Seit dem 16. April waren die Behörden im Burgenland im Dauereinsatz. An diesem Tag wurde bekannt, dass bereits am 27. März auf einer wenig gewarteten E-Mail-Adresse des Babynahrungsherstellers Hipp eine Erpressermail eingegangen ist. In schlechtem Englisch schreibt jemand, dass „wir“ zwei Millionen Euro in Kryptowährung fordern. Dass man bereits sechs Gläser mit Rattengift versetzter Babynahrung in Supermärkten in Tschechien, der Slowakei und in Österreich platziert habe, um zu zeigen, dass man es ernst meine.
Der Täter beschreibt die Markierung der Gläser: Ein Sticker mit rotem Punkt soll sich am Boden des Glases befinden. Wenn keine Zahlung eingehe, würden sie das nächste Mal die Gläser nicht markieren und in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Polen und Spanien deponieren. Der oder die Schreiber setzen eine Frist.
Bei Hipp liest zunächst niemand das E-Mail. Die Frist verstreicht – und als das Mail dann doch von Mitarbeitern entdeckt wird, wird sofort die Polizei informiert.
Eine fieberhafte Suche beginnt. Die Gläser in Tschechien und in der Slowakei werden schnell gefunden – Interpol Prag informiert in einem Schreiben die österreichischen Behörden, die sich sofort auf die Suche machen. Ein Glas wurde bereits verkauft, eine Familie wurde durch die Medienberichte aufmerksam und bringt die Portion zur Polizei. Nach einem weiteren Glas – sofern es das gibt – wird noch immer gesucht. Das gesamte Hipp-Sortiment wurde vorsorglich aus dem Regal genommen. Ein enormer wirtschaftlicher Schaden – aber vor allem ein Schaden für das Image.
Eine Analyse des Breis – und eine DNA-Analyse – werden sofort in Auftrag gegeben. Das Glas wird positiv auf Rattengift getestet. Aber auch auf einen Bitterstoff, der den Ermittlern Rätsel aufgibt. Hat der Täter die Gläser damit versetzt, damit Babys den Brei gleich wieder ausspucken? Hat er doch so etwas wie ein Gewissen? Auf der Innenseite des Deckels finden sich zwei verschiedene schwache DNA-Spuren. Ein Abgleich mit der Datenbank des Innenministeriums ergibt nichts.
Wer tut so etwas? Warum tut man so etwas?
Die Ermittler tun das, was naheliegend ist: Sie scannen das Umfeld von Hipp nach jemandem, der ein Motiv haben könnte. Rachegelüste? Eine gekränkte Seele? Jemand, der eine Rechnung offen hat? Die Suche gestaltet sich als schwierig, die Zeit tickt – Hipp hat tausende Mitarbeiter, zuletzt hat man auch hier wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage Mitarbeiter an verschiedenen Standorten gekündigt.
Wo fängt man an? Zum Beispiel bei jenen, die vorher schon auffällig waren und aus anderen Gründen gekündigt wurden. So wie S., 39 Jahre alt.
Die Behörden wurden schnell auf ihn aufmerksam, schon drei Tage nachdem die Ermittlungen auf Hochtouren anliefen, wurden erste Überwachungsmaßnahmen gegen den gebürtigen Slowaken angeordnet – rund zwei Wochen später wurde er schließlich verhaftet.
Schwieriger Mitarbeiter
S. arbeitete seit 2019 am Standort Gmunden im Managementbereich, stammt aus der Slowakei und lebt in St. Gilgen am Wolfgangsee – also etwa 50 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt.
Schon in den vergangenen Jahren, speziell nach der Covid-Pandemie, gab es immer wieder Probleme mit S. Der Mann hatte sich von der Mutter seiner drei Kinder getrennt – hatte teure Sorgerechtsstreitigkeiten am Laufen, von denen er seinen Arbeitskollegen auch erzählte. Und fiel immer wieder aus, weil er angeblich seine Kinder abholen musste oder sonst seinen Fürsorgepflichten nicht nachkommen konnte.
Er verhandelte sich dafür – zum Unmut seiner Kollegen – ein Teilzeitmodell mit viel Homeoffice heraus, aber irgendwann glaubte man ihm im Betrieb offenbar nicht mehr, dass er in seiner angeblichen Arbeitszeit auch tatsächlich arbeitete, wie mehrere Kollegen und ehemalige Vorgesetzte zu Protokoll geben.
Im Betrieb legte man vermehrt ein Augenmerk auf S. – und man fand auf seinen Geräten Erstaunliches. Ein Vorgesetzter spricht in seiner Zeugeneinvernahme von angeblich manipulierten Rechnungen, falschen Abrechnungen und zahlreichen Aspekten, die schwere Verfehlungen darstellen, sie „erfordern eine gewisse kriminelle Energie“. Er gab außerdem an: S. „spielte gern das Opfer.“
Sein Vorgesetzter ruft S. am 23. März 2026 an, konfrontiert ihn mit den Vorwürfen. Dieser sagt, er habe damit nichts zu tun. Dass er seinem Bruder seinen Laptop geborgt habe. Und der an einer App arbeite. Dass alles ein großes Missverständnis sei. Am 24. März wird S. das Firmenkonto gesperrt, er wurde bezahlt freigestellt. S. weinte am Telefon als ihm das mitgeteilt wurde, wie sein Vorgesetzter später berichtet. Und zeigte sich weiterhin nicht geständig. Man kündigte S. an, dass man am 26. März seine Firmenkonten am Computer scannen wollte – dass er dabei sein könne, wenn er wollte. Er lehnte das ab. Laut Angaben des Betriebs wurde bei der Sichtung weiteres, massiv belastendes Material gefunden. Noch am selben Tag wird die einvernehmliche Kündigung ausgesprochen.
