Dipl.-Ing. Uwe Scheuch begehrt die

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch begehrt die Veröffentlichung nachstehender Nachträglichen Mitteilung:

Veröffentlichung nachste- hender Nachtr. Mitteilung:

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Sie haben in Ihrem periodischen Druckwerk „profil“ Nr. 26 vom 27. Juni 2005 in einem am Titelblatt angekündigten und auf den Seiten 24 f. ausgeführten Artikel mit der Überschrift „Grenzüberschreitung“ und „profil“ Nr. 27 vom 4. Juli 2005 in einem am Titelblatt angekündigten und auf den Seiten 28 f. ausgeführten Artikel mit der Überschrift „Zwischen BZÖ und BMW“ die Behauptungen wiedergegeben, es bestünde gegen Dipl.-Ing. Uwe Scheuch der Verdacht, er hätte ein geleastes Kraftfahrzeug im Ausland verkauft, jedoch in Österreich fälschlich als gestohlen gemeldet „und damit die Versicherung“ irregeführt. Dipl.-Ing. Uwe Scheuch sei daher verdächtig, „Beihilfe zum Versicherungsbetrug“ bzw. „Versicherungsbetrug durch Autoverschiebungen“ begangen zu haben. Weiters haben Sie in Ihrem periodischen Druckwerk „profil“ Nr. 28 vom 11. Juli 2005 auf Seite 11 in einem Artikel mit der Überschrift „Ermittlungen gegen Scheuch“ die Behauptung wiedergegeben, die Wiener Staatsanwaltschaft habe am „Donnerstag der Vorwoche Ermittlungen gegen BZÖ-Sprecher Uwe Scheuch eingeleitet“. Dies sei eine Reaktion „auf einen profil-Bericht der Vorwoche, demzufolge Uwe Scheuch im Jahr 2002 von der ungarischen Polizei wegen des Verdachts des Versicherungsbetrugs per Haftbefehl gesucht wurde. In einem rechtskräftigen Urteil hatte ein ungarisches Gericht festgestellt, dass Uwe Scheuch seinen damaligen Leasing-BMW mittels eines Helfers nach Serbien verkauft habe, um danach bei seiner Versicherung in Österreich Schadenersatz zu beanspruchen.“