Vernichtende Gutachten zur AUA

ÖIAG-Gegner formieren sich: Gutachten könnten den Verkauf zum Kippen bringen

Bei Verkauf könnte eine Rückabwicklung drohen

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Wäre da nicht das laufende Privatisierungsverfahren für die Staatsanteile an der AUA. Im Konzept der deutschen Lufthansa zur AUA-Sanierung waren nämlich auch klare Empfehlungen zur Streckenbereinigung formuliert. Ganz oben auf der Liste der einzustellenden Destinationen soll die Lufthansa Mumbai angeführt haben.

„Das ist vorauseilender Gehorsam. Noch sind wir nicht Teil der Lufthansa“, wettert ein AUA-Manager. Der Einstieg des deutschen Kranichs scheint auf den ersten Blick fix. Bei Ablauf der im Privatisierungsauftrag vorgesehenen Frist Ende der vorvergangenen Woche langte bei der Staatsholding ÖIAG, die stellvertretend für die Republik 42 Prozent der AUA-Anteile hält, eine einzige verbindliche Offerte ein. Eben von der Lufthansa.

Der Verkauf könnte nun aber doch noch ins Wanken geraten. Zwei Rechtsgutachten melden schwere Bedenken an der Privatisierung an. Innerhalb der ÖIAG regt sich zudem Widerstand gegen Peter Michaelis. Hinter den Kulissen werden Gespräche mit potenziellen AUA-Interessenten geführt. Bereits bei der Sitzung des ÖIAG-Privatisierungsausschusses, der am Sonntag vergangener Woche über die Angebotslage beraten sollte, hatte sich eine Opposition gegen ÖIAG-Alleinvorstand Peter Michaelis gebildet. Es waren in erster Linie die als Arbeitnehmervertreter in den ÖIAG-Aufsichtsrat entsandten Betriebsräte teilverstaatlichter Unternehmen. Alfred Junghans (AUA), Leopold Abraham (OMV), Gerhard Fritz (Post), Michael Kolek (Telekom Austria) und Markus Simonovsky (OMV) wollten den Deal mit der Lufthansa nicht anstandslos durchwinken. Das Angebot von Lufthansa-Chef Wofgang Mayr­huber sieht nämlich unter anderem vor, dass die Republik Österreich einen guten Teil der AUA-Schulden von insgesamt 900 Millionen Euro übernimmt. Dafür brauchte es zunächst einen Regierungsbeschluss. Die von Michaelis und ÖIAG-Aufsichtsratschef Peter Mitterbauer geforderte Zustimmung zum Lufthansa-Paket vorbehaltlich der AUA-Entschuldung durch die Republik Österreich wollte der ÖIAG-Aufsichtsrat nicht erteilen.

Die Regierung hat inzwischen grünes Licht für die Übernahme von bis zu 500 Millionen Euro der AUA-Schulden gegeben. Der Privatisierungsauftrag wurde bis Jahresende verlängert. Bis dahin wird auch geprüft, ob ein eher generell formuliertes Interesse der russischen S7 als „prozesskonformes“ Angebot zu werten ist. Teile des ÖIAG-Aufsichtsrats wollen die verbleibende Zeit nach profil-Recherchen für einen eigenen Vorstoß nützen. Gemeinsam mit den beiden großen Gewerkschaftsblöcken vida und GPA wird fieberhaft an Alternativszenarien gefeilt. „Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, so AUA-Betriebsrat Alfred Junghans. Die ÖIAG-Abtrünnigen sollen bereits mit mehreren Airlines, die ob der kurzen Fristen kein Angebot legen konnten oder wollten, in Kontakt stehen. In den vergangenen Tagen wurde über einen Lobbyisten auch Kontakt zu Air France/KLM hergestellt. Der französisch-niederländische Luftfahrtkonzern hatte keine Offerte für die AUA abgegeben. In einem Schreiben an die ÖIAG hatte Air-France-General­direktor Jean-Cyril Spinetta die Vorzüge einer Allianz der beiden Unternehmen hervorgehoben, aber auch herbe Kritik am Privatisierungsverfahren der ÖIAG geübt. „Wie Sie wissen, fehlten einige Informa­tionen, von denen wir glauben, dass sie entscheidend für eine tief gehende Analyse der Übernahme von Austrian wären“, heißt es in dem Brief (profil berichtete). Gemeint waren die Verträge zwischen Lufthansa und AUA, die im Rahmen des Luftfahrtverbunds Star Alliance geschlossen wurden.

