Causa Hypo Alpe-Adria

Republik klagt EU-Kommisssion beim Europäischen Gerichtshof

Exklusiv. Republik klagt EU-Kommisssion beim Europäischen Gerichtshof

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Mit einem Knalleffekt geht die Causa Hypo Alpe-Adria in die nächste Runde: Die Republik Österreich hat mit gestrigem Tag eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingebracht. Es geht um einen Betrag von insgesamt 2,638 Milliarden Euro, welchen die Bayerische Landesbank (BLB) der Hypo Alpe-Adria im Zuge der Verstaatlichung Ende 2009 in Form von Krediten zur Verfügung gestellt hatte.

Die EU-Kommission hatte am 25. Juli dieses Jahres einen Beschluss gefasst, wonach diese 2,6 Milliarden Euro als „Beihilfe“ zugunsten der BLB zu werten seien. In der profil vorliegenden Klagsschrift des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes heißt es wörtlich: „In der Begründung des Beschlusses führt die EK über die Gewährung von Beihilfen an die BLB aus, dass die Republik Österreich im Zuge der Verstaatlichung der HGAA eine Finanzierungsgarantie („funding guarantee“) zwecks Liquiditätsherstellung in Höhe von € 2,638 Milliarden direkt an die BLB gewährt hat und dass diese Maßnahme eine Beihilfe darstellt. Eine Begründung, wieso diese Maßnahme eine Beihilfe darstellen soll, ist weder dem Spruch noch den Gründen des Beschlusses zu entnehmen.“

Die Republik steht auf dem Standpunkt, die Feststellungen der EU-Kommisssion seien „unrichtig und überschießend“, da eine solche „generelle Finanzierungsgarantie im Aktienkaufvertrag überhaupt nicht vorgesehen sei“.

In der Klagsschrift werden obendrein schwere Vorwürfe gegen die EU-Kommission erhoben: Demnach soll die Republik Österreich von der EU-Kommission vor Entscheid „nicht angehört“„der sich in dieser Form tatsächlich gar nicht zugetragen hat.“ Zitat: „Damit überschreitet die Kommission ihre sachliche Kompetenz.“

Die Hintergründe lesen Sie in der nächsten Ausgabe des profil, die am 1. Oktober erscheint.