NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

Heinz-Christian Strache begehrt nachstehende NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

Heinz Christian Strache begehrt nachstehende Nachträgliche Mitteilung

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Sie haben am 13. Dezember 2010 auf Ihrer Website http://www.profil.at/ in einem Artikel mit der Überschrift „Im falschen Film” Folgendes berichtet:

FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache […] hat ein Verfahren wegen Verdachts der Falschaussage und Verleumdung am Hals (Aktenzahl 2 St 23/10v), nachdem er als Zeuge wiederholte, was er öffentlich als Skandal angeprangert hatte: Laut Strache hatte ein ORF-Redakteur bei einer FPÖ-Kundgebung „Glatzköpfe“ zum „Sieg Heil“-Ruf angestiftet.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (AZ 2 St 23/10v) führte gegen Heinz-Christian Strache ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§ 288 Abs. 1 und 4 StGB) und der Verleumdung (§ 297 Abs. 1 StGB).
Dieses Ermittlungsverfahren wurde nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Heinz-Christian Strache besteht.