Öffentliche Erregung

Sexualverbrecher: Justiz will Strafen erhöhen

Justiz. Die Strafen für Sexualverbrecher sollen wieder einmal erhöht werden

Drucken

Schriftgröße

Österreichs Politik hat den Ruf, ihrer Arbeit eher entspannt nachzugehen. Nur nicht hudeln, lautet die Devise. Was sich in dieser Legislaturperiode nicht mehr ausgeht, wird halt auf die nächste verschoben.
Doch dieses verschnarchte Image ist unfair. Manchmal kann es den Koalitionsparteien mit dem Regieren gar nicht schnell genug gehen: Diese Woche wird der Nationalrat strengere Regeln bei der Vergabe von Fußfesseln an verurteilte Sexualstraftäter beschließen. Justizministerin Beatrix Karl hatte die Änderungen erst im September ausarbeiten lassen.

+++Lesen sie hier das Interview mit Beatrix Karl+++

Am 28. November tagte der Justizausschuss, am 1. Jänner soll die Regelung in Kraft treten. Ausgelöst hatte die hektischen Aktivitäten ein Fall in Salzburg, der im August bekannt wurde. Vom Missstand zum neuen Gesetz in vier Monaten: Schneller geht es wirklich nicht.

Ebenfalls äußerst flott dürfte Karls jüngste Idee Gestalt annehmen. Sie verschickte vor ein paar Tagen einen Entwurf zur Begutachtung, der höhere Strafen für Sexualstraftäter vorsieht. Geplant ist unter anderem die Verdoppelung der Mindeststrafe für Vergewaltigung von derzeit sechs auf zwölf Monate und die Erhöhung der Höchststrafe bei geschlechtlicher Nötigung in schweren Fällen auf 15 statt bisher zehn Jahre.

SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek war äußerst angetan von diesen Plänen, die Zustimmung des Koalitionspartners scheint gesichert. Beatrix Karl ist zuversichtlich, dass ihre Gesetzesnovelle bereits im April 2013 in Kraft treten wird.

"Wegsperren, und zwar für immer"
Die Justizministerin ist ohne Zweifel fleißig, doch ihr derzeitiger Zug zum Tor lässt sich nicht nur mit effizienter Arbeit erklären. Dass es im Moment so gut für sie läuft, liegt hauptsächlich am Thema: Geht es um Sexualstraftaten, sind Politiker aller Lager stets gern bereit, Gesetze nachzuschärfen. Ein bisschen härter können die Sanktionen ja immer noch werden. Sogar die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, in ihrer kurzen Karriere nicht gerade vom Glück verfolgt, schaffte es 2009, ein einschlägiges Gesetzespaket mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien durchzubringen.

„Wegsperren, und zwar für immer“, hatte der ehemalige deutsche Kanzler Gerhard Schröder einst gefordert. Österreichs Politiker sind also nicht allein mit ihrer Vorliebe für drakonische Maßnahmen. Das freut die Boulevardzeitungen und zumeist auch die Wähler. Wer sollte etwas dagegen haben, Vergewaltiger und Kinderschänder etwas länger für ihre Untaten büßen zu lassen? Das Problem ist nur: Sicherer wird die Welt dadurch nicht. Sie fühlt sich nicht einmal sicherer an.

Wenn strengere Strafen Kriminalität verhindern könnten, wäre die Todesstrafe nicht in fast allen Teilen der zivilisierten Welt abgeschafft worden. Selbst die härtesten Konsequenzen verhindern nicht jedes Verbrechen; mit einer gewissen Zahl von Gesetzesbrechern muss jede Gesellschaft leben. Auf der anderen Seite machen es hohe Mindeststrafen für Richter, Geschworene und Schöffen oft schwerer, einen Verdächtigen schuldig zu sprechen. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wiegt einfach mehr, wenn auf einen Schuldspruch jahrelange Haft folgt.

Werner Zinkl, Präsident der österreichischen Richtervereinigung, hält die geplanten Änderungen für unnötig: „Ich sehe eigentlich keinen Bedarf, da nachzujustieren. Es ist auch nicht ganz ungefährlich. Wenn man die Strafen für gewisse Delikte erhöht, passt die Relation zu anderen oft nicht mehr.“
Der Polit-Aktionismus wird höchstwahrscheinlich keine Vergewaltigung verhindern. Aber er sorgt dafür, dass die gefühlte Bedrohung der Menschen immer größer wird. Wo Politiker so beherzt ans Werk gehen, vermutet der Wähler besonderen Handlungsbedarf. Offenbar werden die von manchen Zeitungen mit wohligem Gruseln beschriebenen „Sex-Monster“ stetig zahlreicher und ihre Untaten immer schrecklicher. Warum sonst sollten gewählte Volksvertreter ihre kostbare Arbeitszeit in so hohem Maß diesem einen Thema widmen?

