Im Namen der Republik

Urteil. Urteilsveröffentlichung über Antrag von DI Uwe Scheuch zum Artikel "Das dubiose Erbe des Jörg H." vom 3.10.2011

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Durch die Veröffentlichung auf www.profil.at vom 3.10.2011 mit der Überschrift „Das dubiose Erbe des Jörg H.“ und dem weiteren Inhalt, zwölf Millionen Euro hätten der ehemalige Kärntner Landeshauptmann und der Kärntner ÖVP-Obmann einem Villacher Steuerberater für angebliche „Begleitung des Verkaufsprozesses“ der Kärntner Hypo zukommen lassen wollen, die gesamte heutige FPK-Spitze habe die sehr streng nach Parteienfinanzierung riechende Aktion gedeckt, praktisch alle heutigen Granden hätten sich für die lachhaft hohe Gage für den kaum in Erscheinung getretenen Steuerberater ins Zeug gelegt, FPK-Obmann Uwe SCHEUCH habe in der Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding die Gage als „bei Weitem kostengünstigste Variante“ gerühmt, in einer weiteren Sitzung der Holding habe ein Landesrat gemeint, der Honoraranspruch sei „auf der unteren Bandbreite“ des international Üblichen, das Protokoll vermerke Beifall des Aufsichtsratsmitglieds Uwe SCHEUCH, wurde in Bezug auf den Antragsteller Uwe SCHEUCH der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt. Die news networld internetservice GmbH als Medieninhaberin von www.profil.at wurde daher zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 113, am 22. März 2012

Anmerkung: Da hatten wir tatsächlich den falschen Bruder verdächtigt. In Wahrheit war es Kurt Scheuch, der heutige FPK-Obmann, der in der Aufsichtsratssitzung der Kärntner Landesholding die Gage des Steuerberaters Dietrich Birnbacher als „bei Weitem kostengünstigste Variante“ gerühmt hatte. Red