„Die Kündigung bzw. einvernehmliche Dienstbeendigung mit S. beruhte darauf, dass durch die Firma Hipp auf dem Firmenlaufwerk des S. Auffälligkeiten festgestellt wurden, weshalb nunmehr im Raum steht, dass S. mit seinem Firmenlaptop Betrugs- bzw. Steuerdelikte gesetzt haben könnte. Weiters wiesen die Roamingdaten seines ehemaligen Diensttelefons auffällig viele Reisebewegungen in Europa – und auf der ganzen Welt – auf, die vom Unternehmen nicht nachzuvollziehen waren.“, steht dazu im Akt. Es geht also um strafrechtlich relevante Delikte.
Sein Vorgesetzter rief ihn an diesem Tag noch an. S. sagte am Telefon, dass er extrem enttäuscht sei, dass ihm so viel Misstrauen entgegengebracht würde. Dass er immer loyal gewesen sei.
Am 27. März soll noch ein letztes Austrittsgespräch sowie die Räumung des Büros stattfinden. Der Termin ist um elf Uhr angesetzt. S. verschiebt ihn auf 13 Uhr. Und kommt zur Verwunderung seiner Kollegen mit einem Lächeln auf den Lippen und – wie sie in Zeugenbefragungen sagen – auffällig gut gelaunt in die Firmenzentrale.
Das Erpresser-E-Mail an Hipp geht am 27. März um 11:55 Uhr ein.
Bevor S. geht, gibt noch einen Streit um Klebeetiketten, die er mitnehmen will. Briefpapier und Visitenkarten. Am Ende wird ihm das alles von seinen Vorgesetzten abgenommen.
Inspirationen
Auf dem Handy von S. finden die Ermittler noch etwas: In einer Chatgruppe befindet sich ein Foto von Berichterstattung rund um vergiftete Babynahrung von Nestlé und Danone. Die beiden Hersteller hatten im Frühjahr ein Problem mit dem Toxin Cereluid, das sich in der Nahrung nachweisen ließ. Es verursachte bei mehreren Babys heftige Brechdurchfälle – Ware musste zurückgerufen werden. Ob das S. auf eine schreckliche Idee gebracht hat?
Die linguistische Analyse des Erpresserschreibens ergibt: Vermutlich hat das Mail jemand mit russischem oder slawischem Sprachhintergrund verfasst. S. spricht mehrere Sprachen – auch Russisch.
Als die Ermittler diese Zusammenhänge sehen, graben sie tiefer. Scannen die Social-Media-Profile von S. und seine Reisebewegungen. Zu allen drei Tatorten hat er quasi persönliche Bezüge – weil Verwandte von ihm dort leben etwa. Oder weil er eine Firma in der Nähe hat: S. ist als Geschäftsführer eines Gastro-Unternehmens in Parndorf im Burgenland eingetragen – nicht weit von jenem Supermarkt, wo er zumindest ein Glas deponierte.
Die Mitarbeiter vor Ort hatten übrigens noch nie von S. gehört, obwohl er laut Dokumenten ihr Geschäftsführer war. Eigenartig.
Die Polizei durchsuchte diese Räumlichkeiten im Burgenland ebenso wie die Meldeadresse seiner Ex-Frau in Salzburg sowie die Wohnung des Beschuldigten. Sie fanden dort unter anderem zwei verschiedene Sorten Rattengift – und etliche Hipp-Gläser. S. wurde danach gefragt, redete irgendwas von einer Landwirtschaft in der Slowakei, wofür er das Gift bräuchte. Wirklich schlüssig wirken seine Erklärungen nicht. Und für wen oder was sind die Hipp-Gläser? Für seine Kinder sind sie wohl nicht – die sind dem Breialter entwachsen.
Die Ermittler werfen S. in einer Einvernahme vor, nicht die Wahrheit zu seinen Aufenthaltsorten in dem relevanten Zeitraum gesagt zu haben – er hat keine Erklärung. Generell gibt er sich auf weitere Fragen verschwiegen.
Sie befragten außerdem seine Mutter nach ihrem Auto – ob sich ihr Sohn dieses öfter ausborgen würde und ob er damit in den Tagen rund um die Taten gefahren sei, auch ins Ausland. Sie nimmt ihr Recht in Anspruch, gegen einen Angehörigen nicht aussagen zu müssen.
Sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger bestreitet seine Schuld. „Meines Erachtens ist eine U-Haft völlig überschießend, es gibt keinen einzigen Sachbeweis, gegen meinen Mandanten.“
Vorerst bleibt S. nun einmal in U-Haft, mindestens für 14 Tage, danach wird neu geprüft. Die Staatsanwaltschaft wird weiter ermitteln – unter anderem DNA-Abgleiche durchführen, versuchen zu belegen, dass wirklich S. das Email geschickt hat - oder die Gläser vergiftet hat. Und versuchen herauszufinden, ob das „wir“ im Erpresserbrief ein gewählter „Majestätsplural“ ist oder ob es noch Mitwisser und Mittäter gibt - und hoffen, dass es keine weiteren, vergifteten, ungekennzeichneten Gläser gibt.