Schuldspruch

Ernst Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt

Bestechlichkeit. Ex-Innenminister Ernst Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt

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Die Anwendung einer elektronischen Fußfessel ist damit angesichts des hohen Strafmaßes ebenso ausgeschlossen wie eine teilbedingte Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

+++ Das patscherte Leben des Ernst Strasser +++

+++ Macht und Lobby: Ernst Strasser steht wegen Korruption vor Gericht +++

Für den Schöffensenat war der Tatbestand der Bestechlichkeit "ganz eindeutig erfüllt". Es stehe "ohne Zweifel fest", dass Ernst Strasser bei den Gesprächen mit den als Lobbyisten getarnten Enthüllungsjournalisten Claire Newell und Jonathan Calvert vom 11. November und 3. Dezember 2010 "eine monetäre Leistung von 100.000 Euro Jahresgage für die Einflussnahme auf die Gesetzgebung im EU-Parlament" gefordert habe, stellte Richter Georg Olschak in der ausführlichen Urteilsbegründung fest, der Strasser mit versteinerter Miene folgte.

Abenteuerliche Behauptung
Strassers Behauptung, er habe die Journalisten für Geheimdienst-Agenten gehalten und sie bzw. ihre Hintermänner aufdecken wollen, zählte Olschak "wohl zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Erfahrung untergekommen ist". Und weiter: "Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glauben wird."

Vielmehr habe Strasser die Journalisten "tatsächlich für Angestellte einer Lobbyingfirma gehalten" und in seiner Funktion als Abgeordneter des Europäischen Parlaments "cash for law" betrieben, führte Olschak aus.

(APA/Red.)