Macht macht Ohnmacht

Macht macht Ohnmacht: Fischer ist umunstritten - das Amt ist es nicht

Fischer ist umunstritten - das Amt ist es nicht

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Das sieht man selten. Als Heinz und Margit Fischer vergangenen Donnerstag bei der Präsentation von Elisabeth Horvaths Fischer-Biografie einigermaßen unauffällig in die habsburgischen Prunkräume der Albertina zu huschen versuchten, brandete plötzlich Applaus auf – Standing Ovations für das First Couple. Üblicherweise erhebt sich das Publikum nicht, wenn der Präsident mit fliegenden Rockschößen zu seinem Platz in der ersten Reihe eilt – er ist einfach zu schnell. Die Fortbewegungsformen des würdigen Schreitens und des pompösen Einzugs beherrscht Heinz Fischer nicht.

Anders als sein Vorgänger Thomas Kles­til meidet er monarchische Riten – so als wolle er damit die überbordende Machtfülle, die sein Amt theoretisch birgt, ein wenig kleiner aussehen lassen. Denn laut Gesetz darf ein österreichischer Bundespräsident sehr viel. Er gelobt etwa die Regierung nicht nur an, er ernennt sie auch, und dabei kann ihm niemand Vorschriften machen. Heinz Fischer könnte einen Passanten am Ballhausplatz in sein Büro bitten und ihn zum Bundeskanzler küren. Das Parlament kann den Quersteinsteiger erst hinterher per Misstrauensvotum wieder abservieren.

Der Bundespräsident dürfte auch die ganze Regierung samt Kanzler hin­auswerfen und müsste dies nicht einmal begründen. Einzelne Minister darf er nur auf Vorschlag des Kanzlers entlassen. Auch das Parlament kann er lediglich nach entsprechendem Wunsch der Regierung auflösen. Aber Oberbefehlshaber des Bundesheers ist der Bundespräsident tatsächlich.
Wie es um seine Machtfülle in Wahrheit steht, zeigte freilich das Beispiel Thomas Klestils: Im Februar 2000 musste er mit Wolfgang Schüssel einen Mann zum Kanzler ernennen, den er gar nicht mit der Regierungsbildung beauftragt hatte. Schüssel war einfach mit seiner Truppe zur Angelobung gekommen, unterirdisch. Das Mienenspiel des Präsidenten ist erinnerlich.
Klestil erholte sich bis zum Ende seiner Amtszeit, das tragischerweise mit seinem plötzlichen Tod zusammenfiel, nicht mehr von dieser Schmach. „Er ist mit dem Kopf gegen die Wand gerannt und hat ausgetestet, wo seine Grenzen sind“, meint der Politologe Anton Pelinka.

Kaum ein Amt der Spitzenpolitik ist so widersprüchlich verfasst wie jenes des Bundespräsidenten: Er hat bei der Regierungsbildung alle Freiheiten – aber wenn diese Regierung im Nationalrat keine Mehrheit findet, wird sie schon in der ersten Plenarsitzung per Misstrauensantrag ins Ausgedinge geschickt.

- Dem Bundespräsidenten obliegt die Vertretung nach außen – in der Praxis machen das oft mehrmals wöchentlich die Fachminister bei den EU-Räten. Dem Präsidenten bleibt oft nur die Außenrepräsentation.

- Der Oberbefehl über das Bundesheer ist ebenfalls eine eher theoretische Größe, wie das Beispiel der Kärntner Ortstafeln demonstriert. Nachdem Landeshauptmann Jörg Haider und sein Vize Gerhard Dörfler den Spruch des Verfassungsgerichtshofs beiseitegewischt hatten (Dörfler: „Der Rechtsstaat ist das eine, das gesunde Volksempfinden das andere“), hätte Fischer laut Artikel 146 der Bundesverfassung das Bundesheer zur Durchsetzung des Richterspruchs entsenden dürfen, wenn die Verfassungsrichter es verlangt hätten. Soldaten gegen Ortstafelstürmer – ein Schreckensszenario, das zeigt, dass viele Präsidentenrechte nicht alltagstauglich sind.

