Wettprivileg der Banken

Salzburger Finanzskandal: Wettprivileg der Banken

Salzburg. Der Finanzskandal wird nicht nur Justiz und Ermittlungsbehörden beschäftigen

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In der Vorwoche äußerte der Wiener Universitätsprofessor René Laurer Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Salzburger Veranlagungen. Das Land hätte für derartige gewerbliche Bankgeschäfte eine Konzession benötigt (siehe profil 6/2013). Rechtsexperten wie Laurer fordern nun – als Folge der teils exorbitanten Spekulationsverluste österreichischer Kommunen – gesetzliche Reformen. Denn dass Banken überhaupt zu riskantesten Deals mit Wettcharakter – wie strukturierten Swaps – berechtigt sind, liegt an einer Ausnahmeregelung im Bankwesengesetz. Durch Paragraf 1, Absatz 5 werden Banken vor der so genannten „Einrede von Spiel und Wette“ explizit geschützt – eine alte Regelung aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, welche die Einklagbarkeit von Wettschulden limitiert.

René Laurer: „Ohne dieses Privileg hätte keine Bank mit den Ländern und Gemeinden Spekulationsgeschäfte betrieben. Bei schlechtem Ausgang wäre die Erfüllung der Verträge für die Bank nicht erzwingbar gewesen.“ Die Korrektur des bankgewerblichen Wettvorteils wäre ohne Verfassungsmehrheit möglich.