwölf Millionen Euro entstanden.
Lesen Sie die ganze Story im aktuellen profil 21/2009!