NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

Mag. Karl-Heinz Grasser begehrt zu veröffentlichen, nachstehende NACHTRÄGLICHE MITTEILUNG

Mag. Karl-Heinz Grasser. Mitteilung über die Einstellung des Strafverfahrens

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Sie haben am 07.04.2009 auf Ihrer Internet-Seite http://www.profil.at (genaue Fundstelle:
http://www.profil.at/articles/0914/560
/238513/julius-meinl-v-tiefpunkt
-rekordauktion-untersuchungshaft
-ausreiseverbot) Folgendes berichtet:

„Karl-Heinz Grasser gehört zu den Verdächtigen“
„Über 100.000 Geschädigte erwarten Aufklärung“
Zu den „insgesamt zehn Verdächtigen in der Affäre“ zähle auch ein Prominenter, der „zwar nichts mit der MEL, dafür aber mit der MIP zu tun“ hat: „Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser“.
Dass gegen ihn „noch immer ermittelt wird, liegt an der ursprünglichen Strafanzeige im Fall Meinl. Grasser“ wurde darin „bald nach der Aktien-Rückkaufaktion wegen Verdachts auf Kursmanipulationen bei der MIP genannt. Das Augenmerk der Ermittler wandte sich in der Folge zwar rasch dem MEL-Komplex zu“, Mag. Karl-Heinz Grasser werde „aber dennoch weiterhin“ als Verdächtiger „in den Akten geführt“.

Das gegen Mag. Karl-Heinz Grasser von der Staatsanwaltschaft Wien zum Aktenzeichen 608 St 1/08w geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Täuschung (§108 des Strafgesetzbuches [StGB], des Verdachtes des schweren Betruges (§§146, 147 StGB) des Verdachtes der Untreue (§153 StGB) und des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt (§302 StGB) im Zusammenhang mit Vorgängen rund um die Meinl International Power Ltd. (MIP) und die Meinl European Land Ltd. (MEL, nunmehr Atrium European Real Estate Ltd.) wurde nunmehr von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand.