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Debatte. Der Kampf um den Wert des Urheberrechts

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Von Walter Gröbchen

Wollte man den sprichwörtlichen Schaum vor dem Mund quantifizieren, den Leserbriefschreiber und Online-Poster derzeit in aller Öffentlichkeit entwickeln, so liegt das Erregungspotenzial des Themas noch vor der drohenden Griechenland-Pleite, den Malversationen von Grasser & Co oder der aktuellen Schuldebatte. Dabei ist die Materie von einer Sprödheit und Komplexität, die oft auch Fachleute verzweifeln lässt: Es geht um das Urheberrecht und alle damit verbundenen so genannten Leistungsschutzrechte. Zur Diskussion steht die Grundlage der „Content Provider“, also die Unterhaltungs- und Medienindustrie im weitesten Sinn. Bürokratisch-juristische Knetmasse ohne großen Bezug zum Alltag von Musikfans, Filmfreunden und Zeitungslesern also? Irrtum.

Als die Polizei in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden vor knapp drei Wochen das einschlägige Film-Filesharing-Portal kino.to hochgehen ließ, 13 Personen festnahm und die Seite stilllegte – nicht ohne sie „wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ mit einem virtuellen Warnschild zu versehen –, folgte öffentliches Aufheulen. Allein im Forum der Wiener Tageszeitung „Der Standard“ wurden Hunderte Reaktionen verzeichnet, der überwiegende Teil davon nicht im Sinn der Betreiber der Sanktionen. Postings mit Ansagen wie „Scheiß Content Mafia!“, „Dinosaurier“ oder „gieriges Pack“ zählten dabei noch zu den freundlicheren. Gemeint waren jedoch nicht die kino.to-Betreiber, die über Werbung und Abzock-Angebote Millionen verdienten und von den Behörden seit Jahren als „hochkriminelles und profitorientiertes System“ eingestuft werden. Sondern die Gegenseite: die Produzenten und Vertreiber jener Filme, die auf der Webseite internationalen Hobbypiraten angeboten
wurden.

Schnitt.
Die Gänge und Säle der Wiener Wirtschaftskammer verströmen, den Ledersitzbänken und Edelholzpaneelen zum Trotz, ein eher unterkühltes Flair. Hinter verschlossenen Türen geht es jedoch hitzig zu: Eine Tagung zum Thema „urheberrechtliche Herausforderungen im digitalen Zeitalter“ versammelte vergangene Woche zwei Dutzend Experten, die sich deutlich nicht auf einen Nenner bringen ließen. Es waren vorwiegend Rechtsanwälte, die bald auf das heiße Eisen kino.to zu sprechen kamen.

Einige lobten die zackige Vorgangsweise der deutschen Behörden (unter der Führung von zehn Staatsanwälten waren bei rund 40 Wohnungsdurchsuchungen mehr als 250 Polizisten, Steuerfahnder sowie 17 IT-Spezialisten im Einsatz); in Österreich muss das vergleichsweise zahnlose Zivilrecht bemüht werden, in Deutschland tritt gleich der Staatsanwalt in Erscheinung. Aber auch hierzulande gelang den Verteidigern der Content-Industrie, allen voran dem „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche“ (VAP), erst unlängst in
einem Präzedenzfall ein erstes Urteil mit Signalwirkung.

Im Oktober des Vorjahrs ergingen 1309 Unterlassungsaufforderungen an zahlreiche Internet-Provider, den Zugang zu kino.to und ähnlichen Streaming- und Download-Plattformen zu blockieren. Eine Verengung des Leitungs-Flaschenhalses für eindeutig illegale Inhalte sei technisch leicht machbar und juristisch begründbar, so die Position des VAP. Im Mai verfügte das Handelsgericht Wien eine Domain-Sperre für kino.to und die Blockade von sechs spezifischen IP-Adressen. Betroffen war und ist UPC, einer der mächtigsten Internet-Service-Provider Österreichs. Geht das Urteil auch in zweiter und dritter Instanz durch, könnte der VAP in der Folge die gesamte Branche in die Pflicht nehmen. Dann, so frohlocken die Vertreter der Content-Anbieter, müsse man nicht mehr mühselig (und meist erfolglos) dubiose Hinterhofunternehmen und Server-Betreiber jagen, sondern könne den lokalen Access-Provider quasi als Hilfssheriff verpflichten. Eine Rolle, die den betroffenen Unternehmen – die durch den Verkauf von „flat rates“ für haushaltsunübliche Datenmengen von der Situation seit Jahren profitieren – naturgemäß eher ungelegen kommt. Mit der Einführung einer „Servicepauschale“ von 15 Euro jährlich, die man dem Gesetzgeber für die erzwungene Vorratsdatenspeicherung anlastet und unelegant an den Konsumenten weiterreicht, haben UPC und Tele2 aktuell schon genug Ärger am Hals.

