„Hilfe für den Staat, das Gesicht zu wahren“

Bernd-Christian Funk: „Hilfe für den Staat, das Gesicht zu wahren“

Interview. Der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk über die bevorstehende Neuauflage des Tierschützerprozesses

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profil: Das Oberlandesgericht Wien hat die Freisprüche von fünf Tierschützern aufgehoben, es wird einen neuen Prozess geben. Wie schätzen Sie dieses Urteil ein?
Funk: Das Verfahren gegen die Tierschützer war von Anfang an von Pannen und Fehlleistungen durch Justiz und Polizei geprägt. Die Aufhebung der Freisprüche durch das Oberlandesgericht erweckt nun den Eindruck, dass es auch darum geht, dem Staat zu helfen, das Gesicht zu wahren.

profil: Was heißt das für die Angeklagten?
Funk: Nichts Gutes. Der Mafia-Paragraf ist zwar vom Tisch, die Vorwürfe der Nötigung durch gefährliche Drohung, Sachbeschädigung, Tierquälerei* und Behinderung einer Amtshandlung sind aber durch das Urteil des Oberlandesgerichts weiterhin aufrecht. Die Erstrichterin ging davon aus, dass die Kampagne der Tierschützer gegen die Pelzherstellung einer Textilkette als freie Meinungsäußerung zu werten sei, und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, als Nötigung. Das Oberlandesgericht ist hingegen der Ansicht, die angekündigte Anti-Pelz-Kampagne sei als Nötigung zu qualifizieren, weil sie in der Zweck-Mittel-Relation den guten Sitten widerstreitet. In diesem Punkt ist das Oberlandesgericht in seiner rechtlichen Beurteilung dermaßen eindeutig, dass dem Gericht im zweiten Verfahren so gut wie kein Spielraum bleibt. Ein nochmaliger Freispruch erscheint kaum vorstellbar.

profil: Mit welchen Folgen müssen die Tierschützer dann rechnen?
Funk: Dieses Verfahren hat bereits Existenzen zerstört. Werden die Tierschützer nun verurteilt, reduzieren sich ihre ohnehin geringen Ansprüche auf Entschädigung weiter.

profil: Der sogenannte Mafia-Paragraf wurde inzwischen abgeschwächt. Was bringt das?
Funk: In den entscheidenden Punkten sind die Regelungen des Paragraph 278a nach wie vor aufrecht – trotz gewichtiger Kritik.

* Den Tierschützern wird vorgeworfen, Schweine bei der Befreiung aus einem Stall zu Tode erschreckt zu haben. (Anm. Red.)