Heinz-Christian Strache begehrt nachstehende NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG
Sie haben am 13. Dezember 2010 auf Ihrer Website http://www.profil.at/ in einem Artikel mit der Überschrift Im falschen Film Folgendes berichtet:
FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache [ ] hat ein Verfahren wegen Verdachts der Falschaussage und Verleumdung am Hals (Aktenzahl 2 St 23/10v), nachdem er als Zeuge wiederholte, was er öffentlich als Skandal angeprangert hatte: Laut Strache hatte ein ORF-Redakteur bei einer FPÖ-Kundgebung Glatzköpfe zum Sieg Heil-Ruf angestiftet.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (AZ 2 St 23/10v) führte gegen Heinz-Christian Strache ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§ 288 Abs. 1 und 4 StGB) und der Verleumdung (§ 297 Abs. 1 StGB).
Dieses Ermittlungsverfahren wurde nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Heinz-Christian Strache besteht.