AUVA-Veranlagungen sind klar rechtswidrig

AUVA-Veranlagungen klar rechtswidrig: Gesundheitsministerium bestätigt Vorwürfe

profil: Vorwürfe vom Ministerium nun bestätigt

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Harte Kritik üben die Prüfer des Gesundheitsministeriums an den Erträgen der hochspekulativen Veranlagungen, die selbst in den Jahren vor der Finanzkrise lediglich gleich niedrige Renditen wie konservative Bankanleihen oder Bundesschatzscheine erzielten. Laut Prüfbericht stand "der Ertrag dieser hoch komplexen und schwer durchschaubaren Wertpapierkonstruktionen wirtschaftlich in keinem Verhältnis zu dem eingegangenen Risiko".

Laut "profil" drohen der AUVA aus den umstrittenen Veranlagungen langfristig weitere Verluste in Millionenhöhe. Wie aus dem Prüfbericht des Gesundheitsministeriums hervorgeht, musste die AUVA im Jänner 2009 eine 66-Millionen-Euro-Anleihe der Landesbank Baden-Württemberg mit 25-jähriger Laufzeit zeichnen, um den Totalverlust zweier anderer Investments in Höhe von 32 Millionen Euro zu verhindern. Als Folge sei "in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Verlusten in Form eines geringeren Zinsertrags bzw. mit einem gesunkenen Kurswert zu rechnen".

Die AUVA hatte in der Vorwoche die Rechtswidrigkeit ihrer umstrittenen Veranlagungen und daraus drohende Verluste heftig bestritten.

Lesen Sie mehr über Hochrisiko-Investments der AUVA im profil 21/09!