Cyberama: Thomas Vašek

Cyberama von Thomas Vašek Kein Vergessen

Kein Vergessen

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Straftaten verjähren, Erinnerungen verblassen. Nur das Internet vergisst nichts. Was einmal online steht, das bleibt online. Google findet solche Informationen auch Jahre später noch. So wie im Falle eines überschuldeten Spaniers, dessen Haus in den 1990er-Jahren zwangsversteigert wurde. Die Bekanntmachung wurde damals von einer großen spanischen Zeitung in der Print- wie in der Online-Ausgabe veröffentlicht. Der Mann hat seine Schulden zwar inzwischen beglichen, aber wenn man seinen Namen bei Google eingibt, liefert die Suchmaschine immer noch den Link zu den Informationen aus den 1990er-Jahren. Als Google es ablehnte, den Link zu löschen, kam es zum Gerichtsverfahren, das schließlich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) landete. Kürzlich gab Generalanwalt Niilo Jääskinen seinen Schlussantrag ab, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. Nach Jääskinens Ansicht ist Google nicht verpflichtet, die Daten zu löschen. Der Anspruch bestehe nach EU-Datenschutzrecht nur, wenn es sich um falsche oder unvollständige Informationen handle - oder wenn der Betroffene nachweisen könne, dass er an der Löschung ein besonderes persönliches Interesse habe, wie etwa bei Privatsphärenverletzungen. Die Internetnutzer hätten zudem ein Recht, "verfügbare Informationen zu suchen und zu empfangen“. Dies gelte besonders angesichts der Versuche autoritärer Regime, Netzinhalte zu zensieren. Eine entsprechende Entscheidung des EuGH wäre wegweisend.

Jääskinens Argument ist wohlbegründet. Jeder Nutzer zieht eine Datenspur hinter sich her. Das kann zwar manchem zum Nachteil gereichen - aber daraus folgt nicht, dass jeder einen Anspruch auf die Entfernung von Informationen hat, die ihm nicht passen. Dass Google die Informationen zugänglich macht, fällt unter die Meinungsfreiheit. Und wer Netzinhalte über die eigene Person zensieren will, schränkt die Informationsfreiheit der anderen Nutzer ein. Wie denken Sie darüber? Bitte schreiben Sie mir unter

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