„Das Amt ist höchst widersprüchlich konzipiert, aber anders als Klestil ist es Heinz Fischer wegen seiner großen politischen Erfahrung gelungen, diese Widersprüchlichkeiten zu umschiffen“, meint Anton Pelinka. Nachsatz: „Wir haben also kein aktuelles, aber in der Zeit nach Fischer ein potenzielles Problem.“

„Cäsarenwahn“. Der Grund dafür ist in der skurrilen Geschichte des höchsten Postens der Republik zu finden. So wollten die Sozialdemokraten 1918 überhaupt keinen Präsidenten – er erinnerte sie zu stark an den Kaiser. Zwar ließen sie sich zwei Jahre später dazu überreden, das Amt in die neue Bundesverfassung zu schreiben – eine Volkswahl lehnten sie strikt ab: Diese würde nur den „Cäsarenwahn“ des Gewählten fördern. Der Bundespräsident war in der 1920er-Verfassung eine lahme Ente. Seine schmalen Kompetenzen durfte er nur auf Vorschlag der Regierung wahrnehmen.

1929 hatte sich das Blatt gewendet: In ihrem Kampf gegen Parlamentarismus und Demokratie machten die reaktionären Heimwehren Druck auf die christlich-soziale Regierung, den Präsidenten zum „starken Mann“ hochzurüsten. Der Bundespräsident bekam daraufhin in einer Verfassungsnovelle das ganze, ihm noch heute zur Verfügung stehende Waffen­arsenal – vom Oberbefehl über das Heer bis zum Recht, die Regierung ohne Begründung zu entsorgen. Die Sozialdemokraten konnten die Änderung der Verfassung nicht mehr verhindern, reklamierten aber als letztes ­Sicherheitsnetz die Volkswahl hinein.

1945 wurde die 29er-Verfassung einfach übernommen, weil man unter dem Damoklesschwert der sowjetischen Besatzer und unter Mitwirkung der KPÖ keine Verfassungsdiskussion riskieren wollte.

Die Bundespräsidenten taten sich mit dem Kompetenzstückwerk von Beginn an schwer. Gleich der erste, der 1920 von der Bundesversammlung gewählte Christdemokrat Michael Hainisch, wagte nicht einmal die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession, weil er glaubte, selbst dies nur auf Vorschlag der Regierung tun zu dürfen. Als ihm einmal ein Passant ein zu Boden gefallenes Taschentuch aufhob, bedankte er sich mit Ironie: Dies sei schließlich das einzige Ding, in das er seine Nase stecken dürfe. Hainischs 1928 eingesetzter Nachfolger Wilhelm Miklas war 1933 geschockt, als sein Parteifreund, Bundeskanzler Engelbert Dollfuß, Parlament und Verfassungsgericht verjagte. „Das soll ein katholisches Gewissen aushalten!“, schrieb er in sein Tagebuch. Von seinem Recht, die Regierung des Amtes zu entheben, machte er nicht Gebrauch: „Wenn ich das versuche, sperrt mich Dollfuß ein.“

Unauffällig. Auch die Präsidenten nach 1945 nutzten ihre weitreichenden Rechte in homöopathischen Dosen. Nur zweimal zeigten sie, was sie könnten: 1953, als sich Bundespräsident Theodor Körner dem Wunsch der ÖVP nach einer Koalition mit der FPÖ-Vorgängerpartei VdU verwehrte; und 1970, als Bundespräsident Franz Jonas Bruno Kreisky mit der Bildung einer roten Minderheitsregierung beauftragte. Sonst blieben die Präsidenten unauffällig und klagten über Langeweile im weitläufigen Leopoldinischen Trakt der Hofburg: „Jetzt also fängt das neue Leben für mich an“, schrieb Adolf Schärf 1957, wenige Wochen nach seiner Wahl, in sein Tagebuch: „Mit beschränkten Aufgaben, mehr Muße zu allem Schönen, aber mit Einsamkeit, mit Einsamkeit.“

So lebend begraben fühlte sich Schärf, dass er Anfang der sechziger Jahre als erster Bundespräsident zu einer Auslandsreise aufbrach. Nicht einmal das hatten seine Vorgänger gewagt, obwohl sie per Gesetz zur Vertretung der Republik nach außen berechtigt waren. Rudolf Kirchschläger, ehemaliger Außenminister und Präsident von 1974 bis 1986, reiste viel, verstand sich aber sonst eher als Staatsopa. Dass schon seine harmlose Warnung vor „Sümpfen und sauren Wiesen“ in der Politik bis heute als Heuler gilt, sagt alles.

