FPK-Spitze und Petzner: Verdacht auf illegale Parteienfinanzierung
Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler, sein Stellvertreter Uwe Scheuch, Finanzlandesrat Harald Dobernig sowie BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner müssen am kommende Woche im Wiener Straflandesgericht erscheinen. Das berichtete die "Kleine Zeitung" online.
Der Grund: Im Landtagswahlkampf 2009 wurde in Kärnten eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Werbebroschüre an alle Haushalte verschickt. Das Design erinnerte frappierend an die Wahlwerbung des BZÖ, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung.
Die FPK-Spitze hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen, ebenso Petzner, der als einziger der damals Verantwortlichen nicht zur FPK gewechselt, sondern beim BZÖ geblieben ist. Die Hochglanzbroschüre unter dem Titel "Wir bauen das neue Kärnten. Garantiert" ging im Februar 2009 an rund 200.000 Kärntner Haushalte - also wenige Tage vor der Landtagswahl, bei der das BZÖ nach dem Tod Jörg Haiders um das politische Überleben kämpfte. Für Wirbel sorgte der Werbefolder samt DVD schon damals, erinnerte das Design der von den Landesgesellschaften finanzierten Broschüre doch frappierend an die Wahlkampflinie des BZÖ, deren Spitzenpolitiker Dörfler, Scheuch und Dobernig darin auch mit einem an die BZÖ-Plakate gemahnenden Foto abgebildet wurden. Gestaltet hatte die Broschüre Petzner.
Kernpunkt der Kritik: Im Folder fand sich insgesamt neunmal der BZÖ-Wahlslogan "Garantiert", auch der Schriftzug und die schmale Kärntner Flagge ähnelten dem Logo des BZÖ in seiner offiziellen Wahlkampagne 2009, und das in der Broschüre abgedruckte Foto von Dörfler, Scheuch und Dobernig im Landtags-Wappensaal wurde auch für BZÖ-Wahlplakate verwendet.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft beurteilte die Broschüre überaus kritisch, wie aus dem Auslieferungsansuchen hervorging, das die Aufhebung der Immunität Petzners zur Folge hatte. Durch die Verwendung des Slogans "Garantiert", durch die optische Übereinstimmung und durch die Verwendung des Plakat-Fotos sei die "positive Werbung für das Land Kärnten" auch ohne konkreten Wahlaufruf mit einer politischen Partei verknüpft und so "auf subtile Art" zur "Parteiwerbung" geworden, schrieb die Staatsanwaltschaft: "Dass dies nicht zufällig erfolgte, liegt auf der Hand, wurde doch der Auftrag für das 'Standortmarketing-Projekt des Landes Kärnten' derjenigen Agentur erteilt, die auch mit der Wahlwerbung für das BZÖ betraut war und die offenkundig die Werbemaßnahmen aufeinander abgestimmt hatte."
Bis Jahresende soll über eine Anklage oder die Einstellung des Verfahrens entschieden werden. Die Politiker werden übrigens nicht von der Staatsanwaltschaft befragt, sondern von einem Rechtsschutzrichter, weil es sich um "Personen von besonderem öffentlichen Interesse" handelt.
(APA/Red)