Änderung des Krankenanstaltengesetzes: Nachweisbare Information an schwer Kranke
Schwer Kranke mit Nach- weis darüber informieren
Konkret soll auf Betreiben der Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely folgender Passus eingefügt werden: "Weisen nachgereichte Befunde auf bösartige oder sonstige schwere Erkrankungen hin, ist die Patientin oder der Patient nachweislich hievon in Kenntnis zu setzen und zu einer Befundbesprechung einzuladen. Die nachweisliche Verständigung der Patientin oder des Patienten sowie das Ergebnis einer allfälligen Befundbesprechung ist in der Krankengeschichte zu dokumentieren." Die Wiener Regelung solle sowohl für stationäre als auch für tagesklinische und ambulante Patienten gelten, heißt es aus dem Büro Wehselys. Bereits im April 2008 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
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