Doch dieser Eindruck ist völlig falsch. Im Jahr 2011 gab es vor österreichischen Gerichten insgesamt 605 Verurteilungen aufgrund von „strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“. 1975 waren es 853 Verurteilungen gewesen, danach schwankte die Zahl stark, um seit 2005 wieder zu sinken. Bei den schwersten Verbrechen der Deliktgruppe hinterließ die schrille Diskussion der vergangenen zehn Jahre so gut wie keine Spuren: 2002 wurden 102 Vergewaltiger verurteilt, im Vorjahr 96; wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurden damals 90 Angeklagte schuldig gesprochen, 2011 waren es 92.

Stammtisch-Mythos
Die verbreitete Ansicht, dass Sexualverbrecher ohnehin nicht therapierbar seien und ihr unseliges Treiben nach der Haft sofort wieder aufnehmen würden, ist ein Stammtisch-Mythos. Laut offizieller Kriminalstatistik lag ihre Wiederverurteilungsrate zuletzt weit unter jener von anderen Delinquenten. Einschlägig rückfällig wurden nur 4,7 Prozent der Sexualstraftäter, bei Verbrechen gegen Leib und Leben – also Mord, Totschlag und Körperverletzung – liegt die Rate bei fast 18 Prozent.

Natürlich ist jede einzelne Vergewaltigung und jeder Kindesmissbrauch eine Tragödie, die das Leben der Betroffenen zerstören kann. Aber absolute Sicherheit wird auch in anderen Lebensbereichen nicht geboten. Der nette Nachbar könnte irgendwann zum Mörder werden, der dienstbeflissene Handwerker zum Dämmerungseinbrecher. Es gibt kein Justizsystem, das alle Eventualitäten ausschließt und sämtliche Gauner rechtzeitig aussortiert. Nicht einmal in Diktaturen mit hoch motiviertem Polizeiapparat wurde diese Utopie je verwirklicht.

Dass die Politik ausgerechnet im Sexualstrafrecht an immer drastischeren Abschreckungen arbeitet, ist wohl hauptsächlich mit der Sehnsucht nach billigem ­Applaus zu begründen. Frauen- und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek etwa brachte vor Kurzem, ohne große Mühen, eine Novelle im Beamtendienstrecht durch den Ministerrat, die schon Anfang 2013 Gesetz werden soll. Mitarbeiter des öffentlichen Diensts werden in Zukunft sofort ihr Amt verlieren, wenn sie wegen eines Sexual- oder Folterdelikts verurteilt wurden. Schon eine rechtswirksame Anklage soll zur vorübergehenden Suspendierung führen – und zwar gleichgültig, wie schwer die Straftat war. Auf den ersten Blick ist dagegen nichts einzuwenden. Natürlich soll ein Mann nicht mehr als Lehrer arbeiten dürfen, der wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis saß. Aber was ist in weniger plakativen Fällen? Was ist mit dem Sachbearbeiter im Innendienst, der wegen einer einmaligen, ­vielleicht lange zurückliegenden Ent­gleisung eine bedingte Strafe ausfasste? Macht es die Welt besser oder gerechter, wenn er deshalb seine Existenzgrundlage verliert?

"Hexenjagd auf Sexualstraftäter"
Klaus Schwaighofer ist Professor für Strafrecht an der Uni Innsbruck und ein besonders prononcierter Kritiker dieser, wie er es ausdrückt, „Hexenjagd auf Sexualstraftäter“. Rationale Überlegungen blieben häufig auf der Strecke, sagt er. „Da geht es offenbar auch um Moral und um die Bestrafung von Sexualität an sich.“ Die Strafen sind seiner Ansicht nach bereits jetzt hoch genug. „Das ist ein sinnloses ­Lizitieren nach oben. Aber damit lässt ­sich politisch ganz gut punkten.“ Schwaighofer plädierte in mehreren Zeitungs­kommentaren dafür, in der öffentlichen Diskussion nicht alle Täter gleich hart ­an­zufassen. Es sei nun mal ein großer Unterschied zwischen einem brutalen Vergewaltiger und einem pädophil veranlagten Mann, der sich am Computer virtuell hergestellte Kinderpornografie anschaut. Doch beide gelten offiziell als Sexualverbrecher, die nach Möglichkeit nicht in der Nachbarwohnung einziehen und an keinem Kinderspielplatz mehr vorbeigehen sollten.