„Es geht um grundsätzliche Fragen zu Datenschutz, Netzneutralität und Urheberrechtspraxis“, seufzt Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, des Dachverbands der heimischen Internet-Service-Provider. „Und natürlich um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Da steht den Juristen noch viel Arbeit ins Haus.“ Wildberger weiß nicht recht, warum er im Ruf steht, jegliches konstruktive Gespräch mit der Gegenseite zu verhindern. „Das ist vielfach bloß Theaterdonner. Wir sind alle Lobbyisten. Nur mit unterschiedlichen Betrachtungsweisen.“ Hauptstrang seiner Argumentation: Die Content-Verwerter sollten ihre Energien nicht in das Geplänkel vor den – oft überforderten und über die fehlenden Rechtsgrundlagen verärgerten – Richtern stecken, sondern ihre Vertriebs- und Erlösmodelle dem rasanten technischen Fortschritt anpassen. „Das Urheberrecht ist nicht mehr tauglich, weil es an nationalen Grenzen festhält. Das Internet tut dies aber bekanntlich nicht. Es ist immens kompliziert, Lizenzen für mehrere Länder oder gar ganz Europa zu erwerben – aber genau das muss möglich gemacht werden.“

Ideelle Mitstreiter findet Wildberger im Vorstand der Piratenpartei Österreich. Via „Public Pad“ kommentiert man die angespannte Situation dort so: „Weder in Österreich noch im Rest der EU gibt es legale Angebote wie Netflix oder Hulu (kommerzielle Streaming-Anbieter für Kinofilme und TV-Serien, Anm.) in den USA. Die Medienindustrie muss endlich akzeptieren, dass die Marktbedingungen sich grundsätzlich verändert haben, statt krampfhaft und mit höchst fragwürdigen Methoden an den alten Modellen festzuhalten.“ In eine ähnliche Kerbe scheinen die Wiener SP-Gemeinderäte Peko Baxant, Sybille Straubinger und Jürgen Wutzlhofer zu schlagen. „Junge Menschen wollen kein chinesisches Internet“, verkündeten sie per APA-Presseaussendung. Die Content-Anbieter seien aufgefordert, „diese peinliche Hexenjagd zu stoppen, die breite Solidaritätsgefühle gegenüber den Internet-Piraten hervorruft, aber keinerlei Änderung im Nutzungsverhalten einer ganzen europäischen Generation bewirkt“. In dieser überraschenden Allianz redet auch die Arbeiterkammer ein Wörtchen mit: Arglosen und verunsicherten Konsumenten sei kein Vorwurf zu machen, und Kriminalisierung sei wohl das Allerletzte. Auf die Frage aber, wie eine Ware, für die der Hersteller einen Obolus verlangt, im weltweiten Netz mit illegalen Gratisangeboten konkurrieren soll, gibt es allseits nur vage Antworten. Creative-Commons-Lizenzen, Flat-Fee-Abonnements, offene oder verdeckte Kultursteuern, Spendenbeiträge und Mikrotransaktionsdienste wie Flattr, bei denen eventuell mal der eine oder andere Groschen abfällt, sollen in die Zukunft weisen. Ob sie das wirklich tun, ist seit Jahren umstritten.

Veit Heiduschka scheint dieses Streits, an dem er unfreiwillig und doch aktiv Teilnehmer ist, müde. In den Fluchten des Wirtschaftskammer-Hauptgebäudes ist er als ausgewiesener Kreativer und Obmann des vergleichsweise kleinen Fachverbands der Musik- und Filmschaffenden eine einsame Erscheinung. Er erklärt, sich bald aufs Altenteil zurückziehen zu wollen, die Bedingungen für sein Metier seien „immer schlechter geworden mit der Digitalisierung“. Der Doyen der heimischen Filmbranche, Produzent fast aller Filme von Michael Haneke, leidet an der „kalten Enteignung“ durch die Generation Gratis.