Kurt Waldheim reiste wenig und hinterließ auch sonst kaum Spuren, das hatte aber andere Gründe. Thomas Klestil wollte nach seiner Wahl 1992 alles anders machen und ein starker Präsident sein. 1995 verlangte er mit Verweis auf seinen Außenvertretungsauftrag, Österreich bei den EU-Gipfeln vertreten zu dürfen. Kanzler Franz Vranitzky ließ Klestil abblitzen: Unterstützt von entsprechenden Verfassungsgutachten, machte er dem Präsidenten klar, dass dies eindeutig Sache des Kanzlers sei. In die Zeremonie bei der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags in Saloniki reklamierte sich Klestil dennoch hinein. Da er von den Gastgebern nicht vorgesehen war, musste beim Abendessen eilig ein zusätzlicher Stuhl herbeigeschafft werden.

„Wie Sarkozy“. Heinz Fischer, habilitierter Universitätsprofessor für Politikwissenschaft, habe die richtige Flughöhe für das Amt gefunden, meinen seine Kollegen von der Juristenzunft. „Er ist erfahrener Politiker und erfahrener Politologe. Natürlich tut er sich da leichter“, glaubt Professor Manfried Welan, Verfasser umfangreicher Literatur zum Thema Bundespräsidentschaft. Welan war in jener Kommission gesessen, die 1993 Heinz Fischers Habilitation zum Professor prüfte.

In einem Artikel im ÖVP-Theorieorgan „Monatshefte“ sah Welan vor zwei Monaten in einem Artikel unter dem Titel „Ein Bundespräsident wie Sarkozy?“ noch mehr Macht auf das Staatsoberhaupt zukommen: Es zeichne sich eine immer größere Zerfledderung der Parteien ab, was zu schwierigeren Regierungsbildungen führen werde. Der Präsident könnte also „bald in die Lage kommen, das Gesetz des Handelns in die Hand zu nehmen“ und eine Art „Präsidialregierung“ bilden zu müssen.

Wäre das dann nicht etwas zu viel Macht? Nein, glaubt der Verfassungsrechtler Heinz Maier. Denn was immer der Präsident auch an Kraftakten setze – ob Entlassung der Regierung oder Auflösung des Parlaments –, die Folge seien immer Neuwahlen: „Und dann ist das Volk am Wort und kann alles wieder korrigieren.“

Er würde daher gar nichts an den Kompetenzen des Präsidenten ändern: „Es muss eine allerletzte Instanz geben, die das Ruder in die Hand nimmt, wenn das Schiff zu schlingern beginnt.“ Und dafür brauche der Bundespräsident umfassende Möglichkeiten, auch wenn diese meist ungenutzt bleiben.

Ohne Habsburg. Wobei kleine Korrekturen durchaus angebracht scheinen. So schließt das Bundespräsidentenwahlgesetz „Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben“, vom passiven Wahlrecht aus. Der Kärntner Gutsverwalter Ulrich Habsburg-Lothringen, Neffe dritten Grades von Otto Habsburg, hat sich deswegen an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Dieser gab Freitag bekannt, er werde sich noch vor der Wahl mit dem Fall befassen. Die Bestimmung ist Teil des Habsburgergesetzes, das die fuchsteufelswilden Abgeordneten im April 1919 mit großer Mehrheit beschlossen. Grund ihres Grolls: Ex-Kaiser Karl war zwei Wochen zuvor, unterwegs ins Schweizer Exil, in Feldkirch in Vorarlberg aus dem Zug gestiegen und hatte seinen Verzicht auf die Staatsgeschäfte widerrufen. Dann war er weitergefahren. So grantig waren die Abgeordneten, dass sie nicht nur die Habsburger enteigneten, sondern auch alle Adelstitel abschafften.

Wodurch 90 Jahre später die etwas skurrile Situation besteht, dass Ulrich Habsburg, grüner Gemeinderat in Wolfberg, zwar Bundeskanzler der Republik, aber nicht Bundespräsident werden dürfte. Die österreichischen Monarchisten forderten am Freitag die Streichung des entsprechenden Paragrafen. Ob sie Ulrich den Ersten unterstützen würden, bedürfe allerdings noch „eines intensiven Diskussionsprozesses“. Wenn selbst die Treuesten schwanken …

Bleibt die Frage, ob es auch bei der Wiederkandidatur des kaum schlagbaren Amtsinhabers eine Volkswahl geben soll. Mehrere ÖVP-Politiker – zuletzt Tirols Landeshauptmann Günter Platter – haben bereits angeregt, der Präsident solle künftig nur eine Periode im Amt bleiben, diese aber von sechs auf acht Jahre verlängert werden.

Ein hochrangiger Parlamentarier der SPÖ hatte diese Idee schon 1997 in einem ORF-Interview gewälzt. In solchen Fragen war Heinz Fischer seiner Zeit immer ein wenig voraus.