Stein oder sein

Häftlinge der Justizanstalt Stein erheben Vorwürfe gegen die Vollzugspraxis

Justiz. Häftlinge der Justizanstalt Stein erheben schwere Vorwürfe gegen die Vollzugspraxis

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In Stein, einem Stadtteil von Krems an der Donau, beginnt das Wochenende am Donnerstagabend. Freitags startet der Nachtdienst zu Mittag. Dann werden die 800 Häftlinge in ihre Zellen gesperrt und nur noch deren Grundbedürfnisse gestillt. Die Schwester mit den Schlaf- und Beruhigungstabletten tingelt zeitiger von Zelle zu Zelle, um den Puls jener Insassen herunterzufahren, die sich medikamentös über einige Stunden ihrer oftmals jahrzehntelangen Haft schummeln wollen. Es sind Hunderte. Es geht nicht anders. Es gibt zu wenig Personal, obwohl alle Planstellen besetzt sind.

„Am Strafvollzug ist gar nichts rosig“
, sagt Gefängnisdirektor Christian Timm. ­Resozialisierung? Entlassungen auf Bewährung? „Wie soll das gehen mit einem zu lebenslanger Haft verurteilten, gewohnheitskriminellen Mörder, der staatenlos ist und nur Spanisch spricht?“, fragt Timm. „Wohin wollen sie den entlassen? Wie wollen sie den resozialisieren?“ In Österreich gibt es nicht einmal einen Lehrstuhl für forensische Psychiatrie. Es gibt wenige qualifizierte Fachleute. Sehr wenige, die auch Spanisch sprechen, und gar keinen, der in einem Gefängnis arbeiten will. „Ja“, räumt Timm ein, „es gibt wohl manche Gefangene, die wir für immer dahaben werden.“

Und es gibt manche, die noch da sein sollten, es aber nicht sind, weil sie sich in der Haft umgebracht haben. Es gibt andere, die nicht mehr da sein dürften, es aber sind, nur weil es draußen keine Nachbetreuungsplätze gibt.
Einige Häftlinge aus der Strafvollzugsanstalt Stein versorgen profil regelmäßig mit Informationen. So gebe es angeblich Übergriffe durch Justizwachebeamte, sexuelle Nötigungen durch Mitgefangene, Selbstmorde, vertuschte Beschwerden, verweigerte medizinische Versorgung, willkürlich in die Länge gezogene Haftdauer. Zustände, die nicht nur die Grenzen der Möglichkeiten des österreichischen Strafvollzugs aufzeigen: In vielen Fällen werden möglicherweise Menschenrechte verletzt. Anstaltsleiter Christian Timm stellt das in einem Gespräch mit profil nicht unbedingt in Abrede. Er berichtet von der „Realität drinnen“ und den ausgeprägten Schwierigkeiten, mit denen Vollzugsbeamte wie Insassen konfrontiert seien. Denn heutzutage gäbe es unter den Häftlingen kaum noch einen, der psychisch nicht gestört, drogensüchtig oder zumindest irgendwie verhaltensauffällig sei. Häftlinge seien grundsätzlich und verständlicherweise ungeduldig und hegten eine „sehr hohe Begehrenshaltung“. Immer wieder würden er, Timm, und seine Beamten mit Anzeigen von Häftlingen eingedeckt, immer wieder gingen Staatsanwälte und Kriminalpolizisten in der Anstalt aus und ein, um die Anzeigen zu überprüfen. Timm: „Wir müssen mit der Rechtsschutzversicherung streiten, damit sie unsere Anwaltskosten zahlt. Wir bräuchten eine eigene Stelle, die sich mit den Beschwerden befasst.“ Doch meist reicht dem Staatsanwalt eine Stellungnahme des beschuldigten Beamten zur Einstellung der Ermittlungen.

Was soll im Strafvollzug schon rosig sein.
Anfang September hat sich ein Häftling in der Krankenabteilung erhängt. Wenige Tage davor, am 31. August, starb der Maßnahmenhäftling Alfred G. in seiner Zelle. Auch er hatte sich erhängt. „Der Fredl“, berichten Insassen, hätte sich fast täglich mit Drogen vollgepumpt und gemeint, „die lassen mich eh nie mehr raus, da kann ich mich gleich ins Gwicht haun“ (aufhängen, Anm.). Anstaltsleiter Timm beschönigt das nicht. Alle Häftlinge würden auf ihre Suizidgefährdung geprüft, Gefährdete beobachtet, mit Arbeit versorgt und nach Möglichkeit nicht in Einzelzellen untergebracht. Doch totale Überwachung sei „utopisch“: „Wenn jemand einen Selbstmord wirklich will und plant, wird das schwer zu verhindern sein. Wir müssen uns von den naiven Vorstellungen trennen, dass alles heil- und kontrollierbar ist. Nichts im Strafvollzug funktioniert hundertprozentig. Die Menschen draußen können sich die Realität hier drinnen nicht vorstellen.“

G. war ein „Maßnahmenhäftling“ nach Paragraf 21 (2) des Strafgesetzbuchs. Die Bestimmung betrifft geistig abnorme Rechtsbrecher, die zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig waren und daher zu einer begrenzten Haftstrafe plus Einweisung in eine Anstalt verurteilt werden. Auch nach Ablauf der Haftzeit kommen sie nicht frei, wenn sie nicht per Attest als gesund gelten, also ihre „Ungefährlichkeit“ von einem Gutachter festgestellt und daher die Entlassung von der Anstaltsleitung befürwortet wird (siehe Kasten). So sitzen Dutzende Personen oft viele Jahre im Gefängnis, obwohl sie ursprünglich wegen kleinerer Delikte zu einigen Monaten Haft verurteilt worden waren. In der Praxis heißt das, dass ein psychisch Kranker, der stiehlt, lebenslang hinter Gittern verschwinden kann. Wie Markus Rechberger, der 1994 als 16-Jähriger zu acht Monaten Haft verurteilt worden war und für den Rest seines Lebens weggesperrt wurde, bis er sich im Vorjahr, nach 15 Jahren Haft, in Stein erhängte (profil 39/2000, profil 3/2009).

