Europäische Bankenaufsicht

Europas neue Bankenaufsicht: neun österreichische Institute betroffen

Eurozone. Neun österreichische Institute betroffen

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Beschlossen wurden die Regeln und der Zeitplan, nach denen die neue Aufsicht über die 6.000 Banken der Eurozone bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt und aufgebaut werden soll.

Sinn der neuen Aufsicht
Die Aufsicht soll verhindern, dass Banken von nationalen Aufsichtsbehörden nicht streng genug kontrolliert werden und dann durch Finanzprobleme Staaten oder gar das gesamte europäische Finanzsystem in Schwierigkeiten bringen. In der Krise waren etwa Länder wie Spanien oder Irland gezwungen, ihre Banken mit Milliardenbeträgen aus Steuergeldern zu stützen.

Reichweite der neuen Aufsicht
Die neuen Kontrolleure sollen sogenannte systemrelevante, also besonders große und grenzüberschreitend tätige Banken überwachen. Das soll Geldhäuser betreffen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes. Die anderen Banken verbleiben unter der nationalen Aufsicht - es sei denn, die EZB zieht die Überwachung in begründeten Fällen an sich. Das kann etwa Banken betreffen, die Finanzhilfe erhalten. Die deutschen Sparkassen dürften damit unter nationaler Aufsicht verbleiben.

Direkte Bankenrekapitalisierung
Die neue Bankenaufsicht ist eine Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Banken direkt Finanzspritzen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM bekommen können. Dies wird nun voraussichtlich nicht vor März 2014 geschehen. Denn frühestens zu diesem Zeitpunkt soll die neue Aufsicht voll arbeitsfähig sein. Das ist besonders für Deutschland die Bedingung für den Einsatz dieses Hilfsmittels.

Ansiedlung bei der EZB
Die neue Aufsicht soll auf jeden Fall für die 17 Euro-Länder gelten und bei der EZB angesiedelt werden, andere EU-Staaten können sich freiwillig anschließen. In einem neuen Aufsichtsgremium sollen je ein Vertreter der 17 nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder, vier EZB-Vertreter sowie ein Präsident sitzen. Ein Lenkungsausschuss mit weniger Mitgliedern soll dem Gremium vorarbeiten.

Trennung von Aufsicht und Geldpolitik
Deutschland setzte sich in den Verhandlungen besonders hartnäckig für eine strikte Trennung zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB ein, um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu gewährleisten. Damit der Gouverneursrat der EZB - der für die Geldpolitik zuständig ist, aber dennoch die wichtigen Entscheidungen der Aufsicht absegnen muss - in Konflikten mit der neuen Aufsicht nicht die Überhand gewinnt, soll ein unabhängiges Vermittlungsgremium das letzte Wort haben.

Wahrung der Interessen der nichtteilnehmenden Staaten
Die nicht an der neuen Aufsicht teilnehmenden EU-Staaten fürchteten, dass sie in Zukunft im Rahmen der bereits existierenden Europäischen Bankenaufsicht (EBA) regelmäßig von den anderen Ländern überstimmt werden. Damit dies nicht passiert, braucht es bei verpflichtenden Entscheidungen eine Mehrheit sowohl unter den Mitgliedern als auch unter den Nicht-Mitgliedern der neuen Aufsicht. Die EBA ist für einheitliche Regeln für alle Banken der EU zuständig.

Österreich: neun Großbanken betroffen
Von der gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht durch die EZB werden "einmal grundsätzlich neun Großbanken" in Österreich betroffen sein, erklärte Finanzministerin Maria Fekter (V) Donnerstag vormittag vor Beginn der Eurogruppen-Sitzung in Brüssel. Diese erfüllten das Kriterium von einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro.

Aber "es kann auch sein, dass zusätzlich noch Banken dazukommen, die bezüglich Crossboarder-Bestimmungen wesentlich über die Grenze hinweg aktiv sind", sagte Fekter. Die EZB könne dann von sich aus in Einzelfällen entscheiden, ob sie diese Banken auch prüfe. Es sei jedenfalls eine gute Entscheidung der 27 Finanzminister der EU gewesen, alle Institute nach denselben Kriterien und demselben Prüfmechanismus zu kontrollieren.

Die europäische Vorgangsweise sei gut. "Auch im Hinblick auf den Einsatz der Mittel, die wir zur Verfügung haben, dass operativ die nationalen Aufsichtsbehörden nach wie vor die operative Kontrolle durchführen. Das ist auch gescheit, dass man nicht eine große Frankfurter Bürokratie aufrüstet, und die nationalen Kapazitäten brach liegen lässt", betonte die Ministerin.

(APA/red.)