Der Umstand, dass diese Verträge den anderen Bietern nicht vorgelegt wurden, könnte nun den gesamten Prozess gefährden. profil liegen zwei von ÖIAG-Aufsichtsräten in Auftrag gegebene Rechtsgutachten über die AUA-Privatisierung vor. Sowohl der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky als auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer haben sich mit der Thematik befasst. Beide weisen unabhängig voneinander auf zahlreiche Verfahrensmängel hin. „Im vorliegenden Fall verfügt nur die Lufthansa über genaue Kenntnisse des Star-Allianz-Vertrages. Diese Vereinbarung ist aber auch für andere Bieter von entscheidender Bedeutung. Insbesondere jene Luftfahrtunternehmen, die sich in einem konkurrierenden Allianzverbund befinden, haben ein zentrales Interesse zu erfahren, welche Kosten im Zusammenhang mit der Auflösung der Star-Allianz-Partnerschaft anfallen würden. (…) Dieses wichtige Vertragswerk wurde lt. Sachverhaltsangaben den Bietern nicht oder zumindest nicht mit ausreichender Prüfungszeit zur Verfügung gestellt. Auch aus diesem Grund werden daher die Privatisierungsgrundsätze der Europäischen Kommission verletzt“, heißt es in dem 21 Seiten umfassenden Gutachten von Lansky.

Einsprüche. Dieselbe Meinung vertritt auch Heinz Mayer: „Es ist offenkundig, dass die vertraglichen Beziehungen der AUA vor allem zur ,Star Alliance‘ für die Kaufentscheidung eines Bieters wesentlich sind. Werden Air France/KLM diese Informa­tionen vorenthalten, so hat die Lufthansa, die über diese verfügt, einen entscheidenden Vorteil im Wettbewerb; eine Diskriminierung von Air France/KLM ist zu bejahen. Allgemein sei bemerkt, dass eine Diskriminierung im europäischen Wettbewerb zu den schwersten Rechtsverletzungen zählt und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den europäischen Behörden geahndet wird. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass ein Verkauf unter solchen Umständen als verbotene Beihilfe qualifiziert und eine Rückabwicklung bzw. eine Nachzahlung verfügt wird.“

Auch die AUA-Entschuldung könnte zum Stolperstein werden. Nach profil vorliegenden Informationen hat die mit der Abwicklung beauftragte Investmentbank Merrill Lynch in den Ausschreibungs­unterlagen ausdrücklich festgehalten, dass alle gelegten Angebote bedingungsfrei sein müssen. „In Medien wird berichtet, dass die Lufthansa ihr Angebot an Bedingungen geknüpft habe. Das Angebot sei an die Bedingung geknüpft, dass die Republik die AUA ganz oder zumindest teilweise entschulde. Sollte dies zutreffend sein, entspricht das Bietverfahren nicht den Grundsätzen, die die Annahme einer Beihilfe ausschließen können“, heißt es dazu in dem Dossier von Heinz Mayer. Und weiter: „Sollten im Bietverfahren Fehler der genannten oder einer anderen Art passiert sein, so ist das Verfahren ab dem Stadium des ersten Fehlers zu wiederholen.“ Heinz Mayers Resümee: „Stellt die Kommission eine rechtswidrige Beihilfe fest, ist damit zu rechnen, dass sie eine Rückabwicklung oder eine Nachzahlung anordnet. Dessen ungeachtet hat derjenige, der durch die geschehene Verletzung des Gemeinschaftsrechts einen Schaden erleidet, einen Staatshaftungsanspruch.“

Unvorbereitet. Neben möglichen Regressansprüchen gegen die Republik Österreich könnte ein von derartigen Misstönen begleiteter AUA-Verkauf an die Lufthansa auch die ÖIAG in die Bredouille bringen. „Wir können nicht riskieren, dass eine nicht EU-konforme Entscheidung gefällt wird. Schließlich haften wir als Aufsichtsräte persönlich“, so AUA-Betriebsrat und ÖIAG-Aufsichtsratsmitglied Alfred Junghans. Das Problem: Das Lufthansa-Angebot gilt nur bis 3. Dezember. Bis dahin wird die EU-Kommission die Sachlage kaum prüfen können.