Rechtswidrige Haft.
Timm beherbergt in seiner Anstalt aber auch eine Gruppe von etwa 30 bis 40 Personen, für deren Anhaltung es keinerlei strafrechtliche Grundlagen gibt. Der Direktor hat ein Problem damit, denn „die gehören nicht hierher“. Es sind körperliche Pflegefälle oder Fälle für die Psychiatrie. Leute, die ihre Haftstrafen abgesessen haben, als ungefährlich gelten und daher als „entlassungsreif“ oder „nicht vollzugsfähig“ bezeichnet werden. Damit wird diesen Personen ihr Grundrecht auf Freiheit verwehrt, weil der Staat keine entsprechenden Nachbetreuungsplätze zur Verfügung stellt. Timm nennt das „eine echte Lücke“: „Es gibt große Schwierigkeiten, weil sich kaum ein Pflegeheim findet, das bereit ist, einen Kriminellen aufzunehmen. Besonders schwierig ist es, ehemalige Sexualstraftäter unterzubringen.“ Aus anderen Quellen ist zu erfahren, dass sich selbst psychiatrische Einrichtungen weigern, Entlassene zu behandeln. Also bleiben sie im Gefängnis. Timm: „Da stoßen wir an die Grenzen des Strafvollzugs.“

Am Strafvollzug ist nichts rosig.
Morgens stellen sich die 140 drogensüchtigen Häftlinge der Strafanstalt Stein an den beiden Ausgabestellen an, um in Anwesenheit einer Aufsichtsperson ihre Tagesrationen Methadon oder Substitol zu schlucken. So mancher eilt danach in seine Zelle, um seinen mit dem Zellnachbarn vereinbarten Deal abzuwickeln: Er erbricht in das Waschbecken und verkauft seinen Mageninhalt samt der Ersatzdroge an den süchtigen Mitgefangenen. „Das stimmt wohl in machen Fällen“, sagt Direktor Timm. Häftlinge berichten, in Stein gebe es kein Angebot für Drogenentwöhnung. Entwöhnung werde manchmal sogar verhindert. Da gab es den Fall des 22-jährigen süchtigen Häftlings Christian S., der aus eigener Entscheidung drei Monate lang auf die – körperliche Abhängigkeit verursachende – ärztlich verschriebene Ersatzdroge Methadon verzichtete. Er bat um Schmerzmittel gegen seine Entzugserscheinungen. Der zuständige Arzt, gegen den es wiederholt Beschwerden gibt, habe sie ihm verweigert. Entweder S. konsumiere sein Methadon, oder er leide eben Schmerzen. Timm dementiert das nicht: „Die medizinische Einstellung ist eine ärztliche Entscheidung. Es kann auch sein, dass ein Patient meint, er setzt die Ersatzdroge ab, damit er eine Hafterleichterung bekommt, der Mediziner es aber für besser hält, weiter zu stabilisieren.“

Anschuldigungen, Häftlingen werde adäquate medizinische Versorgung verweigert, weist Christian Timm zurück. Die Versorgung sei oft besser als „draußen“, und dass es unter 800 Häftlingen „den einen oder anderen gibt, der meint, man müsse medizinisch etwas anderes machen, und daher eine Beschwerde einbringt, ist eine marginale Sache“. Auch was sexuelle Übergriffe unter Häftlingen oder Gewalttätigkeiten von Justizwachebeamten gegen Insassen angeht, relativiert Timm die Vorwürfe. Es fänden sich immer wieder Häftlinge, die „Schwierigkeiten machen“. Doch seine Beamten erlitten mehr Verletzungen als die Häftlinge. Vorwürfe würden ausschließlich von der Staatsanwaltschaft geprüft, ihm selbst seien interne Ermittlungen verboten. „Es wird allem nachgegangen. Da habe ich null Toleranz.“ Häftlinge berichten von „guten Beamten, die einen schweren Job machen“, und von „sadistischen Rächern der Nation“. Es existierten Fälle von Misshandlungen, in denen Insassen schwer verletzt in der Krankenstation gelandet seien und ermittelnde Kriminalbeamte sich danach erbost darüber gezeigt hätten, dass die Staatsanwaltschaft „schon wieder“ die Verfahren eingestellt hätte. Timm: „Diese Polizisten sollen das offen an der richtigen Stelle deponieren. Das nur unter Häftlingen herumzuerzählen, finde ich feige.“

Der Anstaltsleiter bestätigt auch, dass es in seinem Haus deutlich weniger Fälle von Entlassungen auf Bewährung gibt als in anderen „Häusern“. Derzeit befinden sich rund 100 Maßnahmenhäftlinge in Stein. Im ­Vorjahr öffneten sich die Gefängnistore für gerade einmal „drei oder vier“ Personen. Timm erklärt das mit der spezifischen „Population“. Nach Stein würden hauptsächlich besonders schwierige Fälle verbracht.

Eine der geplanten Verbesserungsmaßnahmen betrifft den notwendigen Umbau der Einzelzellen, die in Stein 75 Prozent ausmachen, in denen aber nach wie vor – laut Timm meist auf eigenen Wunsch – oft mehrere Häftlinge untergebracht sind. Derzeit werde geplant, bis 2014 solle der Umbau abgeschlossen sein.

Gibt es dafür eine Finanzierungszusage? Timm: „Ist mir nicht bekannt.“