„Sexualverbrechen lösen in der Bevölkerung verständlicherweise sehr emotionale Reaktionen aus. Das muss ich als Justizministerin ernst nehmen“, sagt Ministerin Karl (siehe Interview links). Als Juristin weiß sie aber auch, dass es böse enden kann, wenn in die Gestaltung des Strafgesetzbuchs zu viele Emotionen einfließen. Ihr aktueller Gesetzesentwurf zur Vergabe von Fußfesseln ist schon deshalb bedenklich, weil er als direkte Folge einer Intervention gesehen werden kann.
Auslöser der neuen Regelung war ein Vergewaltigungsfall in Salzburg, der seit vergangenem Sommer durch die Medien geht. Ein heute 51-jähriger Mann war 2007 wegen mehrfacher Vergewaltigung eines zum Tatzeitpunkt 15-jährigen Mädchens zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Erst legte er gegen die Strafe Berufung ein, später stellte er einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Das kostete Zeit und verzögerte den Haftantritt. Als es endlich so weit war, entschied die Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Linz, dass der Mann seine Strafe nicht im Gefängnis, sondern mit Fußfessel zu Hause absitzen könne.

Eine Welle der Empörung ging durch das Land, ausgelöst auch vom mittlerweile 22-jährigen Opfer, das die Welt nicht mehr versteht. „Was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem die nettere Form der Strafe“, klagte die junge Frau in der Tageszeitung „Kurier“.
Sämtliche österreichischen Parteien waren sich einig: So geht das nicht. Künftig werden Sexualstraftäter mindestens die Hälfte ihrer Haftstrafe im Gefängnis absitzen müssen, bevor sie allenfalls eine Fußfessel bekommen. Doch bei näherem Hinsehen taugt die Salzburger Causa schlecht als Präzedenzfall: Zwischen Urteil und Haftantritt liegen normalerweise nicht fünf Jahre. Sowohl die erste Instanz als auch die Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) hatten eigentlich von einer Fußfessel abgeraten. Die zweite Instanz war anderer Meinung, weil der Mann seit seiner Verurteilung nicht mehr auffällig geworden war. Sechs Monate unbedingt sind außerdem für einen mehrfachen Vergewaltiger eine erstaunlich niedrige Strafe – was vermuten lässt, dass sich der Richter nicht sicher war, ob wirklich alle Angaben des Opfers der Wahrheit entsprachen. Insgesamt ist die Causa zu verzwickt, um als Maßstab für andere Fälle zu dienen.

Das größte Problem im Sexualstrafrecht ist nicht die Höhe der Strafen, sondern die meist sehr dürftige Beweislage: Für gewöhnlich gibt es keine Zeugen, häufig steht Aussage gegen Aussage, und die angeblichen Taten liegen oft Jahre zurück. Bei Kindesmissbrauch kommt der Täter in 85 Prozent der Fälle aus der Familie oder dem Bekanntenkreis – was die Suche nach der Wahrheit zusätzlich erschwert. Allein 2011 wurden 910 Anzeigen wegen Vergewaltigung von der Staatsanwaltschaft eingestellt und weitere 289 Verfahren abgebrochen. Nur 20 Verurteilte fassten Strafen von mehr als fünf Jahren aus.

Verantwortlich für dieses Missverhältnis ist nicht zuletzt der ausgeprägte Opferschutz vor Gericht. Nach einer kontradiktorischen Vernehmung kann das Opfer von seinem Recht auf Aussagebefreiung Gebrauch machen. Tauchen während der Hauptverhandlung Widersprüche auf, lassen sie sich nicht mehr klären.

Vollends chaotisch fiele die Rechtsprechung aus, würde irgendwann Gesetz, was einige Aktivistinnen derzeit fordern. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung müsse ausgeweitet werden, heißt es. Anlass war der Fall einer Grazer Radfahrerin, der ein betrunkener Mann auf den Hintern gegrapscht hatte. Ihre Anzeige wurde von der Bezirksstaatsanwaltschaft abgewiesen, weil der Po nicht als Geschlechtsorgan zu werten sei. Das klingt, zugegeben, reichlich amtsschimmelig. Aber wer den Erregungslevel um ein paar Grad dämpft, erkennt dahinter durchaus eine gewisse Weisheit des Gesetzgebers: Nicht jede ­Belästigung ist ein Offizialdelikt, für das der Staatsanwalt zuständig ist. Experte Schwaighofer wüsste auch nicht, wie der Paragraf zu formulieren wäre: „Ich glaube nicht, dass sich der Tatbestand so konkret fassen ließe, wie es für ein Strafgesetz notwendig wäre.“

Justizministerin Beatrix Karl möchte dieses Spezialthema von einer Expertengruppe diskutieren lassen, die sich ohnehin kommendes Jahr mit einer Reform des Strafgesetzbuchs befassen wird. Persönlich hätte sie es wohl lieber, wenn die Fachleute keinen Änderungsbedarf sähen. „Es wäre für eine Gesellschaft nicht wünschenswert, jedes gesellschaftliche Problem über das Strafrecht zu lösen“, findet sie.
Manchmal darf man als Politiker ruhig auch etwas bremsen – sogar, wenn es um Sex geht.

Rosemarie Schwaiger