Begleitgesetz

Budgetbegleitgesetz: Zeitpunkt für Klestil-Unterschrift offen

Noch offen wann Klestil unterschreibt

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Der Bundespräsident hat das Budgetbegleitgesetz nach Angaben seines Sprechers Ende der vergangenen Woche zugestellt bekommen. Als Entscheidungshilfe hat Klestil den früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, beauftragt, das verfassungsmäßige Zustandekommen des Budgetbegleitgesetzes zu überprüfen. Dabei handelt es sich lediglich um eine rechtliche Stellungnahme und nicht um ein formelles Gutachten, wie der Präsidentensprecher anführt.

Klestil werde die verfassungsmäßige notwendige Beurkundung dann vornehmen, wenn er die Materie durchgearbeitet und das Adamovich-Gutachten gelesen hat, so Magenschab. Einen Zeitpunkt dafür könne er nicht nennen. Die Verfassung gebe auch keine Frist vor.

Begleitgesetz zuerst an Bundesrat
Das Budgetbegleitgesetz, das so umstrittenen Materien wie die Pensionsreform, die Abfangjäger-Beschaffung und die erste Etappe der Steuerreform umfasst, war am 11. Juni vom Nationalrat beschlossen worden. In der Folge hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert, das 700 Seiten starke Paket aber auch nicht zurück an den Nationalrat geschickt.

Vor weiteren Schritten war daher das Ende einer achtwöchigen Frist abzuwarten, die dem Bundesrat für eine allfällige Ablehnung zusteht. Diese Frist ist in der Vorwoche abgelaufen. Für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und damit die Gültigkeit des Gesetzes fehlt nun noch die Beurkundung durch das Staatsoberhaupt. (APA)