Rainer Nikowitz

Der Teufelspakt

Der Teufelspakt

Drucken

Schriftgröße

Art. 46 (1): Österreich hat bekanntlich viel zu viel Wasser. Es wird daher mit sofortiger Wirkung verpflichtet, die Hälfte des ansonsten sinnlos die Donau hinunterrinnenden kühlen Nasses nach Südspanien zu leiten, damit dort in von illegalen Marokkanern betreuten Plantagen pestizidverseuchte und nach abgestandener Luft schmeckende Erdbeeren zu gigantischer Größe aufgeblasen werden können. Die hiefür nötige Pipeline können besagte Illegale auch gleich als Leitsystem für das Einsickern in Österreich benützen – indem sie ihr einfach nachgehen. Hiezu sind sie von den spanischen Behörden im Sinne der gesamteuropäischen Solidarität in Flüchtlingsfragen im Übrigen ausdrücklich zu ermuntern.

Art. 72 (4): Ein Österreicher, der sich trotz bereits erfolgter Abmahnung durch einen Hamburger Verkehrspolizisten oder aber auch einen Luxemburger Lusterputzer hartnäckig uneuropäisch weigert, „Konfitüre“ oder „Kartoffel“ zu sagen, wird mit Nettozahlung in Höhe des Gehalts eines überflüssigen Europaabgeordneten bestraft. Das „Wiener Schnitzel“ darf weiterhin so heißen, allerdings nur mehr aus hormonüberfrachteten Schweinen aus bulgarischen Ex-Kolchosen, britischem Kalbfleisch von wahnsinnigen Mutterkühen oder überhaupt mittels Atomstroms gentechnisch verändertem Soja-Abfall hergestellt werden. Bei Verstoß hiegegen wird Österreich die Nationalflagge entzogen und die lettische doppelt verwendet.

Art. 124 (2): Die Sonnenscheinstunden über dem Kärntner Seengebiet werden um 25 Prozent gekürzt. Das solcherart frei gewordene Kontingent wird dem finnischen Lappland zugewiesen. Dort gibt es zwar kaum Menschen, aber Rentiere sind der Kommission klarerweise allemal wichtiger als Kärntner.

Art. 153 (1): Sollte die Schweiz Italien militärisch angreifen – womit stündlich zu rechnen ist –, ist Österreich verpflichtet, den kriegsgeilen Kantonisten sofort in den Rücken zu fallen und ohne Rücksicht auf eigene Verluste zumindest einmal Appenzell Außerrhoden einzunehmen. Für dabei eventuell entstandene Schäden sind nach einem allfälligen Friedensschluss selbstverständlich Reparationszahlungen zu leisten, zu denen die EU nur dann einen Zuschuss leistet, wenn das österreichische Pensionsantrittsalter aufgrund der außerplanmäßigen Belas­tung des Budgets auf mehr als 84 Jahre erhöht werden müsste.

Art. 166 (5): Rumänischen Autoknackern, die sich aufgrund ihrer Unwissenheit an nicht standesgemäßen Fahrzeugen abmühen, ist von speziell geschultem, zweisprachigem Wachpersonal der Weg zum nächsten BMW zu zeigen. Der dabei zusätzlich entstehende Zeitaufwand verlängert ein eventuell laufendes Asylverfahren natürlich entsprechend.

Art. 202 (3): Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wird dahingehend abgeändert, dass Abgeordnete aus Österreich nur dann mitstimmen dürfen, wenn sie dafür sind. Sollten sie dagegen sein, werden sie des Saales verwiesen, damit sie das harmonische Gesamtbild von Europa nicht weiter stören. Bis auf Hans-Peter Martin dürfen dennoch alle ihre Diäten verrechnen – ein Entgegenkommen an die Brüssel-hörige Regierung.

Art. 236 (1): Die österreichische Bundeshymne, die nach Olympischen Winterbewerben darauf hinweist, dass schon wieder ein weitgehend unnötiger Österreicher gewonnen hat, und vor Fußball-Länderspielen darauf, dass jetzt gleich 90 vergeudete Lebensminuten folgen, wird ersatzlos gestrichen. Bei außerordentlich feierlichen Anlässen – wie etwa dem Besuch des Staatsoberhauptes (also des Kommissionspräsidenten) in Österreich oder dem erfolgreichen Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei – ist „The Final Countdown“ von Europe zu verwenden – ein sowohl hinsichtlich des Namens der Band wie auch des Titels des Songs für Österreich wegweisendes Stück Musik.

Art. 272 (2): „Dancing Stars“ darf ab sofort nur mehr mit wirklichen Stars stattfinden. Das zu erwartende Volksbegehren gegen diese Notverordnung wird im Schreibtisch des ungarischen Europaabgeordneten Attila Szmeks schubladisiert. Denn dass die Österreicher so kurz nach dem kollektiven Ausziehen der SS-Uniform noch nicht reif für demokratische Willensakte sind, zeigt sich regelmäßig an den Wahlergebnissen.

Art. 272 (3): Auf österreichischen Autobahnen gilt ab sofort folgende Straßenverkehrsordnung: Die rechte Spur ist für stinkende Ost-Lkws reserviert, die mittlere für führerscheinfreie Mopedautos aus Portugal. Die linke Spur ist zur Gänze gesperrt, damit Brüsseler Bürokratenbonzen, wenn sie in Österreich nach dem Rechten sehen, stets freie Fahrt zum Flughafen haben. Sollten Verkehrsstrafen anfallen, sind diese nach Brüssel zu überweisen und dort für den Betrieb einer Drei-Hauben-Kantine für die Brüsseler Bürokratenbonzen zweckzuwidmen.

Art. 298 (1): Wo ist dieses Österreich überhaupt?