Hanekes preisgekröntes Opus „Das weiße Band“ etwa – mit Produktionskosten von über 13 Millionen Euro – finde man seit Monaten auf kino.to und ähnlichen Plattformen. Der Film, alles andere als massentaugliches Kommerzkino, sei bereits über 40.000-mal gratis heruntergeladen worden. Selbst wenn sich nicht jeder dieser Downloads in eine verkaufte DVD oder BluRay-Kopie umrechnen lässt, setzt Heiduschka den Schaden im sechsstelligen Bereich an. Also hat er sich dem Musterprozess gegen UPC angeschlossen. Auch den Hinweis, dass ein legaler, länderübergreifender Online-Store eventuell für den Konsumenten eine bequeme und beruhigende Alternative sei, lässt er nicht gelten: „Es gilt ja eine Schutzfrist, in der wir die Kinoauswertung exklusiv zulassen müssen. Daran muss ich mich halten, sonst können wir gleich alle Kinos zusperren.“ Optimistisch ist Heiduschka trotz des Etappensiegs der VAP-Kollegen nicht. „Wenn die Politik hier nicht bald eingreift, beginnt das alles ein Hobby zu werden. Es fehlt in Österreich das grundlegende Bewusstsein für die Problemlage.“

Tatsächlich mehren sich aber die Zeichen, dass die viel beschworenen Weichensteller, die Ministerialräte und Legislativ-Experten aufzuwachen beginnen. „Wir sind von der Defensive in die Offensive gegangen“, verkündet etwa Gerhard Ruiss, Geschäftsführer des Interessenverbands der Autorinnen und Autoren. Er und seine Mitstreiter, darunter auch – unüblich solidarisch – die Übersetzer und Verleger, haben 2011 zum „Jahr der Urheberrechte“ erklärt. „Die Debatte um Guttenberg ist uns zupassgekommen. Plötzlich gibt es plakative Beispiele für das Urhebertum.“

Verhandelt wird aktuell das Urhebervertragsrecht, erklärt Ruiss. „Wir versuchen uns an der arbeitsrechtlichen Definition des Künstlers – wie in Deutschland.“ Einbindung in Sozialpartnerschaftsregelungen, Mindesttarifbestimmungen usw. inklusive. „Wir streben keine Pflichtmitgliedschaft in einer Künstlerkammer an, keine Sorge. Wir versuchen nur soziale Mindeststandards zu definieren.“

Hier prallen nicht nur unterschiedliche Interessen aufeinander, sondern ideolo­gische Welten. Die Urheberrechtsfrage scheint der rote Faden einer chaotischen Übergangsphase von der Analog- in die Digitalära zu sein. Sie zieht sich von Musik, Texten, Fotos, Videos und Filmen über Games bis zu Software und Webdesign durch alle Medien und Inhalte. Aktuelle Beispiele umspannen ein denkbar weites Feld: vom Kampf um die „Leerkassettenvergütung“ für Festplatten (samt einem vorläufig abschlägigen Urteil nach einer Klage durch Hewlett-Packard), dem Streit zwischen Printmedienhäusern und Apple um den „digitalen Kiosk“, Debatten zwischen Musikverlegern, Plattenfirmen und Internet-Giganten wie Google, Apple oder Amazon über die neuen „Cloud“-Services bis hin zum notorischen Konflikt zwischen YouTube, den Verwertungsgesellschaften GEMA und AKM und neuerdings auch den Musikkonzernen.

VAP-Anwalt Andreas Manak pocht auf den forcierten Dialog zwischen allen Parteien: „Immerhin brauchen wir über das Robin-Hood-Image von Plattformen wie kino.to nicht mehr diskutieren. Das ist definitiv zerstört. Darüber hinaus benötigen wir alle Rechtssicherheit.“ Dieser Meinung kann sich auch Gegenspieler Andreas Wildberger anschließen: „Wir wünschen uns vor allem, dass die Verwertungsindustrie ihre vereinte Lobbying-Power einsetzt, um das Urheberrecht internetfit zu machen.“ Mit anderen Worten: Man sucht den goldenen Mittelweg zwischen der digitalen Hydra und dem Himmelreich eines zufriedenen, aber zahlenden Konsumenten. Diese Herausforderung könnte sich als zu groß erweisen.