Nachträgliche Mitteilung

Frank Stronach begehrt die Veröffentlichung einer nachträglichen Mitteilung

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Sie berichten auf ihrem Internetportal profil.at seit 20.10.2012 unter dem Link http://www.profil.at/articles/1242/573/345638_s2/rainer-nikowitz-goldrausch unter der Überschrift „Goldrausch“ unter anderem: „Das BZÖ zeigt Frank Stronach wegen Bestechung an – er soll die zu ihm übergelaufenen Abgeordneten gekauft haben.“

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftssachen und Korruption hat das Ermittlungsverfahren gegen Frank STRONACH wegen des Verdachts der versuchten Bestechung, teils als Beteiligter, nach den §§12, 15, 307 StGB mit Verfügung vom 27. Dezember 2012 gemäß § 190 Ziffer 1 StPO eingestellt. Die Einstellung erfolgte, weil keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der angezeigte Sachverhalt einen strafbaren Tatbestand, insbesondere jenen nach den §§ 12, 15, 307 StGB, zu erfüllen vermochte.