Stellungnahme von profil zu Aussagen von Maria Rauch-Kallat

Aktuell. Gesundheitsressort traf 2006 sehr wohl Auswahl der Grippemasken-Lieferanten

Drucken

Schriftgröße

Das Nachrichtenmagazin profil hält zu den jüngsten Aussagen von Ex-ÖVP-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat in Zusammenhang mit der Beschaffung von Grippemasken 2006 folgendes fest:
Rauch-Kallat behauptet, das Gesundheitsministerium habe lediglich „Verhandlungen zwischen großen Handelsketten und möglichen Schutzmaskenlieferanten initiiert“; keinesfalls habe es eine „Vergabe“ gegeben. Dies steht im Widerspruch zu den Recherchen von profil. Diesen zufolge wurde die Auswahl der Lieferanten Dräger und 3M sehr wohl vom Ministerium getroffen. Wie Rauch-Kallats früherer Kabinettschef Clemens Martin Auer vergangenen Donnerstag gegenüber profil erklärte, habe er „selbst die Verhandlungen mit 3M und Dräger geführt.“ Die Anbieter seien „über eine Marktforschung ausfindig gemacht und für geeignet erachtet“ worden.

profil verweist auf einen Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2008 (Bund 2008/10), in dem ausdrücklich festgehalten wird: „Das Gesundheitsressort entschied sich für zwei weltweit tätige Produzenten von Schutzmasken … Der RH vermerkte kritisch, dass die Auswahl der Hersteller durch das Gesundheitsressort nicht dokumentiert und für ihn daher nicht nachvollziehbar war. Da das Gesundheitsressort nicht die kostengünstigsten Hersteller für die Verkaufsaktion vermittelte, hatten die Konsumenten bei der Verkaufsaktion von rd. 9 Millionen Stück Schutzmasken einen mehr als doppelt so hohen Stückpreis wie öffentliche Einrichtungen bei der Beschaffung von rd. 1 Millionen Stück Schutzmasken der gleichen Kategorie und Norm zu bezahlen.“

Mehr noch: Das Ministerium wählte nicht nur die Lieferanten aus – es gewährte diesen darüber hinaus auch eine Ausfallshaftung für nicht verkaufte Masken. Dazu der Rechnungshof: „Der RH vertrat die Ansicht, dass die in der Abnahmegarantie erfolgte direkte Lieferantenauswahl und Preisfestsetzung weder mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit noch mit den Beschaffungsgrundsätzen der Transparenz und Objektivität vereinbar waren. Das Einholen und Berücksichtigen von Vergleichsangeboten wäre zweckmäßig gewesen.“