Das Erstaunliche daran: Die ÖIAG hätte von den Vorstellungen der Lufthansa eigentlich wissen müssen. Neben Peter Michaelis stand auch Magna-Vorstandschef Siegfried Wolf in persönlichem Kontakt mit den aussichtsreichsten Interessenten. Das Drängen auf eine AUA-Teilentschuldung, die den österreichischen Steuerzahler 500 Millionen Euro kosten würde, kann in den Gesprächen niemandem entgangen sein. Sowohl Michaelis als auch ÖIAG-Aufsichtsratschef Peter Mitterbauer hatten es aber verabsäumt, die Weichen zu stellen. „Ich halte den Ablauf dieses Prozesses für professionell und in Ordnung. Wenn die Öffentlichkeit das anders sieht, dann habe ich aufgrund der Zwischenrufe und Störungen dafür sogar Verständnis“, so Mitterbauer. Die Versäumnisse ortet der Vorstandsvorsitzende des Autozulieferers Miba anderswo. „Ich hätte mir gewünscht, die Privatisierung ohne Auflagen durch die Politik durchführen zu können.“

Dass es überhaupt erst so spät zu einer Privatisierung kommt, mag ebenfalls ein politisches Versäumnis der letzten Jahre sein. Dass der Privatisierungsprozess derart schlecht vorbereitet war, ist jedenfalls Sache der ÖIAG.

Kopfschütteln. Zumindest ÖIAG-Vorstand Peter Michaelis ist seit Jahren ein Strategiepapier des Beratungsunternehmens Roland Berger bekannt, in dem die Consulter zu dem Schluss kommen, dass die AUA ohne einen starken Partner nicht überlebensfähig sei. Die Studie hatte Michaelis als AUA-Aufsichtsrat selbst in Auftrag gegeben. Konsequenzen wurden daraus nie gezogen. Dabei war die AUA an der Börse vor 2008 noch einiges wert (siehe Grafik „Abflug verpasst“). Im Vorjahr notierte das Papier der Airline zeitweise über zwölf Euro. Eine weitaus bessere Verhandlungsposition als heute, wo die AUA-Aktie um die drei Euro wert ist.
Die Auseinandersetzung mit den jeweils regierenden Parteien hat Michaelis aber nie gesucht – zum Schaden der AUA. Auch dem Treiben von Alfred Ötsch sahen die Eigentümervertreter tatenlos zu, wiewohl der AUA-Chef in der ÖIAG selbst heftig umstritten war.

„Die Aussage des Herrn Ötsch, dass die AUA saniert ist, hat für Kopfschütteln gesorgt. Auch bei uns“, so ÖIAG-Aufsichtsratschef Mitterbauer. Und: „Als Alfred Ötsch gesagt hat, dass die AUA einen Partner braucht, hat er sein Konzept für gescheitert erklärt“, sagt Mitterbauer. Warum ein Manager trotz gescheiterten Konzepts gehalten wird, verrät er nicht. „Die dilettantische Vorgangsweise der ÖIAG schmälert den Wert der AUA“, sagt Hans Schmid. Der umtriebige Investor und ehemalige Werber ist einer, der es wissen muss. Er ist selbst AUA-Aktionär und hat in den vergangenen Monaten seine Anteile durch Zukäufe an der Börse sukzessive auf 4,14 Prozent erhöht. Nun sieht er seine Felle davonschwimmen. „Wir prüfen derzeit, was für Möglichkeiten wir auf dem Klagsweg haben. Da gibt es mehrere Ansätze“, so Hans Schmid. Darüber hinaus steht Schmid in Kontakt mit anderen Aktionärsgruppen. Der Hintergrund: Finden sich Aktionäre, die zusammen zehn Prozent des AUA-Kapitals vertreten, kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Dort könnte man eine Sonderprüfung des Privatisierungsprozesses durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer verlangen. Angeblich hat Schmid die nötigen zehn Prozent beisammen.

Dazu will sich Hans Schmid derzeit noch nicht äußern: „Im Moment halte ich mich zurück.“ Drohender Nachsatz: „Noch.“

Von Josef Redl