Causa Buwog/Grasser

Causa Buwog/Grasser: OLG hebt Urteil gegen Ramprecht und "profil" auf

Aktuell. OLG hebt Urteil gegen Ramprecht und "profil" auf

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Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in eigener Sache
vermeldet, muss das von Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren
Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht und "profil" angestrengte
Verfahren wegen "übler Nachrede" neu ausgetragen werden. Das
Oberlandesgericht Wien hat den erstinstanzlichen Teilschuldspruch
gegen Ramprecht wegen grober Verfahrensmängel aufgehoben und zur "neuerlichen Verhandlung und Entscheidung" an das Erstgericht
zurückverwiesen. Damit wurde den Berufungen von Ramprecht und
"profil" auf der einen Seite, jener von Grasser auf der anderen,
stattgegeben. Ramprecht war am 15. Juli des Vorjahres zu einer
bedingten Geldstrafe in der Höhe von 3600 Euro verurteilt worden
("profil" zu einer Entschädigung in der Höhe von 1500 Euro und zur
Urteilsveröffentlichung), nachdem er im Oktober 2009 in "profil"
erstmals schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften (Buwog) 2004 formuliert hatte. Demnach sei der in Grassers Amtszeit vollzogene Buwog-Verkauf an die Immofinanz-Gruppe ein "abgekartetes Spiel" gewesen.

Das OLG kritisiert in seiner Begründung vor allem die Tatsache,
dass Einzelrichter Gerald Wagner den Zeugen Walter Meischberger,
Ernst Karl Plech und Peter Hochegger ein "Entschlagungsrecht"
zugestanden hätte (die Geladenen hatten die Aussage mit Hinweis auf laufende Ermittlungen gegen sie selbst verweigert). In dem mit 4. Mai 2001 datierten OLG-Spruch heißt es unter anderem: "Da die Einvernahme der Zeugen Plech, Ing. Meischberger und Dr. Hochegger der Erörterung erheblicher Tatsachen, nämlich ob die inkriminierten Äußerungen der Wahrheit entsprechen, dienlich gewesen wäre, begründet das Unterbleiben der Einvernahme der Genannten, infolge der Gewährung eines nicht hinlänglich geprüften Entschlagungsrechts, Nichtigkeit im Sinne der Z 4 des § 281 Abs